BLACKMONDAY
VON BEATE LAMMER
Mit einigen Ländern, etwa Frankreich oder Italien, gibt es zwar ebenfalls Doppelbesteuerungsabkommen, die Rückholung soll aber so kompliziert sein, dass man es besser bleiben lässt. Im besten Fall hält man Wertpapiere aus Ländern, in denen die Kapitalertragssteuer (zumindest für Ausländer) nicht mehr als 15 Prozent beträgt, dann kommt man mit einer Steuerbelastung von 27,5 Prozent davon. Zu diesen Ländern zählen etwa die USA, die Niederlande oder Großbritannien.
Ganz so günstig wie bei österreichischen Wertpapieren fährt man damit aber dennoch nicht, da bei Auslandsdividenden meist Gebühren anfallen. Die sind zwar nicht hoch, doch neigen Unternehmen aus dem angelsächsischen Raum dazu, Dividenden nicht jährlich, sondern halbjährlich, vierteljährlich oder gar monatlich auszuschütten. Dann handelt es sich meist um kleine Summen, bei denen die Gebühr umso stärker zu Buche schlägt.
Steuer ist nicht der einzige Aspekt
Bleibt die Frage: Soll man beim Kauf von Aktien auf derlei Aspekte achten? Ja und nein. Sich nur auf österreichische Aktien zu beschränken, ist wohl keine gute Idee, da man dann das Prinzip der Streuung vernachlässigen würde. Das hätte etwa während der Finanzkrise, als es den ATX besonders schlimm erwischte, weitaus unangenehmere Konsequenzen gehabt, als eine Doppelbesteuerung von Dividenden je nach sich gezogen hätte. Seinen Fokus auf Länder wie die USA auszuweiten, bringt zwar schon ein hohes Maß an Diversifikation, immerhin sind die USA im Weltaktienindex MSCI World All Country Index mit mehr als 50 Prozent gewichtet.
Doch soll man wirklich auf vielversprechende Aktien aus Deutschland oder der Schweiz verzichten, nur weil die Rückholung der zu viel bezahlten Dividende zu kompliziert ist? Wohl kaum. Wer aber den Rat vieler Experten befolgt, nach dividendenstarken Aktien Ausschau zu halten, tut sicher gut daran, nicht nur auf die Höhe der Dividende, sondern auch auf die effektive Steuerbelastung zu achten.