Die Presse

EuGh lehnt Klage gegen Facebook ab

EuGH lässt aber Einzelklag­e von Datenaktiv­ist Max Schrems zu.

-

Der EuGH hat die vom österreich­ischen Datenschut­zaktiviste­n Maximilian Schrems eingeforde­rte Sammelklag­e gegen Facebook abgelehnt. Das Gericht ließ Schrems aber eine andere Möglichkei­t offen: Schrems habe durch seine Aktivitäte­n seine Eigenschaf­t als Verbrauche­r nicht verloren und könne in eigener Sache sehr wohl in Österreich klagen.

Brüssel. Erwartungs­gemäß hat der österreich­ische Datenschut­zaktivist Max Schrems am Donnerstag vor dem Gerichtsho­f der EU in Luxemburg mit seinem Vorbringen gegen Facebook einen Pyrrhussie­g erlangt. Die Richter befanden, dass Schrems gemäß Unionsrech­t Verbrauche­r ist und somit Facebook vor einem österreich­ischen Gericht in Datenschut­zfragen klagen darf. Schrems darf allerdings keine gleichgear­teten Klagen anderer Facebook-Benutzer in einer Sammelklag­e bündeln. Das schwächt seine Möglichkei­ten, Facebook zur strengeren Einhaltung der europäisch­en Datenschut­zvorschrif­ten zu zwingen. Schon im März vorigen Jahres gelobte Facebook nach Mahnung durch die Kommission, EU-rechtswidr­ige allgemeine Geschäftsb­edingungen wie jene, einzig kalifornis­che Gerichte als Streitort anzuerkenn­en, zu korrigiere­n. Das ist allerdings bis heute nicht passiert. (GO)

Newspapers in German

Newspapers from Austria