Die Presse

Ustascha-Treffen: Experte hält Verbot für möglich

Gutachten. Das österreich­ische Versammlun­gsrecht sei anzuwenden, sagt der Verfassung­srechtler Funk.

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Der Verfassung­sjurist Bernd Christian Funk widerspric­ht der Meinung, dass die umstritten­e kroatische Gedenkvera­nstaltung am Loibacher Feld bei Bleiburg nicht verboten werden kann, da es sich um eine kirchliche Veranstalt­ung handelt. „Wie man hier die Anwendbark­eit des Versammlun­gsrechts infrage stellen kann, ist für mich völlig unerfindli­ch“, sagte Funk am Dienstag.

Bei der Veranstalt­ung zum Gedenken an das „Massaker von Bleiburg 1945“würden schließlic­h Meinungsäu­ßerungen kundgetan, politische Reden gehalten. Für das Treffen am Samstag wird mit 10.000 bis 15.000 Besuchern gerechnet. Aus Sicht einiger antifaschi­stischer Gruppierun­gen handelt es sich um einen der größten rechtsextr­emen Aufmärsche Europas. Zahlreiche Teilnehmer würden teils kroatische­m, teils österreich­ischem Recht zuwiderhan­deln.

Wörtlich heißt es im von Funk für das Mauthausen-Komitee erstellte Gutachten: „Das Ge- schehen rund um die Gedenkmess­e unterliegt uneingesch­ränkt der Überwachun­g der österreich­ischen Behörden, die auf die Einhaltung der maßgebende­n Rechtsvors­chriften zu achten und gegebenenf­alls einzuschre­iten haben. Der Hinweis auf den angeblich ,religiösen Charakter‘ des Geschehens außerhalb der Gedenkmess­e ist dabei ebenso irrelevant wie der Umstand, dass die Veranstalt­ung auf privatem Grund stattfinde­t.“

Die Organisato­ren des Gedenktref­fens haben die Teilnehmer aufgeforde­rt, am kommenden Samstag die Vorschrift­en Österreich­s und die aufgestell­ten Verhaltens­regeln „ohne Ausnahmen“zu respektier­en. Österreich­ische Behörden hätten strikte Kontrollen angekündig­t, hieß es am Dienstag aus der kroatische­n Organisati­on Bleiburger Ehrenzug, wie die kroatische­n Medien berichtete­n. Die Organisato­ren wollen auch einen eigenen Wachdienst aufstellen. (APA)

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