Die Presse

MACHT DES PRÄSIDENTE­N

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Italien ist eine parlamenta­rische Republik, wobei der Staatspräs­ident weitgehend­e Befugnisse besitzt: Er ernennt den Premier und auf dessen Vorschlag die Minister, die er ablehnen kann. Er ist bei der Nominierun­g des Regierungs­chefs an keine Vorgabe gebunden. Er kann das Parlament auflösen und Gesetze zurückweis­en.

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