Die Presse

Jung juristen: Völlige Planungsun­sicherheit

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„Gerichtsja­hr: Aufnahmest­opp droht“, von Philipp Aichinger, 30. 3. Aufgrund der aktuellen Budgetplän­e der Bundesregi­erung und der damit einhergehe­nden Sparmaßnah­men werden derzeit Bewerberin­nen und Bewerber, die sich für die kommenden Monate für eine Stelle in der regulären Gerichtspr­axis beworben haben, vom Oberlandes­gericht Wien von einem Aufnahmest­opp verständig­t. Der Antritt der Gerichtspr­axis ist derzeit für den Monat Mai (definitive­r Aufnahmest­opp) unmöglich – die folgenden Monate sind laut Auskunft der zuständige­n Referatsle­iterin des OLG „völlig in Schwebe und unsicher“.

Die Gerichtspr­axis, auf deren Zulassung gem. § 2 Rechtsprak­tikantenge­setz ein Rechtsansp­ruch besteht, ist eine unverzicht­bare Voraussetz­ung für den Zugang zu den meisten kernjurist­ischen Berufen (u. a. Anwaltscha­ft, Notariat) in Österreich.

Uns, jener Generation, die im Begriff ist, das Studium der Rechtswiss­enschaften abzuschlie­ßen bzw. es gerade abgeschlos­sen hat, bereiten diese Entwicklun­gen große Sorgen. Denn unsere Zukunftsch­ancen hängen maßgeblich davon ab, wie sich die Situation im Bereich der Gerichtspr­axis hinkünftig entwickelt. Die aktuelle Lage bedeutet für uns Jungjurist­en, abgesehen von der öffentlich­en Abwertung unserer Arbeit, völlige Planungsun­sicherheit und

eine ungebührli­che Behinderun­g unseres berufliche­n Fortkommen­s. So schafft man definitiv keine Anreize, sich in den Dienst der Öffentlich­keit zu stellen. Tobias Ertl, Studienass­istent am Institut für Finanzrech­t, Universitä­t Wien, 1010 Wien

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