Iranischer Teilsieg gegen die USA vor UNO-Weltgericht
Prozess. Der IGH in Den Haag trug Washington auf, Teile der Sanktionen gegen den Iran zu kippen.
Der Iran hat im Streit mit den USA um die Neuauflage und Ausweitung von Sanktionen durch US-Präsident Trump im Mai einen kleinen Sieg erzielt: Der Internationale Gerichtshof IGH in Den Haag erließ am Mittwoch auf Antrag des Iran eine Order (Einstweilige Verfügung), wonach die USA einige der jetzigen und der drohenden künftigen Sanktionen unterlassen müssen.
Es geht um Hemmnisse beim Export von Medizin, Medizintechnik, Lebensmitteln, Agrargütern und Vieh, Ersatzteilen, Zubehör und Serviceleistungen im Luftfahrtsektor in den Iran – von wo auch immer, etwa aus der EU. Geldflüsse und Lizenzen dazu dürfen nicht behindert werden.
Der Prozess läuft vor dem Hintergrund des Wiener Atomabkommens 2015, im Zuge dessen die Vetomächte im UN-Sicherheitsrat und Deutschland mit Teheran das Ende der Sanktionen im Atomstreit paktiert hatten. Trump stieg im Mai daraus aus und warf die Sanktionen neu an.
Interessant die Argumentation der Iraner: Sie bemühten den fast vergessenen US-iranischen Freundschafts- und Handelsvertrag von 1955, den die Sanktionen verletzten, forderten das Ende aller US-Sanktionen (etwa auch im Öl-, Kfz- und Finanzsektor) und dem Grund nach Schadenersatz. Die USA lehnten kompliziert argumentierend die Zuständigkeit des IGH auf Basis des Vertrags ab, obwohl er sie vorsieht. Die 15 Richter fanden Irans Position plausibel, und dass durch die Sanktionen teils irreparabler, unmittelbar bevorstehender Schaden für Wirtschaft, Flugverkehr und Menschen drohe. Daher die Order in zumindest den genannten Bereichen.
Eine Frist zur Umsetzung gibt es nicht; sie ist nicht erzwingbar und die Order nur Etappe eines langen Prozesses. Die USA dürften die Order ignorieren. (wg)