Mehr Auswahl in der Liebe
Ehe und Eingetragene Partnerschaft sollten sich besser unterscheiden.
D ie Koalition hat sich festgelegt: Neben der Ehe wird ab 2019 auch die Eingetragene Partnerschaft (EP) für alle Paare möglich werden. Die EP hätte man nach der Judikatur des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) auch abschaffen dürfen.
Nun ist es grundsätzlich nicht schlecht, wenn mündige Bürger zwischen zwei Modellen wählen dürfen. Aber, auch wenn sie unterschiedlich klingen, sind Ehe und EP sehr ähnlich konzipiert. Es gibt weitgehende Rechte und Pflichten während der Partnerschaft. Und auch nach Ende der Beziehung kann Unterhalt gefordert werden. Das ist kein Zufall, schließlich hat man die EP bewusst an die Ehe angenähert, um Homosexuellen ein ähnliches Modell zu geben, das aber nicht Ehe heißt. Diese politische Grundidee fällt aber nun weg, nachdem der VfGH jegliche Unterscheidung wegen der sexuellen Orientierung untersagt hat. Was
spricht also dagegen, die beiden Partnerschaftsmodelle jetzt besser auszudifferenzieren? So könnte man in Anlehnung an das französische Recht die EP als „Einstiegsmodell“anbieten. Leicht zu schließen, mit Regeln zum gemeinsamen Wohnen und zur gemeinsamen Unterstützung, aber ohne Unterhaltspflichten nach einer Trennung. Das macht eine raschere rechtliche Bindung zwischen Partnern möglich. Und wenn die Beziehung noch verbindlicher werden soll, kann man auch später noch auf die klassische Ehe mit umfangreichen Rechten und Pflichten umsteigen. Wenn man das will, versteht sich.
Denn so viel Wahlfreiheit sollte die Politik den Bürgern schon zutrauen.