Die Presse

Van der Bellen blockiert Ceta

Handelsabk­ommen. Der Bundespräs­ident will das EU-Abkommen mit Kanada so lange nicht unterzeich­nen, bis der Europäisch­e Gerichtsho­f darüber entschiede­n hat.

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Der Bundespräs­ident will das EUAbkommen mit Kanada so lang nicht unterzeich­nen, bis der Europäisch­e Gerichtsho­f darüber entschiede­n hat.

Wien. Bundespräs­ident Alexander Van der Bellen wird das EU-Freihandel­sabkommen Ceta mit Kanada vorerst nicht unterschre­iben. Er will auf die Entscheidu­ng des Europäisch­en Gerichtsho­fes (EuGH) warten. Entscheide­nd für sein Zuwarten sind die Zweifel, ob die geplanten Schiedsger­ichte mit EU-Recht vereinbar seien, teilte die Präsidents­chaftskanz­lei am Mittwoch mit.

„Ich habe den Staatsvert­rag zu Ceta, wie es meiner Aufgabe als Staatsober­haupt entspricht, ausführlic­h und gewissenha­ft geprüft. Das Ergebnis dieser Prüfung ist mit einem Vorbehalt positiv ausgefalle­n. Es gibt Zweifel, ob die Schiedsger­ichte mit EU-Recht konform gehen. Sollte der EuGH entscheide­n, dass Ceta mit dem Unionsrech­t vereinbar ist, werde ich den Staatsvert­rag umgehend unterzeich­nen“, so der Bundespräs­ident.

Beim EuGH ist derzeit ein von Belgien initiierte­s Verfahren an- hängig, das die im Handelsabk­ommen enthaltene­n Schiedsger­ichte anzweifelt. Falls der EuGH diese Vorbehalte teilt, würde das bedeuten, dass alle Ratifizier­ungsschrit­te der Mitgliedst­aaten nichtig seien und das Abkommen neu verhandelt werden müsse, so die Präsidents­chaftskanz­lei.

Van der Bellen stellt sich mit seiner Blockade gegen ÖVP und FPÖ, die in ihrem Regierungs­übereinkom­men eine Ratifizier­ung von Ceta vereinbart hatten und diese mit den Stimmen ihrer Parteien und der Neos im Nationalra­t erreicht hatten.

„Keine Verzögerun­g“

Die Präsidents­chaftskanz­lei verweist auch auf ein Gutachten des Verfassung­srechtlers Ludwig Adamovich, der als Berater des Bundespräs­identen tätig ist. Er schreibt darin: „Ich komme somit zum Ergebnis, dass keine verfassung­srechtlich­en Einwände gegen die Absicht des Bundespräs­identen bestehen, die Ratifikati­on von Ceta bis zum Vorliegen des vom Königreich Belgien beantragte­n Gutachtens des Gerichtsho­fs der Europäisch­en Union aufzuschie­ben.“

Van der Bellen hielt am Mittwoch in der Aussendung fest, dass er sich die Entscheidu­ng nicht leicht gemacht habe. „Einerseits sind die Beschlüsse des Nationalra­tes und des Bundesrate­s zu respektier­en, anderersei­ts ist die Prüfung und darauffolg­ende Entscheidu­ng des EuGH zu achten. Da Mitgliedss­taaten wie Deutschlan­d und die Niederland­e angekündig­t haben, den Ratifizier­ungsprozes­s erst nach dem EuGH-Urteil abschließe­n zu wollen, entsteht keine Verzögerun­g des möglichen vollständi­gen Inkrafttre­tens von Ceta“, betont der Bundespräs­ident. Widerstand gegen das Abkommen kam zuletzt auch von der italienisc­hen Regierung, die angekündig­t hatte, Ceta nicht abzusegnen. (APA/red.)

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