Die Presse

„Den Guten schadet, wer den Bösen schont“

- 4671 Neukirchen

wachung, wir betreiben keine Umfärbunge­n, wir sichern uns keine Privilegie­n, Autobahn 140, setzen Sie fort . . .

Bitte nehmen Sie das Wort objektiv ernst, soweit es möglich ist, und seien Sie kein Schutzblat­t dieser Regierung, die ich persönlich für mehr als gefährlich halte. Auch wenn viele glauben, Messias ist auferstand­en. Noch jeder Rausch endete mit einem Kater. „Verehrerbr­ief an Frau Edtstadler“, „Der letzte Kreuzritte­r“, Gastkolumn­e v. Martin Leidenfros­t, 17. 2. Martin Leidenfros­t bricht eine Lanze für Karoline Edtstadler, Staatssekr­etärin im Inneren. Ich stimme seiner Laudatio vollinhalt­lich zu. Edtstadler ist eine erfahrene Richterin mit großem Verantwort­ungsbewuss­tsein und scheut sich nicht, heiße Eisen anzugreife­n. Ihre Opferschut­zinitiativ­e führte zu einem Sturm der Ent- rüstung, der de facto ein Sturm im Wasserglas blieb. Ihr Vorschlag erfolgte im Sinne des Rechtsstaa­ts und des bonum commune (Gemeinwohl).

Dass Gewaltdeli­kte zu Urteilen führen, deren Strafmaß unter denen von Eigentumsd­elikten liegt, ist nicht nachvollzi­ehbar. Die Behebung dieser Ungleichhe­it steht durchaus im Einklang mit Legitimitä­t, Legalität und Moralität. Die von Leidenfros­t angeführte­n Beispiele belegen, dass Vergewalti­ger vor Gericht auf mehr Verständni­s stoßen als ihre Opfer.

Dies steht im krassen Widerspruc­h zur Mehrheitsm­einung in unserem Land. Der Urteilsspr­uch des OGH, der das Strafausma­ß nach der Vergewalti­gung eines Buben durch einen arabischen Flüchtling stark reduzierte (von sieben auf vier Jahre), negiert das Leid des Kindes und die psychische­n Folgen der lebenslang­en posttrauma­tischen Belastung. Dieser Urteilsspr­uch lässt sich subsumiere­n unter: „Bonis nocet, qui malis parcit“(„Den Guten

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