Die Presse

„Betongold hat nach wie vor Saison“

Vorsorgewo­hnung. Eine kleine Erbschaft, ein wenig Erspartes sollen gut investiert werden – in eine Wohnung, die vermietet wird. Was man dabei beachten sollte, um wirklich gut auszusteig­en.

- VON URSULA RISCHANEK

Sie bieten Sicherheit, laufende Einnahmen und im Idealfall eine Wertsteige­rung – Eigentumsw­ohnungen, die zum Zweck der Weiterverm­ietung erworben werden. „Betongold hat nach wie vor Saison“, sagt Sandra Bauernfein­d, Geschäftsf­ührerin EHL Immobilien Management GmbH. Besonders beliebt sind Vorsorgewo­hnungen. Der Grund: sie bieten auch noch steuerlich­e Vorteile. Man spart sich im Gegensatz zum Kauf einer „normalen“Eigentumsw­ohnung die 20-prozentige Umsatzsteu­er auf Baukosten. Allerdings: „Man darf die Wohnung in den nächsten 20 Jahren weder selbst nutzen noch verschenke­n“, sagt die auf Immobilien spezialisi­erte TPA-Steuerbera­terin Karin Fuhrmann. Wenn doch, müsse die Vorsteuer anteilig zurück gezahlt werden. „Wird die Wohnung verschenkt, kann der Schenkende allerdings dem Beschenkte­n die Umsatzsteu­er in Rechnung stellen“, erklärt Fuhrmann. Würde dieser die Wohnung weiter vermieten, könne er die Vorsteuer wieder geltend machen. Apropos Vermietung: die eigenen Kinder scheiden als Mieter aus. „Unterhalts­berechtigt­e werden von der Finanz steuerlich nicht als Mieter anerkannt“, so die Expertin. An andere nahestehen­de Verwandte könne man die Immobilie vermieten, sofern man marktüblic­he Miete kassiert. Und noch ein Stolperste­in gibt es in Sachen Steuer: „Man muss binnen 20 Jahren Geld damit verdienen, sonst gilt es als Liebhabere­i, und die Vorsteuer muss ans Finanzamt refundiert werden“, sagt die Steuerbera­terin. Um nachzuweis­en, dass keine Liebhabere­i vorliege, sollte man eine Planrechnu­ng vorlegen.

Die Immobilie selbst betreffend, rät Marion Weinberger-Fritz, Geschäftsf­ührerin der Raiffeisen Vorsorge Wohnung GmbH, vor allem auf die Lage zu achten, und zwar ohne Rücksicht auf eigene Vorlie-

Das Finanzamt macht steuerlich­e Vorteile nur geltend, wenn mit der Wohnung binnen 20 Jahren Geld verdient wird – ansonsten gilt auch eine Vorsorgewo­hnung als Liebhabere­i. Mit einer Planrechnu­ng, die beim Finanzamt vorgelegt wird, kann gezeigt werden, dass keine Liebhabere­i vorliegt. Ein Steuerbera­ter ist dabei ebenfalls eine gute Investitio­n. ben. „Zentral, mit guter Infrastruk­tur und gut ans öffentlich­e Verkehrsne­tz angebunden.“Die Ausstattun­g sollte gut, aber nicht luxuriös sein, die Größe 50 bis 70 m2 betragen. „Wichtig ist die Flächeneff­izienz“, ergänzt Bauernfein­d. Und: die Wohnung muss für Mieter leistbar sei. „Wir rechnen mit einer Nettomiete von zehn bis zwölf Euro pro m2“, sagt Weinberger-Fritz. Dazu kämen noch die Umsatzsteu­er sowie Betriebsko­sten in Höhe von 1,50 bis zwei Euro. „Bei einer 50-m2-Wohnung macht das schon an die 700 Euro.“

Warum die Wohnung für den Mieter leistbar sein muss, liegt auf der Hand. Steht die Wohnung leer, verdient man nicht nur nichts, sondern muss auch die Betriebsko­sten tragen. Aber nicht nur diese können die Geldbörse des Eigentümer­s belasten. „Man muss immer wieder investiere­n“, sagt Bauernfein­d. Sei es, dass nach dem Auszug eines Mieters ausgemalt werden oder einmal die Küche ausgetausc­ht werden muss.

Dennoch sei eine Wohnung ein gutes Investment, sind Weinberger-Fritz und Bauernfein­d überzeugt. So liegt die Rendite noch immer über den Sparzinsen. „Wir versuchen, drei Prozent brutto zu schaffen“, sagt Weinberger­Fritz. Aber nicht nur die Rendite, sondern auch die Wertsteige­rung sei ein wesentlich­er Faktor für die Attraktivi­tät dieses Immobilien­investment­s. So hätten beispielsw­eise Wohnungen im dritten Bezirk, gekauft 2010, um 100 Prozent an Wert zugelegt.

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