Zu vulgär: „Fack ju Göhte“darf nicht Marke sein
EU-Gericht: Filmtitel verstößt gegen die guten Sitten.
Die Schulkomödie „Fack ju Göhte“, von der es mittlerweile zwei Fortsetzungen gibt, war 2013 der erfolgreichste deutsche Film. Die Produktionsfirma Constantin Film wollte den Titel daraufhin beim europäischen Markenamt als Marke für etwa Schreibwaren, Spiele, Kleidung eintragen lassen.
Das wurde abgelehnt, der Titel verstoße gegen die guten Sitten, entschied das Markenamt – und argumentierte u. a., dass „Fack ju“vom Publikum als Beschimpfung verstanden werde und als Aufforderung, „mit sich selbst handelsüblichen Beischlaf auszuüben“. Dagegen legte Constantin Film Beschwerde ein: Als vulgär sei nur der Teil „Fack ju“analysiert worden, in seiner Gesamtheit hätte „Fack ju Göhte“aber keinerlei sexuelle Bedeutung, sondern verbalisiere scherzhaft jugendlichen Schulfrust. Man verwies auch auf den Filmerfolg: Der Titel verbreite Heiterkeit.
„Leck mich, Schiller“
Anstößig sei der Titel dennoch, argumentierte das Markenamt – und dass der „viel verehrte Goethe posthum in derart herabwürdigender und vulgärer Weise verunglimpft wird, noch dazu in fehlerhafter Orthographie“, könne vom verletzenden Charakter der Beschimpfung „keinesfalls wesentlich ablenken“.
Der Streit landete beim EUGericht, das dem Markenamt nun recht gab: „Fack ju Göhte“darf nicht Unionsmarke sein. Was nicht heißt, dass es nicht etwa am deutschen Markenamt eingetragen werden könnte: Eine Anfechtung dort ist anhängig. „Leck mich, Schiller“, was als möglicher Filmtitel für die Fortsetzung angedacht war, wurde dort bereits als Marke angenommen.