Der Minister als Pflichtverteidiger
Herbert Kickl hat sein Amt ziemlich missverstanden.
I ch halte es ehrlich gesagt für ziemlich ausgeschlossen, dass es Ermittlungen gegen ihn gibt.“Das sagte über Udo Landbauer a) der Vorsitzende der Germania zu Wiener Neustadt, b) der Anwalt von Udo Landbauer oder c) der Innenminister?
Die richtige Antwort ist c) und damit sind wir schon beim Problem. Nun ist es das gute Recht von Herbert Kickl, seinen Parteifreund politisch zu verteidigen. Es ist Kickls gutes Recht zu sagen, dass er persönlich Landbauer für unschuldig hält. Die Staatsanwaltschaft ermittelt ja auch gegen unbekannt. Aber als Innenminister und damit als Chef der Polizei Ermittlungen gegen jemanden a priori auszuschließen geht nicht. Das vermittelt den Eindruck, als würden hier ein öffentliches Amt und parteipolitische Interessen vermischt werden.
Bundespräsident Alexander Van der Bellen mag von mancher Seite dafür belächelt worden sein, dass er Justiz- und Innenressort keinesfalls in den Händen einund derselben Partei sehen wollte. Doch die Äußerungen von Kickl geben Van der Bellen recht. Man stelle sich nur vor, es gäbe neben Kickl auch noch einen Justizminister, der Ermittlungen gegen jemanden von Anfang an „ziemlich ausschließt“. R echtsstaat und Gewaltenteilung sind ein zentrales Gut. Damit spielt man nicht. Kickl ist nicht der Pflichtverteidiger von Udo Landbauer, sondern Innenminister. Und als solcher hat er erst die Ermittlungen abzuwarten, bevor er etwas „ziemlich ausschließt“. Denn sonst hat der Innenminister sein Amt auch ziemlich missverstanden.