Bedingte Haftstrafe für 27-jährigen Hitler-Fan
Verbotsgesetz. Der Vorarlberger lobte Hitlers Taten und glaubte nicht an Massenvernichtungen von Juden.
Am Landesgericht Feldkirch ist am Donnerstag ein 27-jähriger Lustenauer wegen gefährlicher Drohung und Verstoßes gegen das Verbotsgesetz zu einer bedingten Haftstrafe von acht Monaten sowie 960 Euro unbedingter Geldstrafe verurteilt worden. Der Mann, der Hitler lobte und die Judenvernichtung leugnete, zeigte sich zu sämtlichen Vorwürfen geständig.
Die Taten sollen sich im Mai und Oktober 2016 zugetragen haben. Im Verwandtenkreis äußerte der junge Mann, dass man finanziell schlechter gestellt sei, weil die Flüchtlinge alles bekommen würden. Adolf Hitler habe sich für den Weltfrieden eingesetzt und sei ein guter Mann gewesen, Angela Merkel hingegen gehöre erschossen. Seine nationalsozialistische Hetze ging noch weiter: Er lobte Hitlers Taten, glaubte nicht, dass es Massenvernichtungen von Juden gegeben habe und behauptete, er kenne die wahren geschichtlichen Hintergründe der beiden Weltkriege. Den damaligen Bundespräsidentschaftskandidaten Alexander Van der Bellen beschimpfte er und drohte ihm via Facebook sogar mit dem Tod.
Im Prozess zeigte sich der Mann am Donnerstag geständig. Er gab an, mit „einer Halbjüdin“verlobt zu sein, wolle sie demnächst heiraten. Er bekomme beim Institut für Sozialdienste quasi „Nachhilfe“in Geschichtsunterricht und bereue seine damaligen Aussagen. Als Strafe wurden nach dem einstimmigen Schuldspruch der Geschworenen acht Monate bedingte Haft und 960 Euro unbedingte Geldstrafe verhängt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. (APA)