Jung juristen: Völlige Planungsunsicherheit
„Gerichtsjahr: Aufnahmestopp droht“, von Philipp Aichinger, 30. 3. Aufgrund der aktuellen Budgetpläne der Bundesregierung und der damit einhergehenden Sparmaßnahmen werden derzeit Bewerberinnen und Bewerber, die sich für die kommenden Monate für eine Stelle in der regulären Gerichtspraxis beworben haben, vom Oberlandesgericht Wien von einem Aufnahmestopp verständigt. Der Antritt der Gerichtspraxis ist derzeit für den Monat Mai (definitiver Aufnahmestopp) unmöglich – die folgenden Monate sind laut Auskunft der zuständigen Referatsleiterin des OLG „völlig in Schwebe und unsicher“.
Die Gerichtspraxis, auf deren Zulassung gem. § 2 Rechtspraktikantengesetz ein Rechtsanspruch besteht, ist eine unverzichtbare Voraussetzung für den Zugang zu den meisten kernjuristischen Berufen (u. a. Anwaltschaft, Notariat) in Österreich.
Uns, jener Generation, die im Begriff ist, das Studium der Rechtswissenschaften abzuschließen bzw. es gerade abgeschlossen hat, bereiten diese Entwicklungen große Sorgen. Denn unsere Zukunftschancen hängen maßgeblich davon ab, wie sich die Situation im Bereich der Gerichtspraxis hinkünftig entwickelt. Die aktuelle Lage bedeutet für uns Jungjuristen, abgesehen von der öffentlichen Abwertung unserer Arbeit, völlige Planungsunsicherheit und
eine ungebührliche Behinderung unseres beruflichen Fortkommens. So schafft man definitiv keine Anreize, sich in den Dienst der Öffentlichkeit zu stellen. Tobias Ertl, Studienassistent am Institut für Finanzrecht, Universität Wien, 1010 Wien