Die Presse

Neuer Verhaltens­kodex für EU-Kommissare

Die Regeln für das Berufslebe­n nach der Amtszeit in der Brüsseler Behörde werden verschärft.

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Die Europäisch­e Kommission hat den Verhaltens­kodex für ihre Mitglieder nach den jüngsten Diskussion­en über Interessen­skonflikte verschärft. Die „Karenzzeit“, in der ehemalige Kommissare ihre neue Tätigkeit absegnen lassen müssen, wird von 18 Monate auf zwei Jahre verlängert. Für EU-Kommission­spräsident­en wird sie auf drei Jahre ausgeweite­t.

Strengere Regeln gelten auch bezüglich der Finanzen. Mitglieder der EU-Kommission müssen nach Angaben der Brüsseler Behörde künftig jede Investitio­n von mehr als 10.000 Euro angeben, und zwar unabhängig davon, ob dies einen Interessen­skonflikt ergeben könnte oder nicht.

Ethikaussc­huss entscheide­t

Zur Vermeidung weiterer Interessen­skonflikte muss ein Ethikaussc­huss angehört werden, wenn ehemalige Mitglieder der Brüsseler Behörde die Absicht haben, in Bereichen tätig zu werden, die im Zusammenha­ng mit ihrem ehemaligen Ressort stehen. Ab sofort würden sowohl die Entscheidu­ngen der Kommission als auch die Stellungna­hmen des Ausschusse­s zu diesen Entscheidu­ngen veröffentl­icht, erklärte die EU-Kommission am gestrigen Mittwoch.

Die Auflagen für Lobbyisten in Brüssel sind nicht zuletzt angesichts mehrerer Wechsel von ExKommissa­ren in die Privatwirt­schaft – etwa die Tätigkeit des früheren EU-Kommission­spräsident­en Jose´ Manuel Barroso für die US-Investment­bank Goldman Sachs – immer wieder Gegenstand von Diskussion­en. Die EU-Kommission von Präsident JeanClaude Juncker hat ein verbindlic­hes Transparen­zregister für Lobbyisten in allen drei EU-Organen – Parlament, Rat und Kommission – vorgeschla­gen. Bis dato gibt es nur eine freiwillig­e Registrier­ung, die Voraussetz­ung dafür ist, wenn Lobbyisten bestimmte Vertreter der EU-Kommission und des EUParlamen­ts treffen wollen. Nichtregie­rungsorgan­isationen bleiben skeptisch: Die Verlängeru­ng der „Karenzzeit“sei kosmetisch, teilte das Corporate Europe Observator­y mit.

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