Wie eine falsche Handyrechnung zur Nervenprobe wird
Von einem leidgeprüften A1-Kunden, dem fälschlicherweise Verzugszinsen verrechnet wurden. Und weiterhin werden.
Eigentlich hatte er eh genug um die Ohren. Aber da lag sie nun einmal auf seinem Schreibtisch, die jüngste Rechnung seines Handynetzbetreibers A1. Herr S. öffnete sie also, unterzog sie einem eingehenden Augenschein – und wurde stutzig: „Verzugszinsen 0,21 Euro“stand da unzweifelhaft. Für allmonatlich pünktlichst bezahlte Rechnungen? Wie konnte das sein?
S. rang mit sich. Die „Verzugszinsen“waren völlig zu Unrecht eingehoben worden, das war ihm klar. Aber soll man sich – eingedenk der vielen Arbeit, die wartet – wegen 21 Cent beschweren? S. rief schließlich bei A1 an. Und tat gut daran.
Die freundliche Dame vom Kundendienst sah das auch so: „Gut, dass Sie anrufen“, meinte sie. Und klärte auf: Es handle sich um einen „Systemfehler“. Die zu Unrecht eingehobenen „Verzugszinsen“würden selbstverständlich im Rahmen der nächsten Rechnung gutgeschrieben.
S. konnte also zufrieden sein. Wiewohl ihn auch ein leichtes Unbehagen beschlich: Was, fragte er sich, wenn er nicht angerufen hätte? Immerhin hatte die Dame recht kundig von einem „Systemfehler“gesprochen, schien also über das Problem informiert gewesen zu sein. Wieso hatte A1 also auf seinen Anruf gewartet und den Fehler nicht von sich aus behoben?
Auch egal, S. war ja immerhin eine Gutschrift zugesagt worden. Das war im Dezember.
Als im Jänner die nächste Monats- rechnung von A1 einlangte, staunte S. nicht schlecht: Immerhin fünf Euro wurden ihm nämlich da gutgeschrieben. Heißt: Sein lieber Handynetzbetreiber hatte offenbar rund zwei Jahre hindurch jeden Monat „Verzugszinsen“verrechnet.
Und S. war das dank seines hektischen Arbeitsalltags gar nicht aufgefallen.
Ist das ein neues Geschäftsmodell von A1? Dort wird das vehement und nachdrücklich zurückgewiesen: Aus Versehen verrechnete Verzugszinsen seien ein Einzelfall, aber sicher „kein großflächiges Problem“. Und den von der Dame im Kundendienst erwähnten „Systemfehler“gebe es schlicht und einfach nicht. Da habe sich die Kollegin wohl „unglücklich ausgedrückt“.
Wird schon so sein. Aber das genaue Studium von A1-Rechnungen schadet prinzipiell wohl auch nicht.
Herr S. hat jedenfalls seine Lehren aus der ganzen Angelegenheit gezogen. Er schaut sich seine Handyrechnungen jetzt ganz penibel an.
Zum Beispiel gleich jene, die im Jänner kam – die mit der Gutschrift. Da waren sie schon wieder. Die „Verzugszinsen“nämlich. Wobei sie diesmal wenigsten um einen Cent reduziert worden waren, also nur mehr 20 Cent ausmachten. Zu früh gefreut: Am Montag dieser Woche bekam S. die Februar-Rechnung, wieder mit 21 Cent „Verzugszinsen“.
Ein Fehler mit System? Herr S. wird sich wohl mit dem seltsamen A1-Ansparplan anfreunden müssen.