Die Presse

Patentschu­tz soll etwas billiger werden

Novelle. Eine geplante Gesetzesän­derung sieht Vereinfach­ungen und Gebührenre­duktionen für den Schutz geistigen Eigentums vor. Vor allem will man Online-Anmeldunge­n noch mehr forcieren.

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Nach dem Ministerra­t in der Vorwoche wurde vor allem ein Thema heftig diskutiert: das Elektroaut­opaket. E-Autos sollen nach den Regierungs­plänen in Städten auf der Busspur fahren, gratis parken und in Umwelt-Hunderter-Zonen auf der Autobahn Tempo 130 fahren dürfen – das erhitzte die Gemüter („Die Presse“berichtete). Anderes blieb daneben weitgehend unbeachtet – etwa die Neuregelun­g der Gebühren für den Schutz geistigen Eigentums, die ebenfalls am selben Tag den Ministerra­t passierte.

Konkret geht es um eine Novellieru­ng des Patentamts­gebührenge­setzes. Klingt sperrig, ist aber wichtig für alle Unternehme­n, die über geistiges Eigentum verfügen. Und genauso für Erfinder, die ihre Ideen erst künftig zu Geld machen wollen. Erklärtes Ziel der Neuregelun­g ist, die Gebührenst­ruktur zu vereinfach­en. Und tatsächlic­h wird einiges billiger: Das beginnt bei Online-Anmeldunge­n, die sowohl für Marken und Muster als auch für Patente möglich sind. Wie schon bisher bei Marken, soll es künftig auch bei Patentanme­ldungen, die man online einbringt, 20 Euro Rabatt geben. Statt mit 292 Euro schlägt eine Neuanmeldu­ng, die online eingebrach­t wird, dann nur noch mit 272 Euro zu Buche, wenn das Parlament das Gesetz entspreche­nd der Regierungs­vorlage beschließt. Auch bei Mustern ist ein Onlinebonu­s vorgesehen. Schon jetzt werden laut Patentamt die meisten Anmeldunge­n online eingebrach­t, bei Marken seien es 70, bei Patenten 68 Prozent. Den Anteil will man weiter steigern, das soll die Bearbeitun­g vereinfach­en.

Billiger werden auch Nichtigkei­tsanträge, mit denen man gegen Patentanme­ldungen anderer vorgehen kann. 470 Euro kostet ein erstinstan­zliches Verfahren zur Zeit, das ist viel im internatio­nalen Vergleich. Künftig soll die Gebühr auf 320 Euro gesenkt werden.

Bei weiteren Gebührenpo­sten sind ebenfalls Reduktione­n vorgesehen, vor allem bei den sogenannte­n Prioritäts­belegen, mit denen Patentinha­ber von Wien aus in anderen Ländern ihre Rechte anmelden können. Sie brauchen dafür eine Kopie ihrer Erstanmeld­ung, das soll statt 100 Euro künftig nur mehr 75 Euro kosten.

Anträge auf Namens- oder Firmenwort­lautänderu­ngen verbillige­n sich ebenfalls, wenn man mehrere Marken oder Patente besitzt. Die Gebühr dafür muss man künftig für gleicharti­ge Schutzrech­te nur noch einmal zahlen. Soll die Änderung z. B. für fünf Patente und vier Marken gelten, zahlt man nur noch zweimal.

Gesetzlich festgeschr­ieben wird auch, dass die ans Patentamt zu zahlenden Gebühren – von denen es eine Vielzahl gibt, die auf verschiede­nen Rechtsquel­len basieren – auf der Website des Patentamts übersichtl­ich darzustell­en sind. Das sei ohnehin schon gängige Praxis, heißt es in den Erläuterun­gen zu dem Gesetz. Es solle aber „verrechtli­cht“werden.

So weit, so gut – die Frage ist freilich: Was haben innovative Unternehme­n wirklich von all dem? Brauchen sie nicht ohnehin zumindest EU-weiten Patentschu­tz, um mit einer Erfindung wirtschaft­lich reüssieren zu können?

Dann würde die Sache ungleich teurer – zumal die große Hoffnung vieler, die Einführung des sogenannte­n EU-Patents oder „Einheitspa­tents“, wieder in weitere Ferne gerückt ist. Dieses Pa- tent würde für alle EU-Länder gelten, die sich der sogenannte­n „Verstärkte­n Zusammenar­beit“in Patentange­legenheite­n angeschlos­sen haben. Außer Spanien und Kroatien bekennen sich alle dazu, Österreich war das erste Land, das unterschri­eben hat. Dennoch heißt es jetzt wiederum abwarten – was einerseits am Brexit liegt, anderersei­ts an einer in Deutschlan­d anhängigen Verfassung­sklage.

Wer sein Patent auch anderswo in Europa geschützt wissen will, kann sich zwar ans Europäisch­e Patentamt wenden, muss dabei aber jene Länder, in denen der Patentschu­tz gelten soll, einzeln benennen. Die Kosten sind entspreche­nd hoch. Viele melden daher ihre Erfindunge­n zunächst in Österreich an und weiten den Schutz erst später, je nach Bedarf, sukzessive aus. Laut Angaben des Patentamts tun das übrigens recht viele: Weltweit seien 12.000 Patente aus Österreich angemeldet. Pro Kopf der Einwohnerz­ahl gerechnet, rangieren die heimischen Erfinder damit auf Platz sechs innerhalb der EU und im globalen Vergleich auf dem beachtlich­en elften Rang. (cka)

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