Die Presse

AUF EINEN BLICK

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Die Anzahl der Sozialvers­icherungen wird voraussich­tlich von 21 auf fünf reduziert. Aus den neun Gebietskra­nkenkassen wird die Österreich­ische Gesundheit­skasse. Die Selbstverw­altung in den Gremien bleibt bestehen. Allerdings wird das Verhältnis von Arbeitnehm­er- zu Arbeitgebe­rvertreter­n künftig nicht mehr 4:1, sondern 1:1 lauten.

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