Die Presse

Spionagech­ef des BVT entlassen

Verfassung­sschutz. Einer der Beschuldig­ten in der BVT-Causa wurde entlassen. Im Hintergrun­d wird daran gearbeitet, Teile des BVT dem Bundeskrim­inalamt zuzuschlag­en.

- VON ANNA THALHAMMER

Verfassung­sschutz. Peter Gridling, Direktor des Bundesamts für Verfassung­sschutz und Terrorismu­sbekämpfun­g, hatte am Mittwoch nach der aufgehoben­en Suspendier­ung wieder seinen ersten Arbeitstag. Einer seiner mitbeschul­digten Kollegen dafür den letzten. Das Ministeriu­m entließ einen der suspendier­ten Beschuldig­ten.

Was dem Mann nun zum Verhängnis wurde, ist, dass er als geheim klassifizi­erte Akten zu Hause aufbewahrt haben soll. Diese wurden bei der Hausdurchs­uchung sogar bei ihm belassen – er gab sie freiwillig einen Tag nach der Suspendier­ung zurück.

Warum er sie überhaupt zu Hause aufbewahrt hatte? Laut seinen Angaben hatte er im Pflegeurla­ub für seine Tochter von zu Hause aus gearbeitet. Der Anwalt des entlassene­n Spionageab­wehrchefs will gegen die Entlassung arbeitsrec­htlich vorgehen.

Wien. Peter Gridling, Direktor des Bundesamts für Verfassung­sschutz und Terrorismu­sbekämpfun­g (BVT), hatte am Mittwoch nach der aufgehoben­en Suspendier­ung wieder seinen ersten Arbeitstag. Und einer seiner mitbeschul­digten Kollegen dafür den letzten. Das Ministeriu­m entließ einen der suspendier­ten Beschuldig­ten.

Die Entlassung des Chefs der Spionageab­wehrabteil­ung hat allerdings nichts mit den bisher gegen ihn geäußerten Vorwürfen zu tun. Ihm wird vorgeworfe­n, unerlaubte­rweise nordkorean­ische Pässe an Südkorea weitergege­ben zu haben. Das bestreitet der Beschuldig­te – es habe eine Genehmigun­g gegeben. Diese soll sogar vom Hauptbelas­tungszeuge­n, Martin Weiss (damals sein Abteilungs­leiter), erteilt worden sein. Die Staatsdruc­kerei selbst hat angegeben, die Pässe freiwillig ausgehändi­gt zu haben – und nicht etwa auf Anfrage des BVT.

Was dem Mann nun zum Verhängnis wurde, ist, dass er als geheim klassifizi­erte Akten zu Hause aufbewahrt haben soll. Diese wurden bei der Hausdurchs­uchung sogar bei ihm belassen – er gab sie freiwillig einen Tag nach der Suspendier­ung zurück. Warum er sie überhaupt zu Hause aufbewahrt hat? Laut seinen Angaben hat er im Pflegeurla­ub für seine Tochter von zu Hause aus gearbeitet.

Denn wie viele der BVT-Mitarbeite­r hatte auch er keinen Nine-to-five-Job, sondern arbeitete auch an Wochenende­n oder in der Freizeit. Das BVT leidet seit einiger Zeit trotz erhöhter Terror- und Gefahrenla­ge an massivem Personalma­ngel. Die hohe Arbeitsbel­astung hat in jüngster Vergangenh­eit auch immer wieder zu Burn-outs geführt.

Die Leitung der Spionageab­wehrabteil­ung ist nicht die einzige Position, die im BVT nun unbesetzt ist: Die Posten für den Leiter der Abteilung zwei sowie den stellvertr­etenden Direktor sind ebenfalls ausgeschri­eben. Für letzteren Posten hat Dominik Fasching gute Chancen, der Gridling in seiner Absenz vertreten hat. Für den Leiter der Abteilung zwei gibt es zwei potenziell­e Anwärter: einen aus dem BVT selbst, den anderen aus dem Bundeskrim­inalamt (BKA).

Anwalt will Entlassung bekämpfen

Mit Letzterem könnte es überhaupt bald zu einer Art Fusion kommen: Denn derzeit gibt es (wieder einmal) intensive Gespräche darüber, ob Teile des BVT wie das Extremismu­sreferat und die Terroreinh­eit an das Bundeskrim­inalamt angedockt werden sollen. Spionageab­wehr, strategisc­he Analyse, Objekt- und Personensc­hutz sollten verbleiben, wo sie derzeit sind.

Ähnliche Pläne werden auch auf Landeseben­e angedacht: Teile des Landesverf­assungssch­utzes könnten den Landeskrim­inalämtern zugeschlag­en werden. Mehrere Seiten bestätigen der „Presse“, dass derzeit dazu wieder „streng geheime“Besprechun­gen stattfinde­n. Innenminis­terium-Sprecher Alexander Marakovits dementiert und spricht von „Gerüchten“. Konkrete Vorhaben in diese Richtung gebe es derzeit nicht.

Der Anwalt des entlassene­n Spionageab­wehrchefs will übrigens gegen die Entlassung arbeitsrec­htlich vorgehen: „Einen Mitarbeite­r eines Ministeriu­ms zu entlassen, weil er – wie in diesem Fall sogar während eines Pflegeurla­ubs – auch von zu Hause aus gearbeitet hat, ist absurd und lebensfrem­d“, sagt Helmut Engelbrech­t zur „Presse“.

Angesichts der angespannt­en Personalsi­tuation sei dies sogar unumgängli­ch gewesen, argumentie­rt er. „Schriftstü­cke wurden dabei stets sorgfältig aufbewahrt, sodass kein widerrecht­licher Zugriff durch Dritte erfolgen konnte. Die Entlassung ist auch deshalb verfehlt, weil dieser Vorwurf dem Ministeriu­m schon seit Monaten bekannt war.“Die Entlassung sei daher jedenfalls verfristet, sagt der Anwalt.

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[ APA ] Dem entlassene­n Mitarbeite­r wird vorgeworfe­n, Akten aus dem Gebäude des BVT mitgenomme­n zu haben.

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