Falsche Juristin werkte im Asylamt
Affäre. Einer Frau wird vorgeworfen, mit gefälschten Unterlagen an ihrer Karriere in der Fremdenbehörde gearbeitet zu haben. Sie musste das Amt verlassen. Im Februar steht sie vor Gericht.
Eine peinliche Affäre beschäftigt das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA): Im Bereich der Regionaldirektion Oberösterreich ist eine Mitarbeiterin aufgeflogen, die sich ihr Amt erschlichen haben dürfte. Der 40-Jährigen wird vorgeworfen, einen gefälschten Diplomstudienabschluss vorgelegt zu haben, um im BFA Karriere machen zu können. Sie musste das Amt mittlerweile verlassen. Während ihr eigener Fall schon ab Februar vor dem Landesgericht Linz strafrechtlich abgehandelt wird, ist noch nicht ganz klar, was mit den von ihr bearbeiteten Akten passieren wird.
Das BFA mit Sitz in Wien und mehreren Regionalstellen in den anderen Bundesländern entscheidet in 1. Instanz über das Wohl und Wehe von Fremden in Österreich: Es kann ihnen aus berücksichtigungswürdigen Gründen den Aufenthalt erlauben, es kann dessen Ende verfügen, und es kann nötigenfalls auch die Schubhaft anordnen. Vor allem aber beginnen sämtliche Asylverfahren in Österreich bei diesem Amt. Es geht also um Entscheidungen von häufig existenzieller Bedeutung, die deshalb sorgfältig aufbereitet werden sollten.
Mit dieser Aufbereitung von Fällen war auch jene Frau als Sachbearbeiterin befasst, die nun verdächtigt wird, hochgestapelt zu haben. Wie es aus Behördenkreisen heißt, ist für diese Funktion gar kein Hochschulstudium erforderlich. Die Matura genügt. Wer aber auf der Karriereleiter höher aufrücken will, der bemüht sich um einen akademischen Abschluss. So auch die Frau, die dem BFA ein juristisches Diplom der Johannes-Kepler-Universität vorlegte.
Diese Uni war es dann auch, die die Fremdenbehörden mit dem Innenministerium an der Spitze darauf hinwies, dass mit dem Abschluss etwas nicht stimmte. Die Frau muss sich nun ab dem 26. Februar vor dem Landesgericht Linz verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr Urkundenfälschung und Erschleichung eines Amtes vor. Maximale Strafdrohung für die Fälschung öffentlicher Urkunden: zwei Jahre Haft.
Fraglich ist, ob Verfahren neu aufgerollt werden müssen, an denen die Scheinjuristin mitgewirkt hat. Wenn sie wirklich nur Tätigkeiten erbracht hat, die auch von Nichtjuristen geleistet werden können, dürfte die Angelegenheit nicht so schlimm sein. Sie dürfte aber zumindest versucht haben, ein Amt zu erreichen, das nur mit der – vorgetäuschten – Qualifikation als Juristin ausgeübt werden kann; andernfalls würde die Staatsanwaltschaft sie nämlich nicht auch wegen Erschleichung eines Amtes anklagen.
Allerdings werden Bescheide des BFA formal nicht von den Sachbearbeitern erlassen, sondern vom zuständigen Amtsdirektor gezeichnet (bzw. elektronisch gefertigt). Das dürfte jedenfalls eine Nichtigkeit der Akten ausschließen – und möglicherweise auch Unregelmäßigkeiten beim Zustandekommen des Bescheides sanieren.
Ältere Juristen erinnern sich an den Fall eines Grazer Richters, der jahrzehntelang und mit großer Strenge Strafprozesse leitete. In Justizkreisen ahnte man, dass mit seiner Qualifikation etwas faul sein dürfte. Einem Verteidiger, dem es zu bunt wurde, forschte in der Vergangenheit des Mannes nach und förderte zutage, dass sämtliche Abschlüsse von der Matura bis zur Richteramtsprüfung vorgetäuscht gewesen waren. Die ungezählten Urteile hielten dennoch: Die offizielle Ernennung auf das Richteramt hat den Mangel an Befähigung gleichsam überdeckt.
Am Landesgericht Linz steht ein Strafverfahren gegen eine Frau bevor, die als falsche Juristin am Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, (BFA) Regionaldirektion Oberösterreich, gearbeitet haben soll. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr Urkundenfälschung und Erschleichung eines Amtes vor, weil sie dem BFA einen gefälschten Diplomstudienabschluss vorgelegt habe. Der Fall war durch einen Hinweis der Johannes-Kepler-Universität Linz aufgeflogen. Fraglich ist, ob Fälle neu aufgerollt werden müssen, die sie als Sachbearbeiterin in Händen hatte.