Der tolle Vertrag der Angestellten eines Bischofs
Die Leiterin des Kärntner Bildungshauses klagt gegen ihren Rauswurf.
Die Ende August gekündigte Leiterin des Bildungshauses St. Georgen/Längsee, Andrea Enzinger, bekämpft ihre Kündigung vor Gericht. Sie hat die Diözese Gurk-Klagenfurt geklagt, am Mittwoch gab es die erste Verhandlung am Landesgericht Klagenfurt.
Enzingers Anwalt, Kurt Klein, argumentiert, seine Mandantin dürfe vom Diözesanadministrator nicht gekündigt werden. Zudem verfüge ihr Vertrag über eine Klausel, laut der eine Kündigung während einer Sedisvakanz ausdrücklich ausgeschlossen sei. Der Anwalt der Diözese, Norbert Moser, vertrat einen völlig gegensätzlichen Standpunkt.
Richter Helfried Kandutsch sorgte für eine Überraschung. Er gab bekannt, die Unterlagen in der Causa an die Staatsanwaltschaft Klagenfurt weitergeleitet zu haben – wegen des Verdachts der Untreue. Kandutsch meinte zu der Sondervereinbarung Enzingers, die Ende März dieses Jahres getroffen worden war und vom damaligen Geschäftsführer des Bistums unterschrieben ist, er habe so etwas noch nie gesehen: „So einen Vertrag gibt es in tausend Jahren nur ein Mal.“
Seine Frage, ob dies durch ein Naheverhältnis zu Bischof Alois Schwarz (der mittlerweile nach St. Pölten geschickt wurde) entstanden sei, bestritt Enzinger. Moser bezweifelt die Rechtsgültigkeit des Dienstvertrags mit Enzinger als Leiterin des Bildungshauses.
Finanzielle Verpflichtungen, die 80.000 Euro überschreiten, müssten nach kirchlichen Vorschriften vom Vermögensverwaltungsrat bewilligt werden. Eine solche Bewilligung liege nicht vor, obwohl der Geschäftsführerin ein Jahresgehalt von 91.000 Euro plus Dienstauto und Dienstwohnung zugestanden worden sei. (APA)