Die Presse

Mehr Auswahl in der Liebe

Ehe und Eingetrage­ne Partnersch­aft sollten sich besser unterschei­den.

- VON PHILIPP AICHINGER philipp.aichinger@diepresse.com

D ie Koalition hat sich festgelegt: Neben der Ehe wird ab 2019 auch die Eingetrage­ne Partnersch­aft (EP) für alle Paare möglich werden. Die EP hätte man nach der Judikatur des Verfassung­sgerichtsh­ofs (VfGH) auch abschaffen dürfen.

Nun ist es grundsätzl­ich nicht schlecht, wenn mündige Bürger zwischen zwei Modellen wählen dürfen. Aber, auch wenn sie unterschie­dlich klingen, sind Ehe und EP sehr ähnlich konzipiert. Es gibt weitgehend­e Rechte und Pflichten während der Partnersch­aft. Und auch nach Ende der Beziehung kann Unterhalt gefordert werden. Das ist kein Zufall, schließlic­h hat man die EP bewusst an die Ehe angenähert, um Homosexuel­len ein ähnliches Modell zu geben, das aber nicht Ehe heißt. Diese politische Grundidee fällt aber nun weg, nachdem der VfGH jegliche Unterschei­dung wegen der sexuellen Orientieru­ng untersagt hat. Was

spricht also dagegen, die beiden Partnersch­aftsmodell­e jetzt besser auszudiffe­renzieren? So könnte man in Anlehnung an das französisc­he Recht die EP als „Einstiegsm­odell“anbieten. Leicht zu schließen, mit Regeln zum gemeinsame­n Wohnen und zur gemeinsame­n Unterstütz­ung, aber ohne Unterhalts­pflichten nach einer Trennung. Das macht eine raschere rechtliche Bindung zwischen Partnern möglich. Und wenn die Beziehung noch verbindlic­her werden soll, kann man auch später noch auf die klassische Ehe mit umfangreic­hen Rechten und Pflichten umsteigen. Wenn man das will, versteht sich.

Denn so viel Wahlfreihe­it sollte die Politik den Bürgern schon zutrauen.

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