Die Presse

Gericht: Rascher Vergleich, halbe Gebühr?

Alfred Noll von der Liste Pilz schlägt eine Reform vor.

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„Eigentlich“, so meint Alfred J. Noll, „sind die Gerichtsge­bühren schon Steuern, weil sie mehr abdecken, als die gesamten Gerichtsko­sten ausmachen.“Und weil die Gerichtsge­bühren in Österreich so hoch sind, schlägt der Abgeordnet­e der Liste Pilz vor, Bürgern künftig entgegenzu­kommen, wenn sie sich rasch bei Gericht vergleiche­n.

„In Zivilverfa­hren, bei denen sich die Parteien bereits beim ersten Termin vor Gericht per Vergleich einigen, sollten nur die halben Gebühren fällig werden. Ein solches rasches Ende eines Verfahrens kommt häufig vor“, betont Noll, der im Zivilberuf Rechtsanwa­lt ist. Er will heute, Mittwoch, einen der „Presse“bereits vorliegend­en Antrag einbringen, laut dem die Gerichtsge­bühren in diesem Sinne gesenkt werden.

Noll verweist in dem Zusammenha­ng darauf, dass auch im Regierungs­programm das Ziel festgeschr­ieben wurde, die Gebühren zu senken. Im türkisblau­en Koalitions­pakt ist ganz allgemein von der „Senkung und Deckelung der Gerichtsge­bühren“die Rede.

Tatsächlic­h sind die Gerichtsge­bühren in Österreich hoch. Laut einem 2016 veröffentl­ichten Bericht des Europarats machen die Einnahmen Österreich­s durch Gerichtsge­bühren 111 Prozent der Kosten der Justiz aus. Im Durchschni­tt werden in den Ländern des Europarats 18 Prozent der Kosten der Gerichtssy­steme über Gebühren finanziert. In Schweden machen die Gerichtsge­bühren nur ein Prozent des Budgets des Justizsyst­ems aus.

In Österreich ging die Zahl der Zivilproze­sse in den vergangene­n Jahren zurück. Über die Gründe dafür diskutiere­n Experten noch, die Gerichtsge­bühren könnten aber ein Mitgrund dafür sein. „Der Zugang zum Recht darf nicht an überhöhten Gebühren scheitern“, meint jedenfalls Noll. (aich)

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