Was am Kirschblütenpark nach der Kirschblüte blüht
Von Bauträgerträumen, vom Bürgerpflanzen und von einem Wohnturm, der nun doch keiner wird.
D ie Kirschblüte ist zwar im Kirschblütenpark schon vorbei; dafür blüht den Anrainern Ende Mai etwas ganz anderes: der Gemeinderatsbeschluss zur Neuwidmung des umliegenden Wohnbaulands, bereits zweimal Thema dieser Kolumne. Zur Erinnerung: Der Entwurf für die Neuwidmung des noch unverbauten Areals östlich der Tokiostraße, Wien Donaustadt, sah in mehreren Fällen deutliche Erhöhungen der erst 2006 beschlossenen Bauhöhengrenzen, bei einer Liegenschaft sogar um 26 Bauhöhenmeter, vor. Damit nicht genug: Zum selben Zeitpunkt, da der künftige Flächenwidmungsplan noch zur Begutachtung im Bezirksamt auflag, war die ja erst zu beschließende neue Bauhöhe teils bereits gebaute Wirklichkeit; der Bauausschuss des Bezirks hatte Bauhöhenüberschreitungen in Eigenregie genehmigt – was er auch darf, allerdings nur „in geringfügigem Maß“.
Jenseits der Frage, ob eine Erhöhung um ein Fünftel der bis dahin genehmigungsfähigen Bauhöhe „geringfügig“zu nennen ist, war damit auch der Tatbestand behördlicher Bürgerpflanzerei erfüllt: Dieselben Bürger, die am Morgen im Bezirksamt ihre Stellungnahme formulierten, konnten am Abend vor ihren Fenstern manches davon schon in voller Bauhöhe stehen sehen, wozu Stellung zu nehmen sie doch eben erst angehalten waren.
Immerhin: 120 Stellungnahmen langten ein – und sie verfehlten ihre Wirkung nicht zur Gänze. Die eklatanteste Bauhöhenausweitung, jene eben um 26 Meter, wurde um zwei Bauklassen abgemildert, die Bauträgerträume vom Wohnturm am Kirschblütenpark sind ausgeträumt. „Im Hinblick auf den umgebenden Baubestand wird die Reduktion der Gebäudehöhe von Bauklasse VI auf Bauklasse IV vorgeschlagen“, heißt es dazu lapidar seitens der amtszuständigen Magistratsabteilung 21. Schön und gut, nur: Wieso hat’s zu dieser Erkenntnis die Einwände der Anrainer gebraucht?