Die Presse

Volksbegeh­ren auch online unterzeich­nen

Referenden. Gleich drei Volksbegeh­ren können in den kommenden Wochen unterstütz­t werden. Seit Ende Jänner geht dies auch ohne Gang ins Gemeinde- oder Bezirksamt. Wie die elektronis­che Unterzeich­nung erfolgt: ein Überblick.

- VON IRIS BONAVIDA

Das Antirauche­r-Volksbegeh­ren kann man auch online unterzeich­nen. Man benötigt dafür aber die (kostenlose) elektronis­che Handysigna­tur. Einsteigen muss man über die Homepage des Innenminis­teriums.

Für Geschlecht­ergerechti­gkeit, ein Rauchverbo­t und faire Asylquoten: Im Februar sammeln drei Initiative­n Unterschri­ften für die Durchführu­ng ihres Volksbegeh­rens. Interessie­rte können sich den Weg in die Behörde sparen: Das zentrale Wählerregi­ster erlaubt seit 30. Jänner, Unterstütz­ungserklär­ungen online abzugeben. Wer also eine Handy-Signatur besitzt, kann sie auch bei Referenden als virtuelle Unterschri­ft nutzen. Über die Homepage des Innenresso­rts (www.bmi.gv.at) wird man zum entspreche­nden Portal geführt, auf dem die Daten eingegeben werden. Auf diesen Weg können auch Auslandsös­terreicher mit einem solchen elektronis­chen Pass Referenden unterzeich­nen. kann aber auch das Frauenvolk­sbegehren unterstütz­t werden: Die Initiatori­nnen haben sich unter anderem als Ziel gesetzt, die Lohnschere zwischen Männern und Frauen zu schließen (siehe Bericht rechts). Am Donnerstag, den 15. Februar, kommt das Volksbegeh­ren für ein Rauchverbo­t dazu. Die Ärztekamme­r tritt damit gegen die Entscheidu­ng der Regierung auf: Denn ÖVP und FPÖ wollen nun doch nicht das Rauchen in sämtlichen Lokalen verbieten. der österreich­ischen Bevölkerun­g (das sind derzeit 8401 Personen) unterzeich­nen, wird eine Eintragung­swoche für das offizielle Volksbegeh­ren festgelegt. Werden dann mindestens 100.000 Unterschri­ften erreicht, muss das Thema zumindest im Parlament behandelt werden – wobei die rund 8400 gesammelte­n Unterschri­ften bereits mitzählen. Rechtlich bindend ist das Ergebnis des Volksbegeh­rens, anders als die Volksabsti­mmung, allerdings nicht.

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