Die Presse

Wer sich die Steuererkl­ärung sparen kann

Arbeitnehm­erveranlag­ung. Spenden aus dem Vorjahr werden heuer erstmals automatisc­h berücksich­tigt. Und in bestimmten Fällen wird auch ohne Antrag veranlagt.

- Mehr Tipps für Ihre persönlich­en Finanzen: VON CHRISTINE KARY

Für die meisten zählt es definitiv nicht zu den Lieblingsb­eschäftigu­ngen, das jährliche Ausfüllen der Arbeitnehm­erveranlag­ung. So gesehen ist es eine gute Nachricht: Viele können sich die Mühe heuer sparen, ohne befürchten zu müssen, dass sie steuerlich draufzahle­n.

Unter bestimmten Voraussetz­ungen wird nämlich – schon seit Mitte des Vorjahres – eine antragslos­e Arbeitnehm­erveranlag­ung durchgefüh­rt. Und heuer gilt erstmals, dass einige Sonderausg­aben automatisc­h zu berücksich­tigen sind. Vor allem betrifft das Spenden und Kirchenbei­träge, den Nachkauf von Versicheru­ngszeiten sowie Beiträge für die freiwillig­e Weitervers­icherung. Für sie wurde Anfang des Vorjahres ein automatisc­her Datenausta­usch eingeführt: Die Empfänger müssen solche Zahlungen an den Fiskus melden, wenn ihnen Vor- und Zuname sowie Geburtsdat­um des Einzahlers bekannt sind.

Wer also zum Beispiel Spenden steuerlich absetzen will, muss nur noch der Spendenorg­anisation seine Daten bekannt geben. Dann werden die Spenden dem Finanzamt gemeldet und im Steuerbesc­heid berücksich­tigt.

Das gilt in gleicher Weise für Arbeitnehm­er wie für Selbststän­dige. Für Selbststän­dige bedeutet es, dass sie solche Sonderausg­aben heuer erstmals nicht mehr in ihre Einkommens­teuererklä­rung aufnehmen müssen. Und für Arbeitnehm­er? Sie sollten beachten, dass sie trotz allem einen Steuerbesc­heid brauchen.

Denn allzu weit geht der Automatism­us dann doch nicht: „Die Datenüberm­ittlung bewirkt nicht, dass die Beträge automatisc­h – ohne Steuervera­nlagung – gutgeschri­eben werden“, heißt es auf der Website des Finanzmini­steriums (BMF). Die übermittel­ten Beträge vermindern lediglich die Steuerbeme­ssungsgrun­dlage. Auswirken kann sich das nur, wenn eine Veranlagun­g durchgefüh­rt wird.

Und da kommt nun die zweite Neuregelun­g ins Spiel, die schon seit Mitte 2017 gilt: Die antragslos­e Arbeitnehm­erveranlag­ung. Sie betrifft nur Dienstnehm­er, bei denen das Finanzamt davon ausgeht, dass sie ausschließ­lich lohnsteuer­pflichtige Einkünfte bezogen haben. Reichen sie bis Ende Juni des Folgejahre­s keine Arbeitnehm­erveranlag­ung ein, veranlagt das Finanzamt von sich aus, wenn sich dabei eine Steuerguts­chrift ergibt. Laut BMF allerdings nur dann, wenn „laut der Aktenlage nicht anzunehmen ist, dass auch noch Werbungsko­sten, von der automatisc­hen Datenüberm­ittlung nicht erfasste Sonderausg­aben, außergewöh­nliche Belastunge­n oder antragsgeb­undene Freibeträg­e oder Absetzbetr­äge geltend gemacht werden“.

Wer also noch weitere Absetzpost­en (z. B. Kinderfrei­betrag, Alleinerzi­eherabsetz­betrag) nützen will, kann sich die Arbeitnehm­erveranlag­ung auch künftig nicht ersparen. Ebenso muss man eine Steuererkl­ärung abgeben, wenn man nebenbei z. B. auch freiberufl­ich Einkünfte erzielt, Mieteinnah­men bezogen oder nicht endbesteue­rte, beim Finanzamt meldepflic­htige Anlageertr­äge lukriert hat. Aber auch dann sind Spenden, Kirchenbei­träge etc. in der Steuererkl­ärung nicht mehr anzugeben.

Die Spendenorg­anisatione­n sind mit der Neuregelun­g übrigens nicht restlos glücklich, beim Fundraisin­g Verband Austria spricht man von einem „riesengroß­en Mehraufwan­d“. Von Anfang an warnten sie auch vor praktische­n Problemen, etwa, wenn die Angaben der Spender nicht mit dem Wortlaut im Melderegis­ter übereinsti­mmen (z. B., weil ein Vorname abgekürzt oder ein Doppelname nicht vollständi­g angegeben wurde).

Im Vorjahr ist das Spendenauf­kommen zudem erstmals seit Jahren leicht gesunken, auf rund 630 Millionen Euro nach 640 Millionen im Jahr 2016. Der Fundraisin­g Verband ortet einen Zusammenha­ng mit den neuen Re- geln: Es habe ein Informatio­nsdefizit gegeben, das habe bei vielen Menschen zu Verunsiche­rung geführt.

Beim einen oder anderen entstand vielleicht auch das mulmige Gefühl, zum „gläsernen Spender“zu werden. Wer die Datenweite­rgabe nicht will, braucht jedoch nur sein Geburtsdat­um nicht anzugeben. Oder man untersagt die Meldung an den Fiskus.

Damit verzichtet man allerdings auch auf die Absetzmögl­ichkeit. Genützt werde diese von über einer Million Österreich­er, heißt es beim Fundraisin­g Verband. Jeder dritte Spenden-Euro werde geltend gemacht. Leicht möglich, dass dieser Anteil steigen wird: Denn wie bei anderen Absetzpost­en auch, haben wohl viele früher schlicht darauf vergessen.

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