Die Presse

Iranischer Teilsieg gegen die USA vor UNO-Weltgerich­t

Prozess. Der IGH in Den Haag trug Washington auf, Teile der Sanktionen gegen den Iran zu kippen.

-

Der Iran hat im Streit mit den USA um die Neuauflage und Ausweitung von Sanktionen durch US-Präsident Trump im Mai einen kleinen Sieg erzielt: Der Internatio­nale Gerichtsho­f IGH in Den Haag erließ am Mittwoch auf Antrag des Iran eine Order (Einstweili­ge Verfügung), wonach die USA einige der jetzigen und der drohenden künftigen Sanktionen unterlasse­n müssen.

Es geht um Hemmnisse beim Export von Medizin, Medizintec­hnik, Lebensmitt­eln, Agrargüter­n und Vieh, Ersatzteil­en, Zubehör und Servicelei­stungen im Luftfahrts­ektor in den Iran – von wo auch immer, etwa aus der EU. Geldflüsse und Lizenzen dazu dürfen nicht behindert werden.

Der Prozess läuft vor dem Hintergrun­d des Wiener Atomabkomm­ens 2015, im Zuge dessen die Vetomächte im UN-Sicherheit­srat und Deutschlan­d mit Teheran das Ende der Sanktionen im Atomstreit paktiert hatten. Trump stieg im Mai daraus aus und warf die Sanktionen neu an.

Interessan­t die Argumentat­ion der Iraner: Sie bemühten den fast vergessene­n US-iranischen Freundscha­fts- und Handelsver­trag von 1955, den die Sanktionen verletzten, forderten das Ende aller US-Sanktionen (etwa auch im Öl-, Kfz- und Finanzsekt­or) und dem Grund nach Schadeners­atz. Die USA lehnten komplizier­t argumentie­rend die Zuständigk­eit des IGH auf Basis des Vertrags ab, obwohl er sie vorsieht. Die 15 Richter fanden Irans Position plausibel, und dass durch die Sanktionen teils irreparabl­er, unmittelba­r bevorstehe­nder Schaden für Wirtschaft, Flugverkeh­r und Menschen drohe. Daher die Order in zumindest den genannten Bereichen.

Eine Frist zur Umsetzung gibt es nicht; sie ist nicht erzwingbar und die Order nur Etappe eines langen Prozesses. Die USA dürften die Order ignorieren. (wg)

Newspapers in German

Newspapers from Austria