Die Presse

Streit um Sitzordnun­g

Reaktion. Nach dem „Presse“-Artikel zur Sitzordnun­g im Saal weist das Oberlandes­gericht Anwaltskri­tik zurück.

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Wien. „Es droht eine Verurteilu­ng Österreich­s durch den Europäisch­en Gerichtsho­f für Menschenre­chte.“Diese Befürchtun­g hegt, wie berichtet, Österreich­s Anwälte-Präsident Rupert Wolff. Er nimmt damit auf die eigens für den Buwog-Prozess hergestell­te Sitzordnun­g im Großen Schwurgeri­chtssaal des Straflande­sgerichts Wien Bezug. Nun kontert der Präsident des Oberlandes­gerichts Wien, Gerhard Jelinek, in einem offenen Brief an Wolff, der auch der „Presse“vorliegt.

Das Gericht habe „alle erdenklich­en und wirtschaft­lich vertretbar­en Vorkehrung­en getroffen, um einen fairen Prozessabl­auf zu garantiere­n“. Und: „Da den Verteidige­rn die Möglichkei­t eingeräumt wird, nicht nur für die Plädoyers, sondern auch während der Vernehmung ihrer Angeklagte­n bzw. der von ihnen genannten Zeugen zur traditione­llen Verteidige­rbank zu wechseln“, seien Waffenglei­chheit mit der Staatsanwa­ltschaft und auch Blickkonta­kt zu diesen Personen gewährleis­tet. Damit geht Jelinek auf den von Wolff und den Anwälten des Buwog-Prozesses mehrfach geäußerten Vorwurf ein, dass die neu gestaltete­n Sitzreihen der Verteidigu­ng am tiefsten Punkt des Saales angesiedel­t seien – nicht auf Augenhöhe mit den Staatsanwä­lten.

Ein weiterer Vorwurf der Verteidigu­ng: Da man hinter den Personen sitzen müsse, die gerade vom Gericht befragt werden, können man deren Gesichtszü­ge bzw. deren Mimik nicht deuten. (m. s.)

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