Wahl vor Anfechtung
Niederösterreich. Grüne kritisieren Regelung für Zweitwohnsitzer und überlegen Gang zum VfGH.
Die niederösterreichischen Grünen überlegen eine Anfechtung der Landtagswahl. Grund dafür ist das Wahlrecht für Zweitwohnsitzer: Dieses sei je nach Gemeinde unterschiedlich gehandhabt worden. Damit sei die Wahl verfassungswidrig abgelaufen. Ob die Grünen die Wahl, bei der sie immerhin den Einzug in den Landtag geschafft haben, tatsächlich anfechten werden, wollen sie am Mittwoch entscheiden.
Der von den niederösterreichischen Grünen mit einem Gutachten beauftragte Rechtsanwalt Heinrich Vana zitierte aus Nestroys „Freiheit in Krähwinkel“: „Was recht is, is recht, was zvü is, is zvü.“Was am 28. Jänner vorgefallen sei, „das ist aus juristischer Sicht zu viel“, betonte Vana. Er sei überzeugt, dass einer Anfechtung stattgegeben würde.
Die Gemeinden hätten die Frage, ob Zweitwohnsitzer wahlberechtigt sind, völlig unter- schiedlich beurteilt. In Retz seien 350 von 850, in St. Pölten sei hingegen kein einziger Zweitwohnsitzer gestrichen worden. In Semmering seien 600 angeschrieben worden und jene, die nicht geantwortet hätten, herausgefallen. Vana nannte weitere Beispiele aus Gemeinden, die eine „völlig verschiedene Praxis“zeigen würden. Wenn das Recht auf Anerkennung als Wähler unklare Grundlagen habe, entspreche es nicht der Bundesverfassung, erinnerte der Anwalt.
Am Mittwoch wird der Landesausschuss zusammentreten und „am großen grünen Familientisch gemeinsam beraten“. Man könne nur dann in eine Neuwahl gehen, wenn die Überzeugung herrsche, es sei gut für die Grünen, die Wähler und das Land, so Landessprecherin Helga Krismer. Die Chancen, dass es eine Entscheidung für eine Anfechtung gibt, hat sie mit 50:50 beziffert.