Puidgdemont kann noch nicht aufatmen
Deutschland könnte den Separatistenführer immer noch an Spanien ausliefern.
Umringt von Journalisten verließ der katalanische Separatistenchef, Carles Puigdemont, unter Auflagen am Freitag die Justizanstalt Neumünster. Nach der ersten Vorentscheidung des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts (OLG) darf er nicht wegen des gravierenden Vorwurfs der Rebellion an die spanische Justiz ausgeliefert werden. Rebellion kann in Spanien mit bis zu 30 Jahren Haft geahndet werden.
Das Veto der Oberlandesrichter ist aber kein Freispruch. Das OLG kam lediglich zum Schluss, dass der spanische Vorwurf der Rebellion nach deutschem Recht strafrechtlich nicht geahndet werden könne, weil das notwendige „Merkmal der Gewalt“nicht vorliege.
Es bleibt aber der Vorwurf der Veruntreuung von öffentlichen Geldern. Hier sei eine Auslieferung prinzipiell zulässig, hieß es, obwohl die Richter in dieser Frage und vor einer endgültigen Entscheidung noch Klärungsbedarf sehen. Veruntreuung kann in Spanien in besonders schweren Fällen mit bis zu zwölf Jahren Gefängnis bestraft werden. Dies ist für Puigdemont ebenfalls keine beruhigende Perspektive.
Großen Anlass zum Jubeln hat Puigdemont also bisher nicht. Zumal auch seine Behauptung, dass er von Spanien aus politischen Gründen verfolgt werde, von den Oberlandesrichtern nicht geteilt wurde.