Innenministerium veröffentlicht Faltermails
Innenressort. Das Ministerium von Herbert Kickl veröffentlicht Anfragen eines Journalisten. Und damit den Datenschutz, sagt Rechtsanwalt Thomas Höhne.
Der Umgang des Innenministeriums mit Medien sorgt für Aufregung. Nach einem Falter-Bericht zur BVT-Affäre erklärte das BMI, Chefredakteur Florian Klenk habe keine Stellungnahme dazu eingeholt. Klenk bestritt das, woraufhin das Ministerium die Korrespondenz mit ihm veröffentlichte.
Das Kabinett des Innenministers nimmt den Datenschutz ernst – so sehr, dass der Verdacht eines Datenschutzvergehens zu einer groß angelegten Razzia im BVT führte, mit gravierenden Folgen für die Reputation des Geheimdienstes. Jetzt steht aber das Kabinett selbst im Verdacht eines Datenschutzvergehens.
Worum geht es? Der Journalist Florian Klenk („Der Falter“) hatte veröffentlicht, dass Kabinettschef Peter Goldgruber vom BVT wissen wollte, welche verdeckten Ermittlungen es bei den Burschenschaften gab, und hatte einen zeitlichen Zusammenhang hergestellt: Wenig später, nachdem Goldgruber keine ausreichende Antwort bekam, seien bei der BVT-Razzia ausgerechnet die Daten des ExtremismusReferats beschlagnahmt worden.
Das Ministerium warf Klenk vor, Goldgruber nicht mit den Vorwürfen konfrontiert zu haben, und veröffentlichte als Beleg sämtliche E-Mails und SMS, die Klenk an das Ministerbüro geschickt hatte. Daraus geht hervor: Es gab allgemein gehaltene Interviewanfragen, aber keine konkreten Fragen zum Sachverhalt.
Darf das Ministerium die Anfragen so einfach veröffentlichen? „Nein“, sagt der auf das Thema spezialisierte Rechtsanwalt Thomas Höhne. Laut Datenschutzgrundverordnung dürfen persönliche Daten nur veröffentlicht werden, wenn es eine gesetzliche Verpflichtung dazu gibt oder wenn ein berechtigtes Interesse an der Veröffentlichung besteht. „Eine gesetzliche Verpflichtung, Anfragen zu veröffentlichen, sehe ich nicht“, sagt Höhne. Ein berechtigtes Interesse, in einer Auseinandersetzung mit dem Journalisten einen Sachverhalt klarzustellen, lasse sich dagegen schon argumentieren. Aber: Im Gesetz ist eindeutig festgehalten, dass es eine Ausnahme für Behörden gibt. Diese dürfen sich nämlich nicht auf ein berechtigtes Interesse berufen.
Bleibt die Frage, ob es sich überhaupt um schützenswerte Da- ten handelt, schließlich ist die E-Mail-Adresse eines Journalisten kein großen Geheimnis. Auch das sei eindeutig, so Thomas Höhne: „Dass Klenk das geschrieben hat, macht es zu persönlichen Daten.“
Klenk könnte jetzt Beschwerde bei der Datenschutzbehörde einlegen, die bei Verstößen Strafen verhängen kann, hat das aber nicht vor. „Ich gehe davon aus, dass die Behörden nicht mich dazu brauchen, um diesen beunruhigenden Angriff auf mein Brief- und Telekommunikationsgeheimnis restlos zu klären“, schreibt er auf Twitter.
Das Innenministerium dagegen hat schon Beschwerde eingelegt – und zwar beim Presserat, weil Klenk Goldgruber nicht mit den Vorwürfen konfrontiert hatte und damit den Ehrenkodex der Presse verletzt habe. Das wiederum sieht der Journalist gelassen: Die von ihm veröffentlichte Anfrage Goldgrubers stimme, das werde auch von niemandem bestritten.