Dividenden muss man mit zwei Staaten teilen
Gewinnausschüttungen. Kleinanlegern wird das Leben nicht gerade leicht gemacht. Auslandsdividenden werden häufig doppelt besteuert, die Rückholung der zu viel bezahlten Steuer ist bei relativ kleinen Beträgen oft teuer und kompliziert.
Die Dividendensaison ist angelaufen, und viele Unternehmen erfreuen ihre Aktionäre mit Rekordausschüttungen. Dividendenrenditen in der Gegend von drei Prozent gelten in Zeiten, in denen man für Sparbucheinlagen Zinsen unterhalb der Wahrnehmungsschwelle erhält, als Argument für Aktienengagements. Und das nicht ganz zu Unrecht. Aktien können zwar fallen, bei breiter Streuung und langem Anlagehorizont wiegt dieser Nachteil aber nicht mehr so schwer. Dass man für Dividenden etwas höhere Steuern (nämlich 27,5 Prozent) bezah- len muss als für Sparbuchzinsen (25 Prozent), kann man angesichts der Höhe der Dividendenrenditen verschmerzen.
Allerdings nicht ganz: Wer ausländische Wertpapiere hält, macht mitunter andere Erfahrungen. Ihm werden nämlich nicht bloß 27,5 Prozent an Steuern abgezogen, sondern je nach Land bis zu 47,5 Prozent. Und weitere Gebühren, die abseits der Steuern anfallen, sind da noch längst nicht inkludiert. Ein Beispiel: Ein Kleinanleger hält 160 Nestle-´Aktien im Wert von umgerechnet etwas mehr als 10.000 Euro. Dafür bekommt er heuer 314,01 Euro Dividende, also knapp drei Prozent. So weit, so gut.
Auf dem Konto des Kleinanlegers landen aber nur 163,72 Euro. 95 Cent werden an „Gebühren“abgezogen, 149,34 Euro fallen an „Steuern“an, wie die Ertragsbuchung Auskunft gibt. Das entspricht einer steuerlichen Belastung von 47,5 Prozent. Bleibt die Frage: Wer kassiert die 20 Prozent- punkte, die der Anleger zu viel berappt? Das kommt so: Zunächst greift der Schweizer Fiskus zu und kassiert 35 Prozent Steuer, den dort gültigen Satz. Dann bedient sich der heimische Fiskus. Der rechnet zwar bis zu 15 Prozentpunkte an, die man im Ausland bereits bezahlt hat, an. 12,5 Prozent nimmt er sich aber trotzdem. Dank eines Doppelbesteuerungsabkommens mit der Schweiz kann man sich die zu viel bezahlte Steuer (20 Prozentpunkte) zurückholen. Man muss entsprechende Formulare herunterladen, vom Finanzamt bestätigen lassen, dass man in Österreich steuerpflichtig ist, und weitere Belege beifügen, etwa von der Lagerstelle, dass man die Aktien zum Ausschüttungszeitpunkt wirklich besessen hat. Das kostet mitunter auch Geld, und zwar 30 bis 40 Euro pro Position. Bei einer Differenz von 60 Euro, die man eventuell zurückerhält, zahlt sich der Aufwand kaum aus. Freilich: Wer mehrere Aktienpositionen aus einem Land hat, wird die Mühe eher auf sich nehmen, zudem kann man in der Schweiz die Steuer drei Jahre rückwirkend zurückholen, in Deutschland sind es vier Jahre (dort zahlt man zunächst in Summe 38,875 Prozent Steuern, von denen man sich 11,375 Prozentpunkte zurückholen kann) .