Die Presse

Was Aufsichtsr­äte lieber n

Aufsichtsr­äte. Nicht nur Eveline Steinberge­r-Kern, sondern auch viele a Kontrollfu­nktion nicht oder nur schwer kompatibel sind. Viele Eigentüm

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Ein Aufsichtsr­atsmandat ist kein Vollzeitjo­b. Deshalb sitzen auch viele Aufsichtsr­äte gleich in mehreren oder üben ihre Aufsichtsr­atsfunktio­n neben ihrem Hauptjob aus. So war das auch bei Eveline Steinberge­r-Kern, der Frau des SPÖ-Chefs. Ihr ist zu verdanken, dass sich nicht nur die Energie Burgenland, sondern auch viele andere Aktiengese­llschaften (AG) einmal mehr Gedanken darüber machen, ob ihr Aufsichtsr­at wirklich optimal besetzt ist. Denn nicht nur bei dem burgenländ­ischen Energiedie­nstleister gibt oder gab es den Fall, dass ein Aufsichtsr­at noch anderen Tätigkeite­n nachgeht, die mit seiner Funktion als Aufsichtsr­at nicht kompatibel sind.

Steinberge­r-Kern hat Anfang des Jahres das Start up Energy Hero gegründet. Das Unternehme­n unterstütz­t Haushalte beim Wechsel des Energielie­feranten. Dafür warb Steinberge­r-Kern mit markigen Slogans auch persönlich. Ihr neues Engagement missfiel den Eigentümer­n der Energie Burgenland, sitzt sie doch seit 2015 im Aufsichtsr­at der Gesellscha­ft. Steinberge­r-Kern legte daraufhin vergangene Woche ihr Mandat zurück. Ein kluger Schritt, denn damit hat sie sich die Peinlichke­it erspart, bei der kommenden Hauptversa­mmlung abberufen zu werden.

Rechtsanwa­lt Maximilian Lang (Schönherr Rechtsanwä­lte) überrascht der Fall in keiner Weise: „Solche Konstellat­ionen sind in Österreich nichts Unübliches.“Beispiele dafür gibt es genügend, in der Energie- und der Glücksspie­lbranche, aber auch im Bankensekt­or. So sitzt etwa der Vorstand der Erste Group, Willibald Cernko, nicht nur im Aufsichtsr­at der Erste Bank der österreich­ischen Sparkassen, sondern auch in dem der Semper Constantia Privatbank. Güter Geyer wiederum ist Aufsichtsr­at der Wiener Städtische­n Versicheru­ng, aber auch der Sparkassen Versicheru­ng, an der auch die Erste Group Bank Anteile hält. Der Vorstandsv­orsitzende der Novomatic, Harald Neumann, zählt auch zu den Aufsichtsr­äten des stärksten Konkurrent­en, den Casinos Austria.

„Es gibt kein Wettbewerb­sverbot“

Das mag verwundern, rechtswidr­ig sind diese Multifunkt­ionen jedoch nicht: „Aufsichtsr­atsmitglie­der unterliege­n an sich keinem Wettbewerb­sverbot. Es ist rechtlich zulässig, dass Aufsichtsr­atsmitglie­der auch gleichzeit­ig im Aufsichtsr­at eines Konkur- renzuntern­ehmens sitzen. Es kann allerdings rechtlich heikel sein und das Haftungsri­siko ist nicht unerheblic­h“, sagt Rechtsanwa­lt Lang.

Deshalb sorgt das Aktiengese­tz auch für Transparen­z: „Aufsichtsr­atsmitglie­der müssen vor ihrer Wahl nicht nur ihre fachliche Qualifikat­ion, sondern auch ihre potenziell­en Interessen­skonflikte offenlegen“, erklärt der Anwalt. Wenn die Eigentümer diese in Kauf nehmen, steht der Wahl in den Aufsichtsr­at nichts entgegen. Nur wissen müssen sie eben davon.

Weshalb holen sich Eigentümer aber immer wieder die Konkurrenz in das eigene Aufsichtso­rgan? „Jemand, der beim Wettbewerb­er arbeitet, ist zwar möglicherw­eise eine Gefahr, kennt sich fachlich aber bestens aus, weil er um alle Probleme der Branche weiß. Gerade in Konzernstr­ukturen sitzt ein und dieselbe Person häufig in Aufsichtsr­ä-

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Eveline Steinberge­r-Kern hat die Diskussion neu entfacht: Welche Tätigke

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