Tabubrüche
E s erinnert an eine Fehde sizilianischer Dimension. Innenminister Herbert Kickl liefert sich einen Kleinkrieg mit Journalisten, die mitunter begeistert die Lücke der Opposition zu schließen versuchen. Am Dienstagabend ließ er die Korrespondenz mit einem Journalisten der Stadtzeitung „Falter“veröffentlichen. Man muss kein Jurist sein, um zu wissen, dass dies einen Bruch des Briefgeheimnisses bedeutet – und der neuen, mühsam, weil penibel zu befolgenden Datenschutzgrundverordnung. Das ist nicht der erste Tabubruch des Kickl-Ministeriums – und wir fürchten, nicht der letzte.
Was ist geschehen? Der „Falter“berichtet, dass ein Mitarbeiter Kickls im Verfassungsschutz angeklopft habe, um zu erfahren, ob und wer verdeckte Ermittlungen gegen Burschenschaften durchführe. Damit wurde ein Zusammenhang zu den später stattgefundenen Hausdurchsuchungen bei den Verfassungsschützern insinuiert. „Stimmt nicht“, heißt es im Innenressort. Diese Informationen habe man für den später tatsächlich tagenden nationalen Sicherheitsrat benötigt. Und dass der „Falter“nicht um eine Stellungnahme in dieser Causa gefragt habe. (Daher die Veröffentlichung.) Diese Nachfrage hätte ein Qualitätsmedium einholen müssen.
Aber wie schon die Behörde bei den Hausdurchsuchungen bewiesen hat: Da schießt jemand gern mit Kanonen auf Spatzen. Vielleicht, weil er gern mit Kanonen schießt. Das ist unverhältnismäßig. Das ist beunruhigend.