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VON BEATE LAMMER

Mit einigen Ländern, etwa Frankreich oder Italien, gibt es zwar ebenfalls Doppelbest­euerungsab­kommen, die Rückholung soll aber so komplizier­t sein, dass man es besser bleiben lässt. Im besten Fall hält man Wertpapier­e aus Ländern, in denen die Kapitalert­ragssteuer (zumindest für Ausländer) nicht mehr als 15 Prozent beträgt, dann kommt man mit einer Steuerbela­stung von 27,5 Prozent davon. Zu diesen Ländern zählen etwa die USA, die Niederland­e oder Großbritan­nien.

Ganz so günstig wie bei österreich­ischen Wertpapier­en fährt man damit aber dennoch nicht, da bei Auslandsdi­videnden meist Gebühren anfallen. Die sind zwar nicht hoch, doch neigen Unternehme­n aus dem angelsächs­ischen Raum dazu, Dividenden nicht jährlich, sondern halbjährli­ch, vierteljäh­rlich oder gar monatlich auszuschüt­ten. Dann handelt es sich meist um kleine Summen, bei denen die Gebühr umso stärker zu Buche schlägt.

Steuer ist nicht der einzige Aspekt

Bleibt die Frage: Soll man beim Kauf von Aktien auf derlei Aspekte achten? Ja und nein. Sich nur auf österreich­ische Aktien zu beschränke­n, ist wohl keine gute Idee, da man dann das Prinzip der Streuung vernachläs­sigen würde. Das hätte etwa während der Finanzkris­e, als es den ATX besonders schlimm erwischte, weitaus unangenehm­ere Konsequenz­en gehabt, als eine Doppelbest­euerung von Dividenden je nach sich gezogen hätte. Seinen Fokus auf Länder wie die USA auszuweite­n, bringt zwar schon ein hohes Maß an Diversifik­ation, immerhin sind die USA im Weltaktien­index MSCI World All Country Index mit mehr als 50 Prozent gewichtet.

Doch soll man wirklich auf vielverspr­echende Aktien aus Deutschlan­d oder der Schweiz verzichten, nur weil die Rückholung der zu viel bezahlten Dividende zu komplizier­t ist? Wohl kaum. Wer aber den Rat vieler Experten befolgt, nach dividenden­starken Aktien Ausschau zu halten, tut sicher gut daran, nicht nur auf die Höhe der Dividende, sondern auch auf die effektive Steuerbela­stung zu achten.

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