Juristenblick über den Tellerrand
Recht. Im juristischen Fachwissen entwickeln sich zukunftsträchtige Bereiche an Schnittstellen zu anderen Gebieten. Weiterbildungsanbieter reagieren mit Programmen „out of the box“.
Die zunehmende Komplexität unseres Lebens verändert auch Berufsbilder. Für Juristen bedeutet dies die Notwendigkeit, zunehmend über den Tellerrand des Rechts hinauszublicken, um in Querschnittsmaterien tätig sein zu können. Weiterbildungsanbieter reagieren darauf mit Programmen, in denen beispielsweise Rechtsanwälte, Betriebswirte, Polizisten und Bankangestellte miteinander und voneinander lernen.
Erstmalig wird im Oktober 2018 an der Donau-Universität Krems der neue einsemestrige Universitätslehrgang Cybercrime starten, der sich einerseits an Juristen, insbesondere aus dem Bereich der Strafrechtspflege, richtet, aber auch an Angehörige der Bundespolizei sowie an Interessierte aus der Privatwirtschaft, die mit Sicherheitsbelangen betraut sind. „Mit dem Lehrgang wird eine Lücke in der bisherigen universitären Weiterbildungslandschaft in Österreich geschlossen“, sagt Clemens Appl, Leiter des Departments für Rechtswissenschaften und Internationale Beziehungen sowie des Fachbereichs Geistiges Eigentum und Datenschutz der Donau-Universität. „Bislang widmet sich keine weitere österreichische Universität der spezialisierten Weiterbildung im Bereich Cybercrime.“
Dass eine große Nachfrage nach einem derartigen Lehrgang besteht, haben laut Appl zahlreiche Rückmeldungen von Studierenden und Praktikern zum bestehenden Master-Lehrgang Strafrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Kriminologie gezeigt, in dem das Thema Cybercrime in einem Modul verankert ist. „Statistiken belegen klar, dass Cyberkriminalität dramatisch wächst und zugleich die Aufklärungsquote sinkt. Um den neuen und vielfältigen Formen zu begegnen, bedarf es qualifizierter Persönlichkeiten. Mit dem neuen Universitätslehrgang können jene Kompetenzen erworben werden, die für den Kampf gegen Cyber-Kriminalität essenziell sind.“
Der Lehrgang kann in einem Semester berufsbegleitend absol- viert werden. An 15 Vorlesungstagen werden nicht nur rechtliche Dimensionen bei Cybercrime-Attacken, sondern auch technische Aspekte behandelt.
Schwerpunkt Insolvenzrecht
Eine Querschnittsthematik ist auch das Insolvenzrecht. Trotz seiner wachsenden Bedeutung – am Beispiel des Verfahrens rund um die Hypo-Alpe-Adria-Bad-Bank Heta – wird dieser Bereich sowohl in der klassischen juristischen als auch in der betriebswirtschaftlichen Ausbildung nur überblicksmäßig behandelt.
Die WU Executive Academy (die Business School der Wirtschaftsuniversität Wien) bietet für diesen Bereich ein Zertifikatsprogramm zum Certified Insolvency Law Expert an. In fünf eineinhalbtägigen Modulen erlangen die Teilnehmer Kenntnisse zu Themen wie „Kreditfinanzierung in der Krise“, „Außergerichtliche Sanierung“, „Bilanzierung, Haftungsfragen, strafrechtliche Aspekte“und „Betriebswirtschaftliche Maßnahmen“. Das Programm richtet sich an Rechtsanwälte sowie Mitarbeiter von Banken und andere mit Insolvenzen und Restrukturierungen befasste Personen, insbesondere auch an Mitglieder des Vereins ReTurn, ein unabhängiges Expertenforum für Restrukturierungsfragen. „Wichtig sind für diesen Bereich sowohl Rechtskenntnisse in einer Reihe von Gebieten wie Insolvenz-, Gesellschafts- und Steuerrecht, aber auch im Bereich der Betriebswirtschaftslehre“, sagt Lehrgangsleiter Georg Kodek, Universitätsprofessor am Institut für Zivil- und Unternehmensrecht der WU Wien. „Gerade diese Kenntnisse aus Schnittstellengebieten spielen eine zentrale Rolle und sind daher integraler Bestandteil des Curriculums.“Es geht laut Kodek darum, den Teilnehmern ein Gesamtpaket zu vermitteln.
Staat und Religion
Bereits seit 14 Jahren sehr gut nachgefragt ist der Universitätslehrgang Kanonisches Recht am Postgraduate Center der Universität Wien. Das Kanonische Recht, also das Kirchenrecht der römischkatholischen Kirche, war noch in den 1970er-Jahren (bis zur Studienrechtsreform) ein Pflichtfach der juridischen Ausbildung. Heute ist es nur noch ein Wahlfach, sodass speziell für Rechtsanwälte und Notare, die beruflich auch mit Kirchenrecht zu tun haben, Weiterbildungsbedarf besteht. Inhaltlich werden drei Bereiche gelehrt: historisches Recht, praktische Fragen sowie das Verhältnis zwischen Kirche, Staat und Religion.
„Speziell der letztgenannte Themenkomplex ist seit den 1990er-Jahren in seiner Bedeutung gleichsam explodiert“, sagt Richard Potz, Lehrgangsleiter und Emeritus des Instituts für Rechtsphilosophie, Religions- und Kulturrecht der Universität Wien. „Dazu zählen etwa all die Fragen um Grenzüberschreitungen zwischen kirchlichem und staatlichen Recht, die heute vor allem im Zusammenhang mit neuen religiösen Bewegungen entstehen“, sagt Potz, der auch in die aktuelle Novellierung des österreichischen Islamgesetzes eingebunden war. Bei den praktischen Fragen spielen in der heutigen Zeit laut Potz vor allem vermögensrechtliche und arbeitsrechtliche Problemstellungen eine Rolle. Hier gehe es beispielsweise um den besonderen Schutz des Kirchenvermögens oder um Veräußerungsverbote sowie im Dienstrecht um Diskriminierungsfälle. Der Lehrgang ist berufsbegleitend als Fernkurs mit Blockveranstaltungen angelegt.