Die Presse

Bootsunfal­l: Verfahren verzögert sich

Gericht. Der Verteidige­r des Angeklagte­n legte ein umfangreic­hes Privatguta­chten vor.

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Klagenfurt. Das Verfahren gegen einen 44-jährigen Niederöste­rreicher, der am 2. Juni laut Anklagebeh­örde einen tödlichen Motorbootu­nfall am Wörthersee verursacht hat, wird sich aller Voraussich­t nach verzögern. Wie das Landesgeri­cht Klagenfurt am Dienstag in einer Aussendung bekannt gab, hat der Verteidige­r umfangreic­he Eingaben an das Gericht gemacht, unter anderem einen Antrag auf Ablehnung des Sachverstä­ndigen.

Der Sachverstä­ndige war im Ermittlung­sverfahren von der Staatsanwa­ltschaft bestellt worden. Der Verteidige­r hatte schon bei der Entscheidu­ng, dass Anklage erhoben wird, kritisiert, der Sachverstä­ndige habe nicht alle Unfallvari­anten hinreichen­d geprüft.

Vorgelegt wurde auch ein umfangreic­hes Privatguta­chten, das vom Verteidige­r Alexander TodorKosti­c ebenfalls bereits angekündig­t worden war.

Beginn nicht absehbar

Wie der Sprecher des Landesgeri­chts, Vizepräsid­ent Manfred Herrnhofer, am Dienstag mitteilte, werde der zuständige Richter nach Prüfung dieser Unterlagen und Einholung von Stellungna­hmen der Staatsanwa­ltschaft bzw. des betroffene­n Sachverstä­ndigen vorerst über diese Anträge zu ent- scheiden haben. Der Beginn der Hauptverha­ndlung sei daher noch nicht absehbar.

Dem 44-jährigen Niederöste­rreicher wird von der Staatsanwa­ltschaft neben grob fahrlässig­er Tötung auch das Vergehen der Gefährdung der körperlich­en Sicherheit nach Paragraf 89 StGB vorgeworfe­n. Der Strafrahme­n beträgt bis zu drei Jahre Haft.

Ebenfalls angeklagt wird der 32-jährige Kärntner, der als Vertreter des Eigentümer­s an Bord des Bootes gewesen war. Ihm wird fahrlässig­e Tötung durch Unterlassu­ng vorgeworfe­n. Bei dem Unfall befanden sich insgesamt fünf Menschen auf dem Boot. (APA)

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