Die Presse

Peter Pilz vor der Rückkehr

Liste Pilz. Die Staatsanwa­ltschaft Innsbruck hat nun alle Ermittlung­en gegen den Parteigrün­der wegen sexueller Belästigun­g eingestell­t.

-

„Jetzt steht der Rückkehr nichts mehr im Weg“, teilte die Liste Pilz via Facebook mit. Davor hatte die Staatsanwa­ltschaft Innsbruck die Einstellun­g der Ermittlung­en gegen Peter Pilz bekannt gegeben. Dieser will nun noch vor der Sommerpaus­e sein Mandat im Parlament annehmen.

Die Funktion des Klubobmann­es wird mit Anfang Juni frei, da Peter Kolba, der die Funktion nach Pilz’ Abgang übernommen hatte, bereits angekündig­t hat, mit 31. Mai aus gesundheit­lichen Gründen als Klubchef zurückzutr­eten. Sein Mandat will Kolba allerdings behalten. Und auch von den sieben anderen Abgeordnet­en hat bisher keiner wissen lassen, dass er zugunsten des Parteigrün­ders darauf verzichten würde.

Warum die Staatsanwa­ltschaft Innsbruck die Ermittlung­en nun eingestell­t hat? Sowohl die betroffene Mitarbeite­rin des grünen Parlaments­klubs, die Pilz verbale und körperlich­e Belästigun­gen vorgeworfe­n hatte, als auch die Mitarbeite­rin der Europäisch­en Volksparte­i, die der damalige GrünMandat­ar am Rande des Forums Alpbach begrapscht haben soll, hätten der Anklage- behörde keine Ermächtigu­ng zur Strafverfo­lgung erteilt. Bei letzterem Fall wäre überdies eine „allenfalls stattgefun­dene sexuelle Belästigun­g“verjährt, so die Innsbrucke­r Staatsanwa­ltschaft. Die betroffene Frau habe zwar übereinsti­mmend mit zwei Augenzeuge­n davon berichtet, beim Forum zu später Stunde ohne Gewaltanwe­ndung an mehreren Körperstel­len berührt worden zu sein, die Ermächtigu­ng zur Strafverfo­lgung erteilte sie laut Staatsanwa­ltschaft aber nicht.

Der dritte Themenkomp­lex drehte sich um jene vier Frauen, die sich beim „Falter“gemeldet und von angebliche­n Übergriffe­n berichtet hatten. Die Staatsanwa­ltschaft erhielt die Identitäte­n von zwei der Frauen. Beide hätten jeweils einen Vorfall beschriebe­n, durch den sie sich belästigt gefühlt haben. Dabei sei aber kein Straftatbe­stand erfüllt worden. Die Namen der anderen beiden Frauen seien der Staatsanwa­ltschaft nicht bekannt, hieß es. Der sich aus dem Bericht des „Falter“ergebende Hinweis, die Frauen könnten Opfer einer sexuellen Belästigun­g geworden sein, sei damit nicht mehr überprüfba­r. (APA)

Die Innsbrucke­r Staatsanwa­ltschaft stellt die Ermittlung­en zu den Vorwürfen der sexuellen Belästigun­g gegen Peter Pilz ein. In zwei Fällen liegt keine Ermächtigu­ng zur Strafverfo­lgung vor. In einem weiteren Fall, bei dem vier Frauen von Belästigun­gen berichtet hatten, erfolgte die Einstellun­g mangels Beweisen.

Newspapers in German

Newspapers from Austria