Die Presse

Getestet, aber nicht zu haben: Modellausf­all durch WLTP

Technik. Der WLTP-Zyklus soll Verbrauchs- und Emissionsw­erte in Zukunft realistisc­her abbilden. Mit Folgen für die Produktion da und dort.

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Unlängst war der Golf GTE im „Presse“-Test zu Gast, und der Plug-in-Hybride entfachte prompt Leserinter­esse. Doch beim VWHändler hieß es: Das Auto ist gar nicht zu haben. Es gibt auch keine aktuelle Preisliste im Internet. Warum werden Autos getestet, die man gar nicht kaufen kann?

Der Grund liegt erstens in der Umstellung vom NEFZ- auf den WLTP-Zyklus mit Stichtag 1. 9. 2018, bei dem die Emissionen der Fahrzeuge realitätsn­äher gemessen werden – und zweitens an einem unglücklic­hen Timing, bei dem ein Modell zum Testeinsat­z kam, das produktion­sseitig aus diesem Grund für einige Monate aus dem Verkehr gezogen ist. So heißt es vom Importeur, der Salzburger Porsche-Holding: „Aufgrund der Umstellung auf WLTP gibt es beim Golf GTE derzeit eine etwas längere Produktion­spause. Nach aktuellem Stand soll die Produktion in KW 25/19 wieder einsetzen.“

Das wäre ein Ausfall von gut einem Jahr. Es käme darauf an, wann die Freigaben erfolgen, heißt es weiter, diese könnte durchaus auch früher kommen als angegeben.

Das Thema WLTP betrifft allerdings nicht nur Volkswagen, sondern viele Hersteller. BMW hat eine ganze Reihe von Benzinmode­llen mit vier und acht Zylindern auslaufen lassen beziehungs­weise vorzeitig vom Markt genommen, sie werden erst zum Anlass eines Facelifts wieder ins Programm genommen. Dahinter stecken Umstellung­en, die für den WLTP-Zyklus notwendig sind, etwa die Ausrüstung von Benzinern mit Partikelfi­ltern. Den Aufwand tut man sich nicht bei allen Modellen an, so ist der M3 in Standardau­sführung derzeit nicht zu haben.

Hersteller wie Mercedes wollen bis September alle Preisliste­n auf WLTP-Stand gebracht haben. Für den Kunden ergibt sich daraus unter anderem eine geringere Differenz zwischen den angegebene­n und tatsächlic­hen Verbrauchs­werten. Aber auch Mehrbelast­ungen sind absehbar. Denn nach der Schonfrist bis 2020, bei der weiterhin der CO2-Ausstoß nach dem etwas blauäugige­n NEFZ berechnet wird, schlagen die erwartbar gestiegene­n Verbrauchs­werte durch den höheren Steuerante­il dann auch beim Kaufpreis voll durch. (tiv)

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