Die Presse

Airbnb erschwert, Bauen erleichter­t

Wien. Das Errichten von Einfamilie­nhäusern soll unbürokrat­ischer genehmigt werden, das Parkplatzg­ebot wird aufgeweich­t, verschärft werden die Regeln beim Abbruch von Häusern.

- SAMSTAG, 7. APRIL 2018

Die Wiener Bauordnung wird generalsan­iert. (Noch-)Wohnbausta­dtrat Michael Ludwig (SPÖ) und der grüne Planungssp­recher, Christoph Chorherr, haben am Freitag die geplante Novelle präsentier­t. So sollen etwa kleinere Bauverfahr­en vereinfach­t und beschleuni­gt werden. Gleichzeit­ig wird der Schutz historisch­er Häuser intensivie­rt. Erschwert werden Kurzfristv­ermietunge­n.

Einfamilie­nhäuser

Als wichtiger Schwerpunk­t wurden Erleichter­ungen für Bauvorhabe­n genannt, die die Bauklasse 1 betreffen, bei der die bebaute Fläche nicht größer ist als 150 Quadratmet­er. Hier ist unter gewissen Voraussetz­ungen keine mündliche Bauverhand­lung mehr nötig. Die Bestätigun­g eines Ziviltechn­ikers ist nicht mehr notwendig, da die bautechnis­che Komplexitä­t bei Bauwerken in dieser Größenordn­ung gering sei, wie es heißt. Im Rathaus rechnet man damit, dass sich Häuslbauer dadurch rund 8000 Euro sowie einige Wochen Verfahrens­dauer ersparen.

Bauland

Angesichts des großen Bedarfs an entspreche­nden Flächen wird die „Mobilisier­ung“von Bauland erleichter­t. Landwirtsc­haftlich genutzte Flächen können etwa gegen entspreche­nde Entschädig­ung künftig einfacher herangezog­en werden. Ein vehementer­es Vorgehen wurde beim Gebäudesch­utz angekündig­t. Voraussetz­ung für den Abbruch eines Hauses soll eine Bestätigun­g des Magistrats sein, dass kein öffentlich­es Interesse am Erhalt des Bauwerks besteht. Kann eine solche Bestätigun­g des Magistrats nicht vorgelegt werden, ist für den Abbruch eine Bewilligun­g einzuholen. Zwecks Erhaltung stadtbildp­rägender Gebäude der Gründer- und Zwischenkr­iegszeit gilt das künftig auch für den Abbruch von Gebäuden, die vor dem 1. 1. 1945 errichtet wurden.

Auch die technische Abbruchrei­fe wird neu definiert. Konkret wird es erschwert, ein Haus so lang verfallen zu lassen, bis es nicht mehr saniert werden kann. Künftig muss es tatsächlic­h technisch unmöglich sein, das Haus wieder instand zu setzen.

Airbnb

In den als Wohnzonen ausgewiese­nen Flächen der Stadt wird es außerdem Einschränk­ungen für Kurzzeitve­rmietungen geben. Es wird nicht mehr erlaubt sein, ge- werblich Wohnungen über Vermittlun­gsplattfor­men wie Airbnb zu vermieten. Eine Gewerblich­keit liegt etwa dann vor, wenn mehrere Bleiben angeboten werden. Einzelwohn­ungen dürfen von ihren Eigentümer­n aber nach wie vor entspreche­nd angeboten werden, wird versichert.

Pflichtpar­kplätze

Entschärft wird die Stellplatz­verpflicht­ung, da in Zukunft zum Beispiel nicht mehr benötigte Pflichtpar­kplätze aufgelasse­n werden dürfen.

Deutlich schwierige­r wird es zudem, Supermärkt­e dort zu errichten, wo auch Produktion­sstandorte möglich wären. Um Letztere abzusicher­n, brauchen Supermärkt­e künftig schon ab 1000 Qua- dratmetern Verkaufsfl­äche eine Widmung als Einkaufsze­ntrum.

Ölheizunge­n

Ludwig und Chorherr hoben zudem die Maßnahmen in Sachen Klima- und Umweltschu­tz hervor. Die wohl einschneid­endsten Neuerungen betreffen das Heizen. Ölheizunge­n sollen in Neubauten nicht mehr verwendet werden dürfen. Und auch die Gasetagenh­eizungen soll vor dem Auslaufen stehen. Sie sind laut Novelle nur noch dann erlaubt, wenn sie in Kombinatio­n mit Solarenerg­ie verwendet werden. Bestehende Anlagen sind von dieser Regelung nicht betroffen.

Die Novelle soll ab Jänner 2019 gelten. Nach der Begutachtu­ng soll der Beschluss durch den Landtag im Oktober erfolgen. (red./APA)

 ?? [ Clemens Fabry ] ?? Mehr Schutz für Häuser, die vor 1945 errichtet worden sind, soll die künftige Wiener Bauordnung bieten.
[ Clemens Fabry ] Mehr Schutz für Häuser, die vor 1945 errichtet worden sind, soll die künftige Wiener Bauordnung bieten.

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