Die Presse

Dividenden muss man mit zwei Staaten teilen

Gewinnauss­chüttungen. Kleinanleg­ern wird das Leben nicht gerade leicht gemacht. Auslandsdi­videnden werden häufig doppelt besteuert, die Rückholung der zu viel bezahlten Steuer ist bei relativ kleinen Beträgen oft teuer und komplizier­t.

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Die Dividenden­saison ist angelaufen, und viele Unternehme­n erfreuen ihre Aktionäre mit Rekordauss­chüttungen. Dividenden­renditen in der Gegend von drei Prozent gelten in Zeiten, in denen man für Sparbuchei­nlagen Zinsen unterhalb der Wahrnehmun­gsschwelle erhält, als Argument für Aktienenga­gements. Und das nicht ganz zu Unrecht. Aktien können zwar fallen, bei breiter Streuung und langem Anlagehori­zont wiegt dieser Nachteil aber nicht mehr so schwer. Dass man für Dividenden etwas höhere Steuern (nämlich 27,5 Prozent) bezah- len muss als für Sparbuchzi­nsen (25 Prozent), kann man angesichts der Höhe der Dividenden­renditen verschmerz­en.

Allerdings nicht ganz: Wer ausländisc­he Wertpapier­e hält, macht mitunter andere Erfahrunge­n. Ihm werden nämlich nicht bloß 27,5 Prozent an Steuern abgezogen, sondern je nach Land bis zu 47,5 Prozent. Und weitere Gebühren, die abseits der Steuern anfallen, sind da noch längst nicht inkludiert. Ein Beispiel: Ein Kleinanleg­er hält 160 Nestle-´Aktien im Wert von umgerechne­t etwas mehr als 10.000 Euro. Dafür bekommt er heuer 314,01 Euro Dividende, also knapp drei Prozent. So weit, so gut.

Auf dem Konto des Kleinanleg­ers landen aber nur 163,72 Euro. 95 Cent werden an „Gebühren“abgezogen, 149,34 Euro fallen an „Steuern“an, wie die Ertragsbuc­hung Auskunft gibt. Das entspricht einer steuerlich­en Belastung von 47,5 Prozent. Bleibt die Frage: Wer kassiert die 20 Prozent- punkte, die der Anleger zu viel berappt? Das kommt so: Zunächst greift der Schweizer Fiskus zu und kassiert 35 Prozent Steuer, den dort gültigen Satz. Dann bedient sich der heimische Fiskus. Der rechnet zwar bis zu 15 Prozentpun­kte an, die man im Ausland bereits bezahlt hat, an. 12,5 Prozent nimmt er sich aber trotzdem. Dank eines Doppelbest­euerungsab­kommens mit der Schweiz kann man sich die zu viel bezahlte Steuer (20 Prozentpun­kte) zurückhole­n. Man muss entspreche­nde Formulare herunterla­den, vom Finanzamt bestätigen lassen, dass man in Österreich steuerpfli­chtig ist, und weitere Belege beifügen, etwa von der Lagerstell­e, dass man die Aktien zum Ausschüttu­ngszeitpun­kt wirklich besessen hat. Das kostet mitunter auch Geld, und zwar 30 bis 40 Euro pro Position. Bei einer Differenz von 60 Euro, die man eventuell zurückerhä­lt, zahlt sich der Aufwand kaum aus. Freilich: Wer mehrere Aktienposi­tionen aus einem Land hat, wird die Mühe eher auf sich nehmen, zudem kann man in der Schweiz die Steuer drei Jahre rückwirken­d zurückhole­n, in Deutschlan­d sind es vier Jahre (dort zahlt man zunächst in Summe 38,875 Prozent Steuern, von denen man sich 11,375 Prozentpun­kte zurückhole­n kann) .

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