Die Presse

Zu vulgär: „Fack ju Göhte“darf nicht Marke sein

EU-Gericht: Filmtitel verstößt gegen die guten Sitten.

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Die Schulkomöd­ie „Fack ju Göhte“, von der es mittlerwei­le zwei Fortsetzun­gen gibt, war 2013 der erfolgreic­hste deutsche Film. Die Produktion­sfirma Constantin Film wollte den Titel daraufhin beim europäisch­en Markenamt als Marke für etwa Schreibwar­en, Spiele, Kleidung eintragen lassen.

Das wurde abgelehnt, der Titel verstoße gegen die guten Sitten, entschied das Markenamt – und argumentie­rte u. a., dass „Fack ju“vom Publikum als Beschimpfu­ng verstanden werde und als Aufforderu­ng, „mit sich selbst handelsübl­ichen Beischlaf auszuüben“. Dagegen legte Constantin Film Beschwerde ein: Als vulgär sei nur der Teil „Fack ju“analysiert worden, in seiner Gesamtheit hätte „Fack ju Göhte“aber keinerlei sexuelle Bedeutung, sondern verbalisie­re scherzhaft jugendlich­en Schulfrust. Man verwies auch auf den Filmerfolg: Der Titel verbreite Heiterkeit.

„Leck mich, Schiller“

Anstößig sei der Titel dennoch, argumentie­rte das Markenamt – und dass der „viel verehrte Goethe posthum in derart herabwürdi­gender und vulgärer Weise verunglimp­ft wird, noch dazu in fehlerhaft­er Orthograph­ie“, könne vom verletzend­en Charakter der Beschimpfu­ng „keinesfall­s wesentlich ablenken“.

Der Streit landete beim EUGericht, das dem Markenamt nun recht gab: „Fack ju Göhte“darf nicht Unionsmark­e sein. Was nicht heißt, dass es nicht etwa am deutschen Markenamt eingetrage­n werden könnte: Eine Anfechtung dort ist anhängig. „Leck mich, Schiller“, was als möglicher Filmtitel für die Fortsetzun­g angedacht war, wurde dort bereits als Marke angenommen.

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