Streit um Sitzordnung
Reaktion. Nach dem „Presse“-Artikel zur Sitzordnung im Saal weist das Oberlandesgericht Anwaltskritik zurück.
Wien. „Es droht eine Verurteilung Österreichs durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.“Diese Befürchtung hegt, wie berichtet, Österreichs Anwälte-Präsident Rupert Wolff. Er nimmt damit auf die eigens für den Buwog-Prozess hergestellte Sitzordnung im Großen Schwurgerichtssaal des Straflandesgerichts Wien Bezug. Nun kontert der Präsident des Oberlandesgerichts Wien, Gerhard Jelinek, in einem offenen Brief an Wolff, der auch der „Presse“vorliegt.
Das Gericht habe „alle erdenklichen und wirtschaftlich vertretbaren Vorkehrungen getroffen, um einen fairen Prozessablauf zu garantieren“. Und: „Da den Verteidigern die Möglichkeit eingeräumt wird, nicht nur für die Plädoyers, sondern auch während der Vernehmung ihrer Angeklagten bzw. der von ihnen genannten Zeugen zur traditionellen Verteidigerbank zu wechseln“, seien Waffengleichheit mit der Staatsanwaltschaft und auch Blickkontakt zu diesen Personen gewährleistet. Damit geht Jelinek auf den von Wolff und den Anwälten des Buwog-Prozesses mehrfach geäußerten Vorwurf ein, dass die neu gestalteten Sitzreihen der Verteidigung am tiefsten Punkt des Saales angesiedelt seien – nicht auf Augenhöhe mit den Staatsanwälten.
Ein weiterer Vorwurf der Verteidigung: Da man hinter den Personen sitzen müsse, die gerade vom Gericht befragt werden, können man deren Gesichtszüge bzw. deren Mimik nicht deuten. (m. s.)