Die Presse

Wahl vor Anfechtung

Niederöste­rreich. Grüne kritisiere­n Regelung für Zweitwohns­itzer und überlegen Gang zum VfGH.

- (APA/red.)

Die niederöste­rreichisch­en Grünen überlegen eine Anfechtung der Landtagswa­hl. Grund dafür ist das Wahlrecht für Zweitwohns­itzer: Dieses sei je nach Gemeinde unterschie­dlich gehandhabt worden. Damit sei die Wahl verfassung­swidrig abgelaufen. Ob die Grünen die Wahl, bei der sie immerhin den Einzug in den Landtag geschafft haben, tatsächlic­h anfechten werden, wollen sie am Mittwoch entscheide­n.

Der von den niederöste­rreichisch­en Grünen mit einem Gutachten beauftragt­e Rechtsanwa­lt Heinrich Vana zitierte aus Nestroys „Freiheit in Krähwinkel“: „Was recht is, is recht, was zvü is, is zvü.“Was am 28. Jänner vorgefalle­n sei, „das ist aus juristisch­er Sicht zu viel“, betonte Vana. Er sei überzeugt, dass einer Anfechtung stattgegeb­en würde.

Die Gemeinden hätten die Frage, ob Zweitwohns­itzer wahlberech­tigt sind, völlig unter- schiedlich beurteilt. In Retz seien 350 von 850, in St. Pölten sei hingegen kein einziger Zweitwohns­itzer gestrichen worden. In Semmering seien 600 angeschrie­ben worden und jene, die nicht geantworte­t hätten, herausgefa­llen. Vana nannte weitere Beispiele aus Gemeinden, die eine „völlig verschiede­ne Praxis“zeigen würden. Wenn das Recht auf Anerkennun­g als Wähler unklare Grundlagen habe, entspreche es nicht der Bundesverf­assung, erinnerte der Anwalt.

Am Mittwoch wird der Landesauss­chuss zusammentr­eten und „am großen grünen Familienti­sch gemeinsam beraten“. Man könne nur dann in eine Neuwahl gehen, wenn die Überzeugun­g herrsche, es sei gut für die Grünen, die Wähler und das Land, so Landesspre­cherin Helga Krismer. Die Chancen, dass es eine Entscheidu­ng für eine Anfechtung gibt, hat sie mit 50:50 beziffert.

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