Hohe Feinstaubbelastung in Nichtraucherzonen
Studie. Die Vorschriften zum Raucherschutz werden kaum eingehalten. Die Belastung sei wegen mangelhafter Trennung auch im Nichtraucherbereich hoch – so die Studie einer Initiative, die schon einige Gastronomen geklagt hat.
Wer gesundheitsschädlichen Feinstaub meiden will, der sollte sich nicht in ein Lokal setzen, in dem (auch) geraucht wird. Auch nicht in den abgetrennten Nichtraucherbereich, denn auch dort sei man erhöhten Feinstaubwerten ausgesetzt. Das besagt zumindest eine Studie, die von der IBO Innenraumanalytik OG in Zusammenarbeit mit der Initiative „Ärzte für eine gesunde Umwelt“erstellt wurde. Und diese bringe „erschreckende Ergebnisse“: Von den untersuchten Gaststätten verstoßen alle bis auf eine gegen die aktuellen gesetzlichen Vorgaben, die besagen, dass der Tabakrauch nicht in den Nichtraucherbereich dringen darf.
In 27 von 28 Lokalen mit Raucher- und Nichtraucherbereich – alle im Bezirk Rudolfsheim-Fünfhaus – wurden Verstöße gegen das Tabakgesetz festgestellt. Da gehe es um die Trennung und Kennzeichnung der Bereiche, vor allem um schädliche Rauchinhaltsstoffe. Bei Raumluftmessungen wurde die Konzentration von Nanopartikeln erfasst, die wegen ihrer geringen Größe bis in die Lungenbläschen vordringen und damit enorm schädlich sein können. Hier wurden in den Nichtraucherbereichen Überschreitungen bis zum Zehnfachen des Werts vor dem Lokal gemessen.
Auch, weil in vielen Fällen die Türen zur Trennung von Raucher-
diese Kennzeichnung sage wenig aus, denn auch in Nichtraucherzonen in Lokalen sei die Feinstaubbelastung, und vor allem die Konzentration an besonders belastenden Nanopartikeln – trotzdem viel höher als in reinen Nichtraucherlokalen oder im Freien. Das besagt zumindest eine Studie, hinter der mit der „Initiative für gesunden Wettbewerb in der Gastronomie“eine Gruppe steht, die schon zahlreiche Gastronomen wegen mangelhafter Trennung geklagt hat. und Nichtraucherbereich zumindest teilweise offen waren. Obwohl ausschließlich und nur in wenigen Lokalen im 15. Bezirk getestet wurde, betonen die Autoren, dies sei repräsentativ für Österreich: Ähnliche Erhebungen im innerstädtischen Bereich hätten bei Mischlokalen ähnliche Ergebnisse gebracht. Grundsätzlich dürfte in der Innenstadt die Situation ein wenig besser sein.
Auf dem Land dafür sei sie, aus Sicht des Nichtraucherschutzes, ungleich schlechter. „In den Gasthäusern auf dem Land wird der Nichtraucherschutz flächendeckend ignoriert. In Wien gibt es seit dem 1. 1. 2018 nun vermehrt Kontrollen. Vorher galt auch in Wien, dass das Problem mit Mitte 2018 ohnehin erledigt ist, also hat man da offenbar ein Auge zugedrückt“, sagt Studienautor Peter Tappler.
Er verweist darauf, dass die Studie zwar in die aktuelle Debatte passt, aber nicht politisch motiviert sei: Man habe diese konzi- piert, als vom Aufheben des geplanten Rauchverbots in der Gastronomie noch keine Rede war. „Geplant war eine Vorher/Nachher-Studie, um die Feinstaubreduktion nach dem Rauchverbot messen zu können“, sagt Tappler.
Auch wenn Tappler politische Motive zurückweist, die Interessenlage ist im Fall dieser Studie trotzdem kritisch: Initiiert wurde diese von der „Initiative für einen gesunden Wettbewerb in der Gastronomie“. Diese werde nach Auskunft Tapplers von Gastronomen finanziert, die sich gegen Mitbewerber wenden, die gegen geltende Gesetze verstoßen.
Wer diese Wirte sind, ist nicht bekannt, der Vorstand des Vereins besteht aus Tappler selbst und dem Umweltmediziner Hans-Peter Hutter, der die Studie mit Tappler erstellt hat. Und: Die Initiative hat schon einige Gastronomen geklagt oder mit Klage gedroht. (cim)