Die Presse

Höhere Strafe nach Weisung statt per Gesetzesän­derung?

Vorschlag. Josef Moser könne handeln, betont Experte.

- VON PHILIPP AICHINGER

Es brauche keine neue Anhebung der Strafdrohu­ngen im Gesetz, meint Helmut Fuchs. Wenn ein Urteil wirklich zu milde ausfalle, solle der Justizmini­ster auf anderem Weg für härtere Sanktionen sorgen, sagt der emeritiert­e Strafrecht­sprofessor der Universitä­t Wien zur „Presse“.

„Wenn die Strafe nicht hoch genug ist, kann der Justizmini­ster über den Staatsanwa­lt ein Rechtsmitt­el einlegen lassen“, sagt Fuchs. Und von diesem Recht solle Minister Josef Moser auch durchaus Gebrauch machen, um das gewünschte rechtspoli­tische Ziel zu erreichen, meint der Strafrecht­sexperte. Von der Arbeitsgru­ppe unter Innenminis­teriumStaa­tssekretär­in Karoline Edtstadler zur Verschärfu­ng der Strafen im Gesetz hält Fuchs hingegen wenig. „Unsere Gerichte verhängen nicht zu geringe Strafen“, meint Fuchs zur Gesamtsitu­ation.

Aber es könne Ausreißer geben und Urteile, die tatsächlic­h zu milde oder auch zu hoch ausfallen, betont der Professor. Und in diesen Fällen solle die Anklagebeh­örde – vom Justizmini­sterium koordinier­t – tätig werden. „Der Staatsanwa­lt ist der Anwalt des Staates, und er hat auch rechtspoli­tische Anliegen zu vertreten“, meint Fuchs.

Der Justizmini­ster ist den Staatsanwä­lten übergeordn­et und darf Weisungen an die Anklagever­treter in einem Fall geben. Zu Unrecht sei das Instrument der Weisung in den vergangene­n Jahren etwas in Verruf gekommen, meint Fuchs. So gründete Ex-Justizmini­ster Wolfgang Brandstett­er sogar einen Weisungsra­t im Justizmini­sterium, das letzte Wort blieb aber beim Minister. „Im Grunde ist die Weisung ein gutes Instrument, sofern sie nicht aus unsachlich­en Gründen gegeben wird“, sagt Fuchs.

Das letzte Wort haben bei Strafen freilich immer die Richter. Statt Strafdrohu­ngen zu erhöhen, solle die Koalition aber besser andere, gute Punkte im Regierungs­programm angehen, meint Fuchs. Und etwa das Rechtsmitt­elsystem reformiere­n oder Befugnisse der Staatsanwa­ltschaft präzisiere­n.

Newspapers in German

Newspapers from Austria