EuGh lehnt Klage gegen Facebook ab
EuGH lässt aber Einzelklage von Datenaktivist Max Schrems zu.
Der EuGH hat die vom österreichischen Datenschutzaktivisten Maximilian Schrems eingeforderte Sammelklage gegen Facebook abgelehnt. Das Gericht ließ Schrems aber eine andere Möglichkeit offen: Schrems habe durch seine Aktivitäten seine Eigenschaft als Verbraucher nicht verloren und könne in eigener Sache sehr wohl in Österreich klagen.
Brüssel. Erwartungsgemäß hat der österreichische Datenschutzaktivist Max Schrems am Donnerstag vor dem Gerichtshof der EU in Luxemburg mit seinem Vorbringen gegen Facebook einen Pyrrhussieg erlangt. Die Richter befanden, dass Schrems gemäß Unionsrecht Verbraucher ist und somit Facebook vor einem österreichischen Gericht in Datenschutzfragen klagen darf. Schrems darf allerdings keine gleichgearteten Klagen anderer Facebook-Benutzer in einer Sammelklage bündeln. Das schwächt seine Möglichkeiten, Facebook zur strengeren Einhaltung der europäischen Datenschutzvorschriften zu zwingen. Schon im März vorigen Jahres gelobte Facebook nach Mahnung durch die Kommission, EU-rechtswidrige allgemeine Geschäftsbedingungen wie jene, einzig kalifornische Gerichte als Streitort anzuerkennen, zu korrigieren. Das ist allerdings bis heute nicht passiert. (GO)