Wie sicher sind denn Zusatzpensionen?
„Zusatzpension ist nicht gleich Luxuspension“, Gastkommentar von Andreas Zakostelsky, 16. 5. Zakostelsky meint, dass jeder eine Zusatzpension haben, ja dass eine solche heutzutage eine Selbstverständlichkeit sein sollte, geradezu ein Muss. Schließlich sei die ASVG-Pension nur eine Grundversorgung. Um seinen Lebensstandard auch in der Pension aufrechterhalten zu können, brauche es eine Zusatzpension.
So weit so gut. Aber Zusatzpensionen (sogenannte „Firmenpensionen“) werden von kleineren Pensionskassen verwaltet, und wenn aus irgendeinem Grund, (z. B. wenn es weniger Neueinstellungen als Pensionierungen gibt) die Beitragszahlungen nicht mehr reichen, können Firmenpensionen jederzeit gekürzt werden oder sogar ganz entfallen.
Solches gilt nicht nur für „freiwillige“Firmenpensionen, sondern sogar für im ASVG-Gesetz verankerte Pensionsinstitute, wie das durch einfache Gesetze aufgelöste „Pensionsinstitut für Verkehr und öffentliche Einrichtungen“(VAEB). Dabei handelte es sich nicht um eine kleine Pensionskasse, sondern um ein Institut, das die Pensionen von vielen hunderten Mitarbeitern verwaltete und das vom Sozialministerium und der Wirtschaftskammer beaufsichtigt und von Pflichtbeiträgen gespeist wurde. Mitarbeitern von Privatbahnen wurde der Beitrag zur Zusatzpensionskasse automatisch, ähnlich wie die Lohnsteuer, gleich vom Lohnzettel abgezogen. Also bestimmt keine freiwillige Zusatzversicherung.
Das Pensionsinstitut VAEB wurde aufgelöst, viele hunderte