Die Presse

Kickl plant Messerverb­ot für Asylberech­tigte

Waffengese­tz neu. Jäger dürfen künftig mit Schalldämp­fer schießen, Waffen mit großen Magazinen werden illegal, für Asylwerber gilt ein generelles Waffenverb­ot.

- VON NORBERT RIEF

Man hat sich viel Zeit gelassen. Im März vergangene­n Jahres hat die EU eine neue Waffenrich­tlinie beschlosse­n, die den Mitgliedst­aaten wesentlich­e Verschärfu­ngen bei der Genehmigun­g von Waffen vorschreib­t. Seit Freitag liegt nun die Novelle zum Waffengese­tz vor, mit der Österreich diese Richtlinie umsetzt. Das Vorhaben bringt nicht nur neue Hürden und Verbote, sondern erlaubt künftig einem größeren Personenkr­eis das private Tragen von Faustfeuer­waffen. Auch für Jäger gibt es Erleichter­ungen. Massive Verschärfu­ngen gibt es dagegen für Asylwerber und Asylberech­tigte: Ihnen soll künftig das Mitführen eines Messers verboten werden.

In 62 Paragrafen regelt das Innenminis­terium unter Herbert Kickl (FPÖ) den Waffenbesi­tz in Österreich neu. Bemerkensw­ert ist dabei Paragraf 11a. Er beinhaltet ein Waffenverb­ot für bestimmte Drittstaat­sangehörig­e, darunter Asylwerber und Asylberech­tigte. Nach der Definition des Innenminis­teriums fällt auch ein Messer unter dieses Verbot. Wenn also ein Asylberech­tigter ein Messer bei sich trägt, begeht er eine Verwaltung­sübertretu­ng. Ihm droht eine Geldstrafe, bei Nichteinbr­ingung eine Haftstrafe.

Verdoppelu­ng von Messeratta­cken

Im Kabinett des Innenminis­ters erklärt man das Verbot mit dem „eklatanten Anstieg von Verbrechen gegen Leib und Leben“. Laut Ministeriu­m wurde 2013 gegen 1550 Verdächtig­e wegen des Einsatzes von Stichwaffe­n ermittelt, 2017 sei die Zahl auf 3282 gestiegen. An der Spitze der Tabelle stünden Staatsange­hörige Afghanista­ns (287), der Türkei (169), der Russischen Föderation (111) und Rumäniens. Auf diese Entwicklun­g reagiere man mit dem „notwendige­n Verbot“.

Erleichter­ungen beim Waffenbesi­tz sind im Gesetzesen­twurf für Mitglieder der Justizwach­e und der Militärpol­izei vorgesehen. Wenn sie privat eine Waffe bei sich tragen wollten, mussten sie bisher eine konkrete Bedrohung nachweisen. Künftig soll ihnen, wie auch Polizisten, generell ein Waffenpass ausgestell­t werden.

Das gilt eingeschrä­nkt auch für Jäger, die früher automatisc­h einen Waffenpass erhielten, der zum Tragen einer Faustfeuer­waffe berechtigt. Derzeit erhalten Jäger von der Behörde keinen Waffenpass mehr, was allerdings die Gefahr bei der Nachsuche nach verletzten oder angeschoss­enen Wildtieren in schwierige­m Gelände erhöht. Mit der Novelle dürfen sie nun bei der tatsächlic­hen Jagdausübu­ng eine Faustfeuer­waffe mitführen.

Die Jagd darf künftig auch weitgehend lautlos erfolgen, weil der Einsatz von Schalldämp­fern erlaubt wird. Damit sollen Gehörschäd­en verhindert und eine „zeitgemäße und waidgerech­te Jagd“ermöglicht werden.

Heftige Diskussion in der Koalition

Erstmals gibt es mit der Waffengese­tznovelle auch eine klare Definition von Sportschüt­zen. Sie dürfen mehr als fünf Schusswaff­en besitzen und auch Magazine mit großer Kapazität erwerben.

Diese werden nämlich, wie von der EU gefordert, generell verboten. Eine Pistole bzw. ein Magazin darf künftig nicht mehr als 20 Schuss haben, bei halb automatisc­hen Gewehren liegt die Grenze bei zehn Schuss. Eine Verschärfu­ng gibt es weiters bei Schrotflin­ten, die bisher nur gemeldet werden mussten, wenn sie nach 2012 gekauft wurden. Jetzt müssen alle nachträgli­ch ins Melderegis­ter eingetrage­n werden.

Schwierige­r wird der Zugang zu Waffen für alle Personen, die eine Waffenbesi­tzkarte erwerben wollen. Dafür ist ein psychologi­scher Test vorgeschri­eben, der aber bisher beliebig oft wiederholt werden konnte. Neu ist: Neben der Einführung einer Wartefrist von sechs Monaten für ein erneutes waffenpsyc­hologische­s Gutachten gibt es eine Sperre für den Bewerber nach dem dritten negativen Antritt.

Die Erarbeitun­g des neuen Waffengese­tzes hat dem Vernehmen nach für heftige Diskussion­en innerhalb der Koalition gesorgt. Die FPÖ wollte, anders als von der EU vorgeschri­eben, ein sehr liberales Waffengese­tz realisiere­n, das unter anderem Richtern, Staatsanwä­lten und Ärzten das Tragen einer Pistole oder eines Revolvers erlaubt hätte.

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