Patentschutz soll etwas billiger werden
Novelle. Eine geplante Gesetzesänderung sieht Vereinfachungen und Gebührenreduktionen für den Schutz geistigen Eigentums vor. Vor allem will man Online-Anmeldungen noch mehr forcieren.
Nach dem Ministerrat in der Vorwoche wurde vor allem ein Thema heftig diskutiert: das Elektroautopaket. E-Autos sollen nach den Regierungsplänen in Städten auf der Busspur fahren, gratis parken und in Umwelt-Hunderter-Zonen auf der Autobahn Tempo 130 fahren dürfen – das erhitzte die Gemüter („Die Presse“berichtete). Anderes blieb daneben weitgehend unbeachtet – etwa die Neuregelung der Gebühren für den Schutz geistigen Eigentums, die ebenfalls am selben Tag den Ministerrat passierte.
Konkret geht es um eine Novellierung des Patentamtsgebührengesetzes. Klingt sperrig, ist aber wichtig für alle Unternehmen, die über geistiges Eigentum verfügen. Und genauso für Erfinder, die ihre Ideen erst künftig zu Geld machen wollen. Erklärtes Ziel der Neuregelung ist, die Gebührenstruktur zu vereinfachen. Und tatsächlich wird einiges billiger: Das beginnt bei Online-Anmeldungen, die sowohl für Marken und Muster als auch für Patente möglich sind. Wie schon bisher bei Marken, soll es künftig auch bei Patentanmeldungen, die man online einbringt, 20 Euro Rabatt geben. Statt mit 292 Euro schlägt eine Neuanmeldung, die online eingebracht wird, dann nur noch mit 272 Euro zu Buche, wenn das Parlament das Gesetz entsprechend der Regierungsvorlage beschließt. Auch bei Mustern ist ein Onlinebonus vorgesehen. Schon jetzt werden laut Patentamt die meisten Anmeldungen online eingebracht, bei Marken seien es 70, bei Patenten 68 Prozent. Den Anteil will man weiter steigern, das soll die Bearbeitung vereinfachen.
Billiger werden auch Nichtigkeitsanträge, mit denen man gegen Patentanmeldungen anderer vorgehen kann. 470 Euro kostet ein erstinstanzliches Verfahren zur Zeit, das ist viel im internationalen Vergleich. Künftig soll die Gebühr auf 320 Euro gesenkt werden.
Bei weiteren Gebührenposten sind ebenfalls Reduktionen vorgesehen, vor allem bei den sogenannten Prioritätsbelegen, mit denen Patentinhaber von Wien aus in anderen Ländern ihre Rechte anmelden können. Sie brauchen dafür eine Kopie ihrer Erstanmeldung, das soll statt 100 Euro künftig nur mehr 75 Euro kosten.
Anträge auf Namens- oder Firmenwortlautänderungen verbilligen sich ebenfalls, wenn man mehrere Marken oder Patente besitzt. Die Gebühr dafür muss man künftig für gleichartige Schutzrechte nur noch einmal zahlen. Soll die Änderung z. B. für fünf Patente und vier Marken gelten, zahlt man nur noch zweimal.
Gesetzlich festgeschrieben wird auch, dass die ans Patentamt zu zahlenden Gebühren – von denen es eine Vielzahl gibt, die auf verschiedenen Rechtsquellen basieren – auf der Website des Patentamts übersichtlich darzustellen sind. Das sei ohnehin schon gängige Praxis, heißt es in den Erläuterungen zu dem Gesetz. Es solle aber „verrechtlicht“werden.
So weit, so gut – die Frage ist freilich: Was haben innovative Unternehmen wirklich von all dem? Brauchen sie nicht ohnehin zumindest EU-weiten Patentschutz, um mit einer Erfindung wirtschaftlich reüssieren zu können?
Dann würde die Sache ungleich teurer – zumal die große Hoffnung vieler, die Einführung des sogenannten EU-Patents oder „Einheitspatents“, wieder in weitere Ferne gerückt ist. Dieses Pa- tent würde für alle EU-Länder gelten, die sich der sogenannten „Verstärkten Zusammenarbeit“in Patentangelegenheiten angeschlossen haben. Außer Spanien und Kroatien bekennen sich alle dazu, Österreich war das erste Land, das unterschrieben hat. Dennoch heißt es jetzt wiederum abwarten – was einerseits am Brexit liegt, andererseits an einer in Deutschland anhängigen Verfassungsklage.
Wer sein Patent auch anderswo in Europa geschützt wissen will, kann sich zwar ans Europäische Patentamt wenden, muss dabei aber jene Länder, in denen der Patentschutz gelten soll, einzeln benennen. Die Kosten sind entsprechend hoch. Viele melden daher ihre Erfindungen zunächst in Österreich an und weiten den Schutz erst später, je nach Bedarf, sukzessive aus. Laut Angaben des Patentamts tun das übrigens recht viele: Weltweit seien 12.000 Patente aus Österreich angemeldet. Pro Kopf der Einwohnerzahl gerechnet, rangieren die heimischen Erfinder damit auf Platz sechs innerhalb der EU und im globalen Vergleich auf dem beachtlichen elften Rang. (cka)