Pflege: Länder greifen noch auf Vermögen zu
Finanzen. Obwohl der Pflegeregress abgeschafft wurde, greifen manche Bundesländer in bestimmten Fällen noch auf das Vermögen von Heimbewohnern zu. Die Länder sehen den Bund in der Verantwortung, der weist eine Zuständigkeit zurück.
Seit 1. Jänner dieses Jahres ist der Pflegeregress abgeschafft. Es gibt also keinen Zugriff mehr auf das Vermögen von Heimbewohnern, von Angehörigen und Erben.
Der Oberste Gerichtshof (OGH) stellte im Juni in einem Urteil klar, dass das Verbot des Pflegeregresses auch für Fälle vor dem 1. Jänner 2018 gilt. Im konkreten Fall wurde von Erben Geld für Pflege und Betreuungskosten der Mutter im Jahr 2013 gefordert. Mehr als 22.000 Euro wollte eine Einrichtung der Stadt Wien haben. Der OGH wies das Klagebegehren mit Verweis darauf ab, dass der Pflegeregress abgeschafft worden war. Das Verbot, auf Vermögen zur Abdeckung der Kosten für die stationäre Aufnahme in Pflegeeinrichtung zuzugreifen, komme auch dann zum Tragen, wenn die Leistung vor dem 1. Jänner 2018 erbracht wurde.
Dennoch wollen auch jetzt noch etliche Bundesländer in diesen Altfällen auf das Vermögen der Betroffenen zugreifen.
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Forderungen gibt es beispielsweise in Oberösterreich und in Wien. Laut eines Berichts des „Kurier“gibt es allein in Wien etwa 4000 Betroffene, bei denen es einen Zugriff auf das Vermögen gab bzw. der Fonds Soziales Wien, eine Einrichtung der Stadt Wien, im Grundbuch Forderungen angemeldet hat. Diese Fälle sind nun alle in Schwebe, nachdem eine Erbin auf Basis der Abschaffung des Pflegeregresses einen Rekurs erwirkt hat – in einem Fall, der mehr als zehn Jahre zurückliegt. Das Grundstück, das dem FSW damals zugesagt worden sei, sei deshalb wieder in Schwebe, schreibt der „Kurier“.
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Man könne nicht einfach auf die Forderun- gen verzichten, weil es um Steuergeld gehe, meinte der Wiener Soziallandesrat Peter Hacker am Mittwoch im „Morgenjournal“des ORF. Hacker entschuldigte sich für diese Vorgehensweise. „Natürlich ist das völlig unzufriedenstellend und natürlich sind die Menschen auch angefressen.“Dennoch müsse man aus Gründen der Amtshaftung in jedem einzelnen Fall den Rechtsweg beschreiten.
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Niederösterreich und Kärnten haben beispielsweise bereits auf alle Ansprüche verzichtet. In Kärnten hat man im Juli 420 offene Pflegeregress-Fälle abgeschlossen und damit auf Forderungen in Höhe von 15,4 Millionen Euro verzichtet. Salzburg und Vorarlberg verzichten ebenfalls auf den Zugriff auf Vermögen für Pflegefälle vor dem 1. Jänner 2018. Auch das Land Tirol kündigte im Juli an, alle noch anhängigen Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit dem Pflegeregress zurückzuziehen. Dabei ging es um etwa 60 Fälle. Bei bereits in der Vergangenheit anerkannten Ansprüchen beharrt das Land aber auf der Durchsetzung der Forderungen.
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Das sei die Schuld des Bundes – sagen die Bundesländer. Es gebe kein Durchführungsgesetz, beklagt etwa die Stadt Wien. Im Finanzministerium und auch im Sozialministerium wies man dies zurück. Die Pflege sei Ländersache. Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) meinte am Mittwoch nach dem Ministerrat mit Verweis auf den Spruch des OGH: „Aus meiner Sicht sind die Regeln klar, die Länder haben es zu vollziehen.“Das gelte auch für Altfälle. „Wenn Länder Fragen haben, können sie sich gern an mich wenden“, meinte die Ministerin.
Experten schlagen vor, dass entweder alle Bundesländer von sich aus auf noch alle offenen Forderungen verzichten – oder aber der Bund schafft mit einem Gesetz eine österreichweit einheitliche Regelung.
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