AUF EINEN BLICK
Die Anzahl der Sozialversicherungen wird voraussichtlich von 21 auf fünf reduziert. Aus den neun Gebietskrankenkassen wird die Österreichische Gesundheitskasse. Die Selbstverwaltung in den Gremien bleibt bestehen. Allerdings wird das Verhältnis von Arbeitnehmer- zu Arbeitgebervertretern künftig nicht mehr 4:1, sondern 1:1 lauten.