Familiengerichtshilfe: Wo sind denn die „neutralen Helfer“?
Die seit 2014 agierende Familiengerichtshilfe funktioniert nicht wirklich.
Sie sollte die Arbeit der Justiz beschleunigen und die Richter entlasten. Tatsächlich aber verzögern nicht ausreichend qualifizierte Personen – Pädagogen, Sozialarbeiter und Psychologen – mehr, als sie den Betroffenen helfen. Gemeint ist hier die seit 1. Juli 2014 österreichweit agierende Familiengerichtshilfe (FamGH). Diese soll die unabhängigen Gutachter ersetzen.
Schon bei der Ausarbeitung der Details schien das Ziel der Beschleunigung ins Hintertreffen geraten zu sein. Anstelle unabhängiger Helfer für die Justiz rief man ein Konstrukt ins Leben, das nicht ausreichend qualifizierte Personen zu Experten macht, Posten schafft, dafür aber die eigentlich erhoffte Transparenz zur Seite drängt und die Verfahren de facto verlängert!
Kritiker gab es von Anfang an, ihre Hinweise wurden aber geflissentlich ignoriert. Etwa die Bedenken des Hauptverbands der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen Österreichs – ein durchaus vertrauenswürdiger und qualifizierter Gesprächspartner.
Ebenfalls unter den Tisch fallen gelassen wird gern der Kostenfaktor: Der laufende Betrieb schlägt monatlich mit rund 2,5 Millionen Euro zu Buche. Freilich: Gute Arbeit rechtfertigt Kosten, massive Mehrbelastungen hingegen nicht. Genau diese entstehen aber für die Betroffenen durch die Befassung der zuständigen Pädagogen, Sozialarbeiter und Psychologen.
Nicht zuletzt, weil die Tätigkeit der FamGH sehr eingeschränkt ist: „Die einzelfallbezogene Fachaufsicht (!) über die Mitarbeiter der FamGH obliegt in der Sache selbst dem Richter.“Das heißt: Der Richter als Jurist (!) hat die Fachaufsicht über die tätigen Psychologen, Pädagogen und Sozialarbeiter. Die Parteien und Mitarbeiter der FamGH sind somit vom Richter, als fachfremder Person, vollkom- men abhängig. Diese Weisungsgebundenheit entspricht nicht der eigentlich geplanten unabhängigen FamGH. Gegen die hehren Ziele des Anfangs spricht auch, die FamGH als Teil der Justiz, welche dennoch vorgibt, „neutrale und unabhängige fachliche Stellungnahmen“abzugeben.
Belegt ist dagegen, dass sich die Mitarbeiter ihrer Macht sehr bewusst sind: Sie protokollieren nicht wörtlich und lückenlos, ignorieren ihnen nicht genehme Stellungnahmen. Hausbesuche dauern nie länger als eine halbe Stunde. Sie erklären, bestimmte Vorgehensweisen seien im Gesetz zwar nicht vorgegeben, würden jedoch von ihnen, als Teil der Justiz, so gehandhabt und habe man sie deshalb so zu akzeptieren. Vorgegangen wird nach einer vorgefertigten Checkliste. Der spezifische Einzelfall wird der 08/15-Theorie dieser Liste schlicht angepasst, Fakten aus dem Akt werden einfach ignoriert.
Im Übrigen sind einzelne Pädagogen und Sozialarbeiter auch der Meinung, sie könnten und dürften fallbezogen zwar keine medizinischen Gutachten erstellen, aber beurteilen, dass ein solches von einem tatsächlich unabhängigen und qualifizierten Sachverständigen nicht nötig sei. Dies zum Leidwesen eines Rechtsstaats, der eigentlich modern und zum Wohle von Kindern sein will, tatsächlich aber den Standards anderer Länder weit hinterherhinkt.
Im Sinn des seitens der Justiz ständig zitierten Kindeswohls ist diese rechtliche Regelung durch ihre weitere Verfahrensverzögerung nicht zu rechtfertigen. Sie schadet den betroffenen Kindern. Die Justiz sollte sich daher mit dieser rechtlichen Vorgehensweise dringend auseinandersetzen und zum tatsächlichen Wohl der Kinder ändern.