Neuer Verhaltenskodex für EU-Kommissare
Die Regeln für das Berufsleben nach der Amtszeit in der Brüsseler Behörde werden verschärft.
Die Europäische Kommission hat den Verhaltenskodex für ihre Mitglieder nach den jüngsten Diskussionen über Interessenskonflikte verschärft. Die „Karenzzeit“, in der ehemalige Kommissare ihre neue Tätigkeit absegnen lassen müssen, wird von 18 Monate auf zwei Jahre verlängert. Für EU-Kommissionspräsidenten wird sie auf drei Jahre ausgeweitet.
Strengere Regeln gelten auch bezüglich der Finanzen. Mitglieder der EU-Kommission müssen nach Angaben der Brüsseler Behörde künftig jede Investition von mehr als 10.000 Euro angeben, und zwar unabhängig davon, ob dies einen Interessenskonflikt ergeben könnte oder nicht.
Ethikausschuss entscheidet
Zur Vermeidung weiterer Interessenskonflikte muss ein Ethikausschuss angehört werden, wenn ehemalige Mitglieder der Brüsseler Behörde die Absicht haben, in Bereichen tätig zu werden, die im Zusammenhang mit ihrem ehemaligen Ressort stehen. Ab sofort würden sowohl die Entscheidungen der Kommission als auch die Stellungnahmen des Ausschusses zu diesen Entscheidungen veröffentlicht, erklärte die EU-Kommission am gestrigen Mittwoch.
Die Auflagen für Lobbyisten in Brüssel sind nicht zuletzt angesichts mehrerer Wechsel von ExKommissaren in die Privatwirtschaft – etwa die Tätigkeit des früheren EU-Kommissionspräsidenten Jose´ Manuel Barroso für die US-Investmentbank Goldman Sachs – immer wieder Gegenstand von Diskussionen. Die EU-Kommission von Präsident JeanClaude Juncker hat ein verbindliches Transparenzregister für Lobbyisten in allen drei EU-Organen – Parlament, Rat und Kommission – vorgeschlagen. Bis dato gibt es nur eine freiwillige Registrierung, die Voraussetzung dafür ist, wenn Lobbyisten bestimmte Vertreter der EU-Kommission und des EUParlaments treffen wollen. Nichtregierungsorganisationen bleiben skeptisch: Die Verlängerung der „Karenzzeit“sei kosmetisch, teilte das Corporate Europe Observatory mit.