Ustascha-Treffen: Experte hält Verbot für möglich
Gutachten. Das österreichische Versammlungsrecht sei anzuwenden, sagt der Verfassungsrechtler Funk.
Der Verfassungsjurist Bernd Christian Funk widerspricht der Meinung, dass die umstrittene kroatische Gedenkveranstaltung am Loibacher Feld bei Bleiburg nicht verboten werden kann, da es sich um eine kirchliche Veranstaltung handelt. „Wie man hier die Anwendbarkeit des Versammlungsrechts infrage stellen kann, ist für mich völlig unerfindlich“, sagte Funk am Dienstag.
Bei der Veranstaltung zum Gedenken an das „Massaker von Bleiburg 1945“würden schließlich Meinungsäußerungen kundgetan, politische Reden gehalten. Für das Treffen am Samstag wird mit 10.000 bis 15.000 Besuchern gerechnet. Aus Sicht einiger antifaschistischer Gruppierungen handelt es sich um einen der größten rechtsextremen Aufmärsche Europas. Zahlreiche Teilnehmer würden teils kroatischem, teils österreichischem Recht zuwiderhandeln.
Wörtlich heißt es im von Funk für das Mauthausen-Komitee erstellte Gutachten: „Das Ge- schehen rund um die Gedenkmesse unterliegt uneingeschränkt der Überwachung der österreichischen Behörden, die auf die Einhaltung der maßgebenden Rechtsvorschriften zu achten und gegebenenfalls einzuschreiten haben. Der Hinweis auf den angeblich ,religiösen Charakter‘ des Geschehens außerhalb der Gedenkmesse ist dabei ebenso irrelevant wie der Umstand, dass die Veranstaltung auf privatem Grund stattfindet.“
Die Organisatoren des Gedenktreffens haben die Teilnehmer aufgefordert, am kommenden Samstag die Vorschriften Österreichs und die aufgestellten Verhaltensregeln „ohne Ausnahmen“zu respektieren. Österreichische Behörden hätten strikte Kontrollen angekündigt, hieß es am Dienstag aus der kroatischen Organisation Bleiburger Ehrenzug, wie die kroatischen Medien berichteten. Die Organisatoren wollen auch einen eigenen Wachdienst aufstellen. (APA)