„Den Guten schadet, wer den Bösen schont“
wachung, wir betreiben keine Umfärbungen, wir sichern uns keine Privilegien, Autobahn 140, setzen Sie fort . . .
Bitte nehmen Sie das Wort objektiv ernst, soweit es möglich ist, und seien Sie kein Schutzblatt dieser Regierung, die ich persönlich für mehr als gefährlich halte. Auch wenn viele glauben, Messias ist auferstanden. Noch jeder Rausch endete mit einem Kater. „Verehrerbrief an Frau Edtstadler“, „Der letzte Kreuzritter“, Gastkolumne v. Martin Leidenfrost, 17. 2. Martin Leidenfrost bricht eine Lanze für Karoline Edtstadler, Staatssekretärin im Inneren. Ich stimme seiner Laudatio vollinhaltlich zu. Edtstadler ist eine erfahrene Richterin mit großem Verantwortungsbewusstsein und scheut sich nicht, heiße Eisen anzugreifen. Ihre Opferschutzinitiative führte zu einem Sturm der Ent- rüstung, der de facto ein Sturm im Wasserglas blieb. Ihr Vorschlag erfolgte im Sinne des Rechtsstaats und des bonum commune (Gemeinwohl).
Dass Gewaltdelikte zu Urteilen führen, deren Strafmaß unter denen von Eigentumsdelikten liegt, ist nicht nachvollziehbar. Die Behebung dieser Ungleichheit steht durchaus im Einklang mit Legitimität, Legalität und Moralität. Die von Leidenfrost angeführten Beispiele belegen, dass Vergewaltiger vor Gericht auf mehr Verständnis stoßen als ihre Opfer.
Dies steht im krassen Widerspruch zur Mehrheitsmeinung in unserem Land. Der Urteilsspruch des OGH, der das Strafausmaß nach der Vergewaltigung eines Buben durch einen arabischen Flüchtling stark reduzierte (von sieben auf vier Jahre), negiert das Leid des Kindes und die psychischen Folgen der lebenslangen posttraumatischen Belastung. Dieser Urteilsspruch lässt sich subsumieren unter: „Bonis nocet, qui malis parcit“(„Den Guten