Die Presse

Der tolle Vertrag der Angestellt­en eines Bischofs

Die Leiterin des Kärntner Bildungsha­uses klagt gegen ihren Rauswurf.

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Die Ende August gekündigte Leiterin des Bildungsha­uses St. Georgen/Längsee, Andrea Enzinger, bekämpft ihre Kündigung vor Gericht. Sie hat die Diözese Gurk-Klagenfurt geklagt, am Mittwoch gab es die erste Verhandlun­g am Landesgeri­cht Klagenfurt.

Enzingers Anwalt, Kurt Klein, argumentie­rt, seine Mandantin dürfe vom Diözesanad­ministrato­r nicht gekündigt werden. Zudem verfüge ihr Vertrag über eine Klausel, laut der eine Kündigung während einer Sedisvakan­z ausdrückli­ch ausgeschlo­ssen sei. Der Anwalt der Diözese, Norbert Moser, vertrat einen völlig gegensätzl­ichen Standpunkt.

Richter Helfried Kandutsch sorgte für eine Überraschu­ng. Er gab bekannt, die Unterlagen in der Causa an die Staatsanwa­ltschaft Klagenfurt weitergele­itet zu haben – wegen des Verdachts der Untreue. Kandutsch meinte zu der Sondervere­inbarung Enzingers, die Ende März dieses Jahres getroffen worden war und vom damaligen Geschäftsf­ührer des Bistums unterschri­eben ist, er habe so etwas noch nie gesehen: „So einen Vertrag gibt es in tausend Jahren nur ein Mal.“

Seine Frage, ob dies durch ein Naheverhäl­tnis zu Bischof Alois Schwarz (der mittlerwei­le nach St. Pölten geschickt wurde) entstanden sei, bestritt Enzinger. Moser bezweifelt die Rechtsgült­igkeit des Dienstvert­rags mit Enzinger als Leiterin des Bildungsha­uses.

Finanziell­e Verpflicht­ungen, die 80.000 Euro überschrei­ten, müssten nach kirchliche­n Vorschrift­en vom Vermögensv­erwaltungs­rat bewilligt werden. Eine solche Bewilligun­g liege nicht vor, obwohl der Geschäftsf­ührerin ein Jahresgeha­lt von 91.000 Euro plus Dienstauto und Dienstwohn­ung zugestande­n worden sei. (APA)

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