Höhere Strafe nach Weisung statt per Gesetzesänderung?
Vorschlag. Josef Moser könne handeln, betont Experte.
Es brauche keine neue Anhebung der Strafdrohungen im Gesetz, meint Helmut Fuchs. Wenn ein Urteil wirklich zu milde ausfalle, solle der Justizminister auf anderem Weg für härtere Sanktionen sorgen, sagt der emeritierte Strafrechtsprofessor der Universität Wien zur „Presse“.
„Wenn die Strafe nicht hoch genug ist, kann der Justizminister über den Staatsanwalt ein Rechtsmittel einlegen lassen“, sagt Fuchs. Und von diesem Recht solle Minister Josef Moser auch durchaus Gebrauch machen, um das gewünschte rechtspolitische Ziel zu erreichen, meint der Strafrechtsexperte. Von der Arbeitsgruppe unter InnenministeriumStaatssekretärin Karoline Edtstadler zur Verschärfung der Strafen im Gesetz hält Fuchs hingegen wenig. „Unsere Gerichte verhängen nicht zu geringe Strafen“, meint Fuchs zur Gesamtsituation.
Aber es könne Ausreißer geben und Urteile, die tatsächlich zu milde oder auch zu hoch ausfallen, betont der Professor. Und in diesen Fällen solle die Anklagebehörde – vom Justizministerium koordiniert – tätig werden. „Der Staatsanwalt ist der Anwalt des Staates, und er hat auch rechtspolitische Anliegen zu vertreten“, meint Fuchs.
Der Justizminister ist den Staatsanwälten übergeordnet und darf Weisungen an die Anklagevertreter in einem Fall geben. Zu Unrecht sei das Instrument der Weisung in den vergangenen Jahren etwas in Verruf gekommen, meint Fuchs. So gründete Ex-Justizminister Wolfgang Brandstetter sogar einen Weisungsrat im Justizministerium, das letzte Wort blieb aber beim Minister. „Im Grunde ist die Weisung ein gutes Instrument, sofern sie nicht aus unsachlichen Gründen gegeben wird“, sagt Fuchs.
Das letzte Wort haben bei Strafen freilich immer die Richter. Statt Strafdrohungen zu erhöhen, solle die Koalition aber besser andere, gute Punkte im Regierungsprogramm angehen, meint Fuchs. Und etwa das Rechtsmittelsystem reformieren oder Befugnisse der Staatsanwaltschaft präzisieren.