Die Presse

Belästigun­g: Moser will keine Lex Maurer

Recht. Mögliche Gesetzeslü­cke soll aber im Rahmen der Taskforce überprüft werden.

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Er sei gegen eine Anlassgese­tzgesetzge­bung. Aber „es ist ein Thema, das jedenfalls diskutiert werden muss“. Das erklärte Justizmini­ster Josef Moser am Mittwoch nach dem Ministerra­t zum Fall der früheren Grünen-Mandatarin Sigrid Maurer.

Die laufende Taskforce zum Thema Strafrecht solle untersuche­n, welche Möglichkei­ten es gebe, sich legal gegen Cybermobbi­ng zu wehren, meinte Moser. Man müsse aber sorgsam sein, weil man das Versenden von nicht öffentlich­en Nachrichte­n nicht so leicht unter gerichtlic­he Strafbarke­it stellen könne.

Maurer war am Dienstag (nicht rechtskräf­tig) wegen übler Nachrede verurteilt worden. Sie hatte sexuell belästigen­de Nachrichte­n eines Mannes publik gemacht, aber nicht beweisen können, dass die vom Computer seines Biergeschä­fts verschickt­en Nachrichte­n auch wirklich vom Inhaber des Geschäfts kamen. Maurer hatte den Mann öffentlich benannt. Das Urteil hat eine breite Diskussion über die Frage, wie sich Frauen gegen sexuelle Belästigun­g wehren können, ausgelöst.

Eine nur an den Adressaten verschickt­e belästigen­de Nachricht ist in vielen Fällen nicht gerichtlic­h strafbar. Man könnte die Person aber möglicherw­eise – je nach Landesverw­altungsrec­ht – wegen Ehrenkränk­ung belangen.

Staatssekr­etärin Karoline Edtstadler, die die Taskforce leitet, versprach, dass man sich intensiv mit dem Thema auseinande­rsetzen wolle. (aich)

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