Niki-Verkauf: Zurück an den Start
Das Landesgericht Korneuburg holt das Verfahren nach Österreich.
Korneuburg/Berlin. Nicht in Berlin oder sowohl in Berlin und am Landesgericht Korneuburg, sondern ausschließlich am niederösterreichischen Landesgericht Korneuburg wird die Insolvenz der Air-Berlin-Tochter Niki abgehandelt. Und damit ist auch der in Deutschland bereits schon ausgehandelte Niki-Verkauf an die spanische Billigfluggesellschaft Vueling obsolet geworden. Es muss neu verhandelt werden.
Das Landesgericht Korneuburg hat nämlich festgelegt, dass nur es für die Insolvenz zuständig ist. Der Insolvenzverwalter in Berlin wollte ein geteiltes Verfahren – sowohl in Deutschland als auch in Österreich. Bis 19. Jänner müssen/können nun Niki-Kaufinteressenten ihre Angebote bei der neuen Masseverwalterin Ulla Reisch abgeben. Zugelassen sind nur jene, die bereits in Deutschland ihre Offerte offengelegt hatten.
Wien. Das Landesgericht Korneuburg hat in Sachen Niki entschieden, und das Ergebnis stellt für die insolvente Air-Berlin-Tochter keine Erleichterung dar – um nicht sogar von einem Horrorszenario zu sprechen: Das Gericht hat befunden, dass das Hauptinsolvenzverfahren hierzulande und nicht wie bisher in Berlin stattfindet.
Das bedeutet, dass das Insolvenzverfahren neu aufgerollt werden muss. Ähnliches hat Lucas Flöther, ein Sprecher des vorläufigen deutschen Insolvenzverwalters, angedeutet. Sprecher Christoph Möller stellte am Freitag zwar in Abrede, dass der von Flöther knapp vor Jahresende getätigte Verkauf von Niki an die spanischbritische Holding IAG und deren Billigtochter Vueling obsolet sei. Aber er sagte in einer ersten Stellungnahme zur „Presse“, dass man nun eine neue Lösung suchen müsse.
Das ist in der Tat so: Laut dem der „Presse“vorliegenden Konkursedikt müssen Interessenten bis 19. Jänner bei Masseverwalterin Ulla Reisch Gebote abgeben. Zugelassen sind nur jene, die schon bei Flöther Offerte gelegt haben: IAG/Vueling, aber auch Niki Lauda und Thomas Limberger (Privat Air) – wenn sie noch wollen.
Korneuburg folgt der Auffassung des Fluggastrechteportals Fairplane, das einen Konkursantrag gegen Niki gestellt und auf ein Verfahren in Österreich gedrängt hat. Das Gericht weicht jedoch vom Antrag Flöthers ab, der aufgrund des Hickhacks um den Verfahrensstandort hier ein Sekundärverfahren beantragt hat. Er wolle mit dem Zweitverfahren in Österreich den Verkauf an Vueling absichern. Laut Creditreform hat Niki 153 Mio. Euro Schulden.
Richter Richard Tschugguel in Korneuburg berücksichtigt vor allem auch das in Deutschland laufende Rechtsverfahren. Fairplane hat auch beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg Einspruch gegen das deutsche Verfahren erhoben. Der Einspruch wurde abgewiesen und an die nächste Instanz weitergeleitet. Diese, das Landgericht Berlin, hat überraschend den Österreichern recht gegeben. Allerdings hat Flöther den Bundesgerichtshof angerufen. Dessen Entscheidung steht aus.