Gesetze für die Ökonomie
Rechtspanorama am Juridicum. Die Regierung will das Wirtschaftswachstum als Ziel in der Verfassung verankern. Aber bringen mehr Gesetze auch mehr Nutzen für die gesamte Ökonomie? Oder braucht es doch ganz andere Maßnahmen?
Wachstum in die Verfassung? Experten glauben nicht, dass neue Gesetze der Wirtschaft nutzen.
Als Lisa Schmidt sich vor mehr als zehn Jahren selbstständig machte, war man in der Wirtschaftskammer etwas ratlos. So ein Gewerbe habe man nicht, sagte man zu ihr. „Mir wurde dann empfohlen, gleich sechs Gewerbescheine zu lösen“, erzählte die freie Produzentin und Künstlermanagerin beim letztwöchigen Rechtspanorama am Juridicum. Das habe dementsprechend gekostet, berichtete die Inhaberin eines Ein-Personen-Unternehmens, das sich mit der soziokulturellen Bespielung von Stadtraum und mit Impulsnutzungsprojekten beschäftigt.
Ab Mai soll es Erleichterungen geben, sodass man als Unternehmer bis zu 30 Prozent seines Umsatzes auch abseits der angebotenen Hauptleistung vollbringen darf. Aber auch das sei nur ein Reförmchen, meinte Schmidt. Man müsse schneller werden im Umdenken auf neue Branchen, forderte die Unternehmerin. Das sei für den Wirtschaftsstandort bedeutsam, ebenso wie die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. „Und da wird ein Rückschritt nach dem anderen gemacht“, klagte Schmidt.
Die Frage, wie man den Wirtschaftsstandort im Recht absichern kann, stand im Mittelpunkt der Debatte. Insbesondere auch deswegen, weil die Koalition das Wirtschaftswachstum als Staatsziel in die Verfassung schreiben möchte. Als die österreichische Verfassung im Jahr 1920 in Kraft trat, „hat man bewusst auf programmatische Erklärungen verzichtet“, berichtete Michael Potacs, Professor am Wiener Juridicum. In den vergangenen Jahren wurde die Politik aber freigiebig mit Staatszielen. So wurden etwa der Tierschutz, die Forschung oder auch die Nachhaltigkeit und der umfassende Umweltschutz zu Staatszielen erklärt.
Im Zuge der zunächst abweisenden Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur Dritten Piste am Wiener Flughafen war dann die Idee entstanden, dem Umwelt- schutz quasi das Wirtschaftswachstum als weiteres Staatsziel in der Verfassung entgegenzusetzen. Inzwischen hat aber das Bundesverwaltungsgericht nach einer Rüge durch den Verfassungsgerichtshof die Dritte Piste ohnedies bereits genehmigt, wenn auch noch nicht rechtskräftig.
Was Staatsziele (nicht) bringen
Aber sind Staatszielbestimmungen denn zu etwas gut? Normativ brächten Staatsziele nicht viel, sagte Potacs. „Aber sie sind auch nicht ganz bedeutungslos“, analysierte der Experte für Staats- und Verwaltungsrecht. Staatsziele in der Verfassung würden bedeuten, dass diese vom einfachen Gesetzgeber berücksichtigt werden müssten. Was aber nicht heiße, dass es einen „absoluten Vorrang“für Staatsziele geben müsse. Aber sie hätten insofern ein höheres Gewicht, als es zulässig sei, Staatsziele gegenüber anderen Interessen in Gesetzen zu präferieren. Sind Wirtschaft und Umwelt Gegenpole? „Einen unlösbaren Zielkonflikt zwischen Wirtschaftsstandort und Umweltschutz sehe ich nicht“, meinte Thomas Alge, Geschäftsführer von Ökobüro, einer Allianz von Umweltschutzorganisationen. Umweltschutz könne auch ein Innovationsstreben mit sich bringen und zu wirtschaftlichen Chancen führen. „Wenn es gut gemacht ist“, betonte Umweltschützer Alge.
Wenn Politiker umweltpolitische Gesetze machen wollen, kann das aber auch schiefgehen, wie Sabine Kirchmayr-Schliesselberger, Vorstand des Instituts für Finanzrecht an der Uni Wien, erläuterte.
So habe man bei Elektroautos, die Firmen ihren Dienstnehmern überlassen, eine Nullbesteuerung eingeführt. „Das ist umweltpolitisch sinnvoll, aber ungerecht und daher abzulehnen“, meinte die Expertin. Denn von dem Steuerbonus im Wert von 14.000 Euro würden nur jene privilegierten Leute profitieren, die ein Dienstauto bekommen. Zweischneidig wäre auch die Erhöhung der Mineralölsteuer. „Das könnte eine sinnvolle Lenkungsmaßnahme sein“, meinte Kirchmayr-Schliesselberger. Aber es würde dazu führen, dass Österreich viel Geld verliert, weil der Tanktourismus nach Österreich wegfalle und heimische Bürger in Grenzgebieten im Ausland tanken.
Ein Problem? Her mit dem Gesetz!
Die Politik habe in der Vergangenheit plakative Maßnahmen auf den Weg gebracht, die Neuunternehmern aber in der Praxis wenig nützen, rügte Friedrich Rüffler, Vizedekan der Jus-Fakultät. Das Grundproblem seien, die vielen Regeln, meinte der Professor für Unternehmensrecht. „In Österreich sind wir gewöhnt: Wann immer es ein Problem gibt, dann muss eine gesetzliche Regelung her.“
Freilich: Für Juristen sei es gut, wenn es viele Gesetze gebe, meinte Rüffler. „Aber die Wirtschaft funktioniert nicht dann gut, wenn die Juristen möglichst viel verdienen.“