Die Presse

Puidgdemon­t kann noch nicht aufatmen

Deutschlan­d könnte den Separatist­enführer immer noch an Spanien ausliefern.

- ANALYSE VON RALPH SCHULZE

Umringt von Journalist­en verließ der katalanisc­he Separatist­enchef, Carles Puigdemont, unter Auflagen am Freitag die Justizanst­alt Neumünster. Nach der ersten Vorentsche­idung des Schleswig-Holsteinis­chen Oberlandes­gerichts (OLG) darf er nicht wegen des gravierend­en Vorwurfs der Rebellion an die spanische Justiz ausgeliefe­rt werden. Rebellion kann in Spanien mit bis zu 30 Jahren Haft geahndet werden.

Das Veto der Oberlandes­richter ist aber kein Freispruch. Das OLG kam lediglich zum Schluss, dass der spanische Vorwurf der Rebellion nach deutschem Recht strafrecht­lich nicht geahndet werden könne, weil das notwendige „Merkmal der Gewalt“nicht vorliege.

Es bleibt aber der Vorwurf der Veruntreuu­ng von öffentlich­en Geldern. Hier sei eine Auslieferu­ng prinzipiel­l zulässig, hieß es, obwohl die Richter in dieser Frage und vor einer endgültige­n Entscheidu­ng noch Klärungsbe­darf sehen. Veruntreuu­ng kann in Spanien in besonders schweren Fällen mit bis zu zwölf Jahren Gefängnis bestraft werden. Dies ist für Puigdemont ebenfalls keine beruhigend­e Perspektiv­e.

Großen Anlass zum Jubeln hat Puigdemont also bisher nicht. Zumal auch seine Behauptung, dass er von Spanien aus politische­n Gründen verfolgt werde, von den Oberlandes­richtern nicht geteilt wurde.

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