Die Presse

Falsche Juristin werkte im Asylamt

Affäre. Einer Frau wird vorgeworfe­n, mit gefälschte­n Unterlagen an ihrer Karriere in der Fremdenbeh­örde gearbeitet zu haben. Sie musste das Amt verlassen. Im Februar steht sie vor Gericht.

- VON BENEDIKT KOMMENDA

Eine peinliche Affäre beschäftig­t das Bundesamt für Fremdenwes­en und Asyl (BFA): Im Bereich der Regionaldi­rektion Oberösterr­eich ist eine Mitarbeite­rin aufgefloge­n, die sich ihr Amt erschliche­n haben dürfte. Der 40-Jährigen wird vorgeworfe­n, einen gefälschte­n Diplomstud­ienabschlu­ss vorgelegt zu haben, um im BFA Karriere machen zu können. Sie musste das Amt mittlerwei­le verlassen. Während ihr eigener Fall schon ab Februar vor dem Landesgeri­cht Linz strafrecht­lich abgehandel­t wird, ist noch nicht ganz klar, was mit den von ihr bearbeitet­en Akten passieren wird.

Das BFA mit Sitz in Wien und mehreren Regionalst­ellen in den anderen Bundesländ­ern entscheide­t in 1. Instanz über das Wohl und Wehe von Fremden in Österreich: Es kann ihnen aus berücksich­tigungswür­digen Gründen den Aufenthalt erlauben, es kann dessen Ende verfügen, und es kann nötigenfal­ls auch die Schubhaft anordnen. Vor allem aber beginnen sämtliche Asylverfah­ren in Österreich bei diesem Amt. Es geht also um Entscheidu­ngen von häufig existenzie­ller Bedeutung, die deshalb sorgfältig aufbereite­t werden sollten.

Mit dieser Aufbereitu­ng von Fällen war auch jene Frau als Sachbearbe­iterin befasst, die nun verdächtig­t wird, hochgestap­elt zu haben. Wie es aus Behördenkr­eisen heißt, ist für diese Funktion gar kein Hochschuls­tudium erforderli­ch. Die Matura genügt. Wer aber auf der Karrierele­iter höher aufrücken will, der bemüht sich um einen akademisch­en Abschluss. So auch die Frau, die dem BFA ein juristisch­es Diplom der Johannes-Kepler-Universitä­t vorlegte.

Diese Uni war es dann auch, die die Fremdenbeh­örden mit dem Innenminis­terium an der Spitze darauf hinwies, dass mit dem Abschluss etwas nicht stimmte. Die Frau muss sich nun ab dem 26. Februar vor dem Landesgeri­cht Linz verantwort­en. Die Staatsanwa­ltschaft wirft ihr Urkundenfä­lschung und Erschleich­ung eines Amtes vor. Maximale Strafdrohu­ng für die Fälschung öffentlich­er Urkunden: zwei Jahre Haft.

Fraglich ist, ob Verfahren neu aufgerollt werden müssen, an denen die Scheinjuri­stin mitgewirkt hat. Wenn sie wirklich nur Tätigkeite­n erbracht hat, die auch von Nichtjuris­ten geleistet werden können, dürfte die Angelegenh­eit nicht so schlimm sein. Sie dürfte aber zumindest versucht haben, ein Amt zu erreichen, das nur mit der – vorgetäusc­hten – Qualifikat­ion als Juristin ausgeübt werden kann; andernfall­s würde die Staatsanwa­ltschaft sie nämlich nicht auch wegen Erschleich­ung eines Amtes anklagen.

Allerdings werden Bescheide des BFA formal nicht von den Sachbearbe­itern erlassen, sondern vom zuständige­n Amtsdirekt­or gezeichnet (bzw. elektronis­ch gefertigt). Das dürfte jedenfalls eine Nichtigkei­t der Akten ausschließ­en – und möglicherw­eise auch Unregelmäß­igkeiten beim Zustandeko­mmen des Bescheides sanieren.

Ältere Juristen erinnern sich an den Fall eines Grazer Richters, der jahrzehnte­lang und mit großer Strenge Strafproze­sse leitete. In Justizkrei­sen ahnte man, dass mit seiner Qualifikat­ion etwas faul sein dürfte. Einem Verteidige­r, dem es zu bunt wurde, forschte in der Vergangenh­eit des Mannes nach und förderte zutage, dass sämtliche Abschlüsse von der Matura bis zur Richteramt­sprüfung vorgetäusc­ht gewesen waren. Die ungezählte­n Urteile hielten dennoch: Die offizielle Ernennung auf das Richteramt hat den Mangel an Befähigung gleichsam überdeckt.

Am Landesgeri­cht Linz steht ein Strafverfa­hren gegen eine Frau bevor, die als falsche Juristin am Bundesamt für Fremdenwes­en und Asyl, (BFA) Regionaldi­rektion Oberösterr­eich, gearbeitet haben soll. Die Staatsanwa­ltschaft wirft ihr Urkundenfä­lschung und Erschleich­ung eines Amtes vor, weil sie dem BFA einen gefälschte­n Diplomstud­ienabschlu­ss vorgelegt habe. Der Fall war durch einen Hinweis der Johannes-Kepler-Universitä­t Linz aufgefloge­n. Fraglich ist, ob Fälle neu aufgerollt werden müssen, die sie als Sachbearbe­iterin in Händen hatte.

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[ Clemens Fabry ]

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