„Das letzte Wort hat der EuGH“
Familienbeihilfe. Ministerin Bogner-Strauß wirbt in Brüssel um Österreichs Plan der Indexierung der Zahlungen für Kinder im Ausland.
Der Plan der Bundesregierung, die Höhe der Familienbeihilfe für Kinder im Ausland an die dortigen Lebenshaltungskosten zu koppeln, ist nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes der EU sowie nach Rechtsmeinung der Kommission derzeit nicht mit dem Europarecht vereinbar. Familienministerin Juliane Bogner-Strauß (ÖVP) nahm am Dienstag dennoch einen erneuten Anlauf, Unterstützung für das entsprechende Gesetzesvorhaben einzuwerben. Die Ministerin trat in Brüssel mit dem CDU-Europaabgeordneten Sven Schulze vor die Medien, um auf die europaweiten Probleme bei der grenzüberschreitenden Auszahlung von Kinderbeihilfen hinzuweisen.
In der Tat gäbe es derzeit eine europäische gesetzgeberische Gelegenheit, eine Indexierung solcher Sozialleistungen einzuführen. Die geltende Verordnung über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit aus dem Jahr 2004 wird überarbeitet, seit Dezember 2016 liegt ein Vorschlag der Kommission auf dem Tapet, mit dem sich das Parlament sowie die Mitgliedstaaten im Rahmen des Rates befassen. Hier wäre es möglich, die von der österreichischen, aber auch der deutschen Bundesregierung gewünschte Anpassung an die höchst unterschiedlichen Kostenniveaus in den verschiedenen Unionsmitgliedstaaten einzuführen. Das Problem ist bloß: Weder enthält der Kommissionsvorschlag so eine Indexierung, noch gibt es im Europaparlament dafür eine Mehrheit – nicht einmal in der Europäischen Volkspartei, Schulzes eigener politischer Gruppe. „Ich vertrete hier keine Gruppenmeinung“, gab er zu. Der seitens des Parlaments für die Verhandlungen zuständige Berichterstatter, der französische Sozialdemokrat Guillaume Balas, hat die Indexierung ebenfalls nicht aufgegriffen.
Die Chancen, den Wunsch der türkis-blauen Regierung europarechtlich einwandfrei umzusetzen, stehen also schlecht. „Das letzte Wort hat der EuGH“, sagte auch BognerStrauß. Dennoch halte sie an ihrem Plan fest: „Wir werden das auf nationaler Ebene auf jeden Fall umsetzen.“Per 1. Jänner 2019 solle die Indexierung gelten, beispielsweise eine slowakische Pflegerin, die in Österreich arbeitet, deren Kinder aber in der Heimat leben, nur einen entsprechend verringerten Betrag der Familienbeihilfe erhalten. Die Ministerin fügte aber hinzu: „Es wäre für Österreich viel einfacher, wenn in Brüssel in dem Sinn entschieden würde, wie ich es hier vorgeschlagen habe.“(go)