Die Presse

Was tun, wenn der Flieger weg ist?

Fliegen. Welche Rechte und Pflichten Passagiere und Airlines haben, wenn das Winterwett­er dem Abflug einen dicken Strich durch die Rechnung macht.

-

Die Versuchung, dem kalten Winterwett­er per Flieger in Richtung Süden zu entkommen, ist groß. Aber Eisregen, Schneemats­ch und Nebelschle­ier können nicht nur aufs Gemüt schlagen, sondern sowohl auf der Seite der Airlines als auch bei den Passagiere­n für zusätzlich­e Unwägbarke­iten sorgen. Welche Rechte und Pflichten haben beide Seiten – Passagier und Fluglinie –, wenn Flüge witterungs­bedingt ausfallen, verspätet durchgefüh­rt oder verpasst werden?

Die schlechte Nachricht gleich zuerst: Als Passagier hat man grundsätzl­ich selbst dafür Sorge zu tragen, dass man rechtzeiti­g auf dem Flughafen erscheint. Schafft man das nicht, helfen auch keine Argumente wie etwa Schneefall­chaos oder gesperrte Autobahnen. Wer wirklich auf Nummer sicher gehen will, sollte sich rechtzeiti­g über die Wetterverh­ältnisse am Abflugtag erkundigen und im Zweifelsfa­ll in Erwägung ziehen, entspreche­nd früher und vielleicht per Bahn zum Airport anzureisen. Oder sogar für die Nacht vor dem Reiseantri­tt ein Zimmer in einem Flughafenh­otel zu nehmen.

Immer zum Schalter

Ist das Flugzeug nicht mehr zu erreichen, lohnt sich aber auf jeden Fall trotzdem der schnellstm­ögliche Weg zum Schalter. Entweder, um auf einen späteren Flug umgebucht zu werden – wobei man sich allerdings auf zum Teil heftige Gebühren einstellen sollte, auch wenn diese nicht immer eingehoben werden. Oder, im Worst-CaseSzenar­io den Flug noch zu stornieren, da man dann zwar nicht den Flugpreis erstattet bekommt, aber zumindest die Steuern und Gebühren. Diese können in manchen Fällen sogar bis zur Hälfte des Reisepreis­es ausmachen.

Mehr Umstiegsze­it planen

Kostenlos umgebucht werden Passagiere dagegen natürlich, wenn die Schuld für die Verspätung offensicht­lich bei der Airline liegt. Beispielsw­eise weil bei einer Umsteigeve­rbindung durch das Enteisen der ersten Maschine der Anschlussf­lug weg ist. Hier müssen die Passagiere zum einen auf den nächsten verfügbare­n Flieger umgebucht werden. Wobei der Teufel im Detail des Wörtchens „verfügbar“liegt und die Reisepläne nachhaltig durcheinan­derbringen kann. Weil man etwa erst am nächsten Tag ankommt und damit die Mietwagenr­eservierun­g oder vorgebucht­e Eintrittsk­arten verfallen oder die Reisegrupp­e bereits gestartet ist. Weshalb es in der Winterzeit immer Sinn macht, bei Umsteigeve­rbindungen lieber einen großzügige­ren Puffer einzuplane­n als im Sommer. Auch, wenn man dann im besten Fall eine Stunde länger als nötig auf dem Umsteigefl­ughafen sitzt.

Entschädig­t werden Fluggäste nach der Europäisch­en Fluggastve­rordnung für Verspätung­en von mehr als drei Stunden mit Beträgen zwischen 250 Euro auf der Kurz- und 600 Euro auf der Langstreck­e. Wobei sich die Airlines nicht immer übermäßig kooperativ zeigen, was Portale wie flightrigh­t.de, refund.me, euclaim.de, fairplane.de oder flug-verspaetet.de gedeihen lässt, die diese Summen gegen eine Gebühr eintreiben. Wichtig ist hierbei allerdings zu beachten, dass diese Regelung nur für Flüge gilt, die in Europa starten. Wer auf dem Weg nach Asien oder in die USA außer- halb der EU noch einmal umsteigt, kann nichts geltend machen.

Getränke, Hotel, Rücktritt

Geht die Reise durch Schneefall oder Blitzeis schon auf dem Heimatflug­hafen verspätet los, ist es hilfreich zu wissen, worauf man als Passagier einen Anspruch hat. So weist der Ratgeber der Buchungspl­attform Checkfelix beispielsw­eise darauf hin, dass die Fluggesell­schaften bei längeren Verspätun- gen von zwei bis vier Stunden verpflicht­et sind, Getränke, Snacks und kostenlose Telefonate zur Verfügung zu stellen; außerdem kann ein kostenlose­r E-Mail-Zugang angeforder­t werden. Was allerdings in Zeiten von Smartphone­s und kostenlose­m WLAN eher wenig nachgefrag­te Gaben sein dürften. Geht es überhaupt erst am nächsten Tag los, haben die Passagiere laut Checkfelix Anspruch auf einen Hotelaufen­thalt sowie den Transfer dorthin und wieder zurück. Wobei die Reisenden bei einer Verzögerun­g von mehr als fünf Stunden überhaupt die Wahl haben, vom Beförderun­gsauftrag zurückzutr­eten und den vollständi­gen Ticketprei­s erstattet zu bekommen.

Zahlungen, wenn überbucht

Das gilt natürlich auch dann, wenn die Maschine überbucht ist, und zwar mindestens. Wenn der Flug gegen den Willen des Passagiers nicht angetreten werden kann, winken ähnlich wie bei den Verspätung­en bis zu 600 Euro Ausgleichs­zahlungen in bar. Hier kann es sich allerdings lohnen, sich kooperativ zu zeigen, denn bei einem freiwillig­en Verzicht bieten die Airlines häufig Entschädig­ungen in Form von Meilen oder Gutscheine­n an, deren Wert jenen der baren Ausgleichs­zahlung deutlich überschrei­tet. Und vielleicht schon das nächste Ticket in die Sonne zu einem Gutteil abdeckt – denn der nächste nasskalte Winter kommt bestimmt. (sma)

 ?? [ Imago ] ?? Schnee, Eis, Nebel: Zu spät gelandet, und der knappe Anschluss schon weg . . .
[ Imago ] Schnee, Eis, Nebel: Zu spät gelandet, und der knappe Anschluss schon weg . . .

Newspapers in German

Newspapers from Austria