Gericht: Rascher Vergleich, halbe Gebühr?
Alfred Noll von der Liste Pilz schlägt eine Reform vor.
„Eigentlich“, so meint Alfred J. Noll, „sind die Gerichtsgebühren schon Steuern, weil sie mehr abdecken, als die gesamten Gerichtskosten ausmachen.“Und weil die Gerichtsgebühren in Österreich so hoch sind, schlägt der Abgeordnete der Liste Pilz vor, Bürgern künftig entgegenzukommen, wenn sie sich rasch bei Gericht vergleichen.
„In Zivilverfahren, bei denen sich die Parteien bereits beim ersten Termin vor Gericht per Vergleich einigen, sollten nur die halben Gebühren fällig werden. Ein solches rasches Ende eines Verfahrens kommt häufig vor“, betont Noll, der im Zivilberuf Rechtsanwalt ist. Er will heute, Mittwoch, einen der „Presse“bereits vorliegenden Antrag einbringen, laut dem die Gerichtsgebühren in diesem Sinne gesenkt werden.
Noll verweist in dem Zusammenhang darauf, dass auch im Regierungsprogramm das Ziel festgeschrieben wurde, die Gebühren zu senken. Im türkisblauen Koalitionspakt ist ganz allgemein von der „Senkung und Deckelung der Gerichtsgebühren“die Rede.
Tatsächlich sind die Gerichtsgebühren in Österreich hoch. Laut einem 2016 veröffentlichten Bericht des Europarats machen die Einnahmen Österreichs durch Gerichtsgebühren 111 Prozent der Kosten der Justiz aus. Im Durchschnitt werden in den Ländern des Europarats 18 Prozent der Kosten der Gerichtssysteme über Gebühren finanziert. In Schweden machen die Gerichtsgebühren nur ein Prozent des Budgets des Justizsystems aus.
In Österreich ging die Zahl der Zivilprozesse in den vergangenen Jahren zurück. Über die Gründe dafür diskutieren Experten noch, die Gerichtsgebühren könnten aber ein Mitgrund dafür sein. „Der Zugang zum Recht darf nicht an überhöhten Gebühren scheitern“, meint jedenfalls Noll. (aich)