Wer sich die Steuererklärung sparen kann
Arbeitnehmerveranlagung. Spenden aus dem Vorjahr werden heuer erstmals automatisch berücksichtigt. Und in bestimmten Fällen wird auch ohne Antrag veranlagt.
Für die meisten zählt es definitiv nicht zu den Lieblingsbeschäftigungen, das jährliche Ausfüllen der Arbeitnehmerveranlagung. So gesehen ist es eine gute Nachricht: Viele können sich die Mühe heuer sparen, ohne befürchten zu müssen, dass sie steuerlich draufzahlen.
Unter bestimmten Voraussetzungen wird nämlich – schon seit Mitte des Vorjahres – eine antragslose Arbeitnehmerveranlagung durchgeführt. Und heuer gilt erstmals, dass einige Sonderausgaben automatisch zu berücksichtigen sind. Vor allem betrifft das Spenden und Kirchenbeiträge, den Nachkauf von Versicherungszeiten sowie Beiträge für die freiwillige Weiterversicherung. Für sie wurde Anfang des Vorjahres ein automatischer Datenaustausch eingeführt: Die Empfänger müssen solche Zahlungen an den Fiskus melden, wenn ihnen Vor- und Zuname sowie Geburtsdatum des Einzahlers bekannt sind.
Wer also zum Beispiel Spenden steuerlich absetzen will, muss nur noch der Spendenorganisation seine Daten bekannt geben. Dann werden die Spenden dem Finanzamt gemeldet und im Steuerbescheid berücksichtigt.
Das gilt in gleicher Weise für Arbeitnehmer wie für Selbstständige. Für Selbstständige bedeutet es, dass sie solche Sonderausgaben heuer erstmals nicht mehr in ihre Einkommensteuererklärung aufnehmen müssen. Und für Arbeitnehmer? Sie sollten beachten, dass sie trotz allem einen Steuerbescheid brauchen.
Denn allzu weit geht der Automatismus dann doch nicht: „Die Datenübermittlung bewirkt nicht, dass die Beträge automatisch – ohne Steuerveranlagung – gutgeschrieben werden“, heißt es auf der Website des Finanzministeriums (BMF). Die übermittelten Beträge vermindern lediglich die Steuerbemessungsgrundlage. Auswirken kann sich das nur, wenn eine Veranlagung durchgeführt wird.
Und da kommt nun die zweite Neuregelung ins Spiel, die schon seit Mitte 2017 gilt: Die antragslose Arbeitnehmerveranlagung. Sie betrifft nur Dienstnehmer, bei denen das Finanzamt davon ausgeht, dass sie ausschließlich lohnsteuerpflichtige Einkünfte bezogen haben. Reichen sie bis Ende Juni des Folgejahres keine Arbeitnehmerveranlagung ein, veranlagt das Finanzamt von sich aus, wenn sich dabei eine Steuergutschrift ergibt. Laut BMF allerdings nur dann, wenn „laut der Aktenlage nicht anzunehmen ist, dass auch noch Werbungskosten, von der automatischen Datenübermittlung nicht erfasste Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen oder antragsgebundene Freibeträge oder Absetzbeträge geltend gemacht werden“.
Wer also noch weitere Absetzposten (z. B. Kinderfreibetrag, Alleinerzieherabsetzbetrag) nützen will, kann sich die Arbeitnehmerveranlagung auch künftig nicht ersparen. Ebenso muss man eine Steuererklärung abgeben, wenn man nebenbei z. B. auch freiberuflich Einkünfte erzielt, Mieteinnahmen bezogen oder nicht endbesteuerte, beim Finanzamt meldepflichtige Anlageerträge lukriert hat. Aber auch dann sind Spenden, Kirchenbeiträge etc. in der Steuererklärung nicht mehr anzugeben.
Die Spendenorganisationen sind mit der Neuregelung übrigens nicht restlos glücklich, beim Fundraising Verband Austria spricht man von einem „riesengroßen Mehraufwand“. Von Anfang an warnten sie auch vor praktischen Problemen, etwa, wenn die Angaben der Spender nicht mit dem Wortlaut im Melderegister übereinstimmen (z. B., weil ein Vorname abgekürzt oder ein Doppelname nicht vollständig angegeben wurde).
Im Vorjahr ist das Spendenaufkommen zudem erstmals seit Jahren leicht gesunken, auf rund 630 Millionen Euro nach 640 Millionen im Jahr 2016. Der Fundraising Verband ortet einen Zusammenhang mit den neuen Re- geln: Es habe ein Informationsdefizit gegeben, das habe bei vielen Menschen zu Verunsicherung geführt.
Beim einen oder anderen entstand vielleicht auch das mulmige Gefühl, zum „gläsernen Spender“zu werden. Wer die Datenweitergabe nicht will, braucht jedoch nur sein Geburtsdatum nicht anzugeben. Oder man untersagt die Meldung an den Fiskus.
Damit verzichtet man allerdings auch auf die Absetzmöglichkeit. Genützt werde diese von über einer Million Österreicher, heißt es beim Fundraising Verband. Jeder dritte Spenden-Euro werde geltend gemacht. Leicht möglich, dass dieser Anteil steigen wird: Denn wie bei anderen Absetzposten auch, haben wohl viele früher schlicht darauf vergessen.