Bootsunfall: Verfahren verzögert sich
Gericht. Der Verteidiger des Angeklagten legte ein umfangreiches Privatgutachten vor.
Klagenfurt. Das Verfahren gegen einen 44-jährigen Niederösterreicher, der am 2. Juni laut Anklagebehörde einen tödlichen Motorbootunfall am Wörthersee verursacht hat, wird sich aller Voraussicht nach verzögern. Wie das Landesgericht Klagenfurt am Dienstag in einer Aussendung bekannt gab, hat der Verteidiger umfangreiche Eingaben an das Gericht gemacht, unter anderem einen Antrag auf Ablehnung des Sachverständigen.
Der Sachverständige war im Ermittlungsverfahren von der Staatsanwaltschaft bestellt worden. Der Verteidiger hatte schon bei der Entscheidung, dass Anklage erhoben wird, kritisiert, der Sachverständige habe nicht alle Unfallvarianten hinreichend geprüft.
Vorgelegt wurde auch ein umfangreiches Privatgutachten, das vom Verteidiger Alexander TodorKostic ebenfalls bereits angekündigt worden war.
Beginn nicht absehbar
Wie der Sprecher des Landesgerichts, Vizepräsident Manfred Herrnhofer, am Dienstag mitteilte, werde der zuständige Richter nach Prüfung dieser Unterlagen und Einholung von Stellungnahmen der Staatsanwaltschaft bzw. des betroffenen Sachverständigen vorerst über diese Anträge zu ent- scheiden haben. Der Beginn der Hauptverhandlung sei daher noch nicht absehbar.
Dem 44-jährigen Niederösterreicher wird von der Staatsanwaltschaft neben grob fahrlässiger Tötung auch das Vergehen der Gefährdung der körperlichen Sicherheit nach Paragraf 89 StGB vorgeworfen. Der Strafrahmen beträgt bis zu drei Jahre Haft.
Ebenfalls angeklagt wird der 32-jährige Kärntner, der als Vertreter des Eigentümers an Bord des Bootes gewesen war. Ihm wird fahrlässige Tötung durch Unterlassung vorgeworfen. Bei dem Unfall befanden sich insgesamt fünf Menschen auf dem Boot. (APA)