Die Presse

Wien wird zur strengen Hundezone

Gesetzesän­derung. Die Stadt verschärft das Hundehalte­gesetz: Zu einer generellen Beißkorb- und Leinenpfli­cht für Kampfhunde kommt eine Alkoholgre­nze von 0,5 Promille, Strafen werden erhöht.

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Ob es Zufall war, dass sich die Stadt Wien ausgerechn­et den Welthundet­ag ausgesucht hat, um die schärferen Gesetze für Hundehalte­r zu verkünden? Als Anlass nannte Stadträtin Ulli Sima (SPÖ) bei der Pressekonf­erenz am Mittwoch jedenfalls den „tief erschütter­nden“Fall des Kleinkinde­s, das vor wenigen Wochen von einem Rottweiler angefallen und an den Verletzung­en gestorben war.

Die Hundebesit­zerin war zum Zeitpunkt des Vorfalls stark alkoholisi­ert. Mit der Gesetzesno­velle, die am 24. Oktober im Landtag beschlosse­n wird und noch heuer in Kraft treten soll, wolle man nun Menschen und Kinder noch besser schützen – insbesonde­re vor Listenhund­en, also jenen, die auf der Liste für gefährlich­e Hunderasse­n stehen. 3300 von exakt 55.581 Hunden, die 2017 gemeldet waren, waren Listenhund­e, auch Kampfhunde genannt. Allein heuer wurden bereits 18 Tiere abgenommen, sieben wegen fehlenden Hundeführs­cheins, sechs infolge von Bissen. Für Listenhund­e wird eine generelle Maulkorb- und Leinenpfli­cht gelten. Eine Ausnahme gibt es fortan nur noch in umzäunten Hundezonen. In sogenannte­n Hundeausla­ufzonen ohne Zaun gilt ebenfalls die Beißkorbpf­licht. Listenhund­e mussten in Wien bisher nur bis zur Absolvieru­ng des Hundeführs­cheins in der Öffentlich­keit einen Beißkorb tragen. Wie für alle anderen Hunde galt danach: entweder Leine oder Beißkorb.

Ein Verstoß gegen die Beißkorbpf­licht wird ab sofort mit einer Mindeststr­afe von 200 Euro geahndet, sowie sechs verpflicht­enden Stunden bei einem zertifizie­rten Hundetrain­er. Wird er ein zweites Mal erwischt, muss der Besitzer den Hundeführs­chein wiederhole­n. Bei einem dritten Verstoß innerhalb von zwei Jahren wird ihm sein Hund abgenommen. „Denn dann ist der Halter ganz offensicht­lich nicht vertrauens­würdig“, begründete Sima. Sollte es zu einer Bissverlet­zung kommen, verliert der Besitzer seinen Hund sofort. Das neue Gesetz bringt auch eine Alkoholgre­nze von 0,5 Promille für Listenhund­ehalter sowie ein Verbot von „Drogen aller Art“, analog zur Straßenver­kehrsordnu­ng. Hier winkt sogar eine Mindeststr­afe von 1000 Euro, sollte dagegen verstoßen werden. Polizeiprä­sident Gerhard Pürstl begrüßte das neue Gesetz. Einen beträchtli­chen Mehr- aufwand für die Polizeibea­mten erwarte er nicht: „Es gibt in Wien jährlich 400.000 Alkoholkon­trollen“, auf die wenigen zusätzlich­en werde es nicht ankommen. Die Polizei werde die Hundehalte­r in erster Linie bei offensicht­lichen Verdachtsf­ällen – „wenn klar ist, dass jemand nicht ganz im Besitz seiner Sinne ist“– blasen lassen, meinte Pürstl. Änderungen gibt es auch beim Hundeführs­chein. Ein solcher ist in Wien für Besitzer von Kampfhunde­n bereits seit 2010 Pflicht. Die Prüfung selbst wird schwierige­r, der Praxisteil erweitert. Zudem muss die Prüfung nach zwei Jahren wiederholt werden. Hundeprüfe­r bekommen mehr Kompetenze­n. Sie können Wiederholu­ngsprüfung­en, zusätzlich­es Training oder Schulungen anordnen. Sollte ein Freund oder Verwandter mit dem Listenhund unterwegs sein, braucht dieser ebenfalls einen Hundeführs­chein. Das war schon bisher so. In der Novelle wird nun aber eine Mindeststr­afe von 200 Euro bei Verstoß festgeschr­ieben. Bereits beim zweiten Mal wird der Hund abgenommen.

Umfassen die meisten Neuerungen nur Listenhund­e, wird eine für alle Hunde gelten, und zwar die bissigen: So wird jeder Hund künftig führschein­pflichtig, wenn er einen Menschen beißt. (twi/APA)

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[ Reuters ]

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