Sigi und die „starken“Männer
war deer juristische Aufreger der vergangenen Woche: SSigrid Maurer wurde (nicht rechtskräftig) wegen übler Nachrede verurteilt, weil sie obszöne postings, die bei ihr eingelangt sind, veröffentlicht hat. Wer immer diese postings verfasst hat, hat nur starke Kraftausdrücke gebraucht. Ansonsten war von Stärke keine Spur. Das Problem war freilich, dass die private Zusendung solch absurder Entgleisungen nach aktueller Rechtslage offenbar nicht strafbar ist. Wie wehrt man sich also? Sigrid Maurer hat einen Weg gewählt, der in erster Instanz für unzulässig befunden wurde: sie hat die postings veröffentlicht. Warum das strafbar sein soll, die postings selbst aber nicht, ist schwer zu verstehen. Es hat seinen Grund im Medienrecht, das bei großem Empfängerkreis viel strengere Regeln aufstellt als bei bloß privaten Nachrichten. Das passt bei Medienunternehmen, mutet bei der Reaktion von Sigrid Maurer aber ungewöhnlich an. Das zugrunde liegende Problem ist ein allgemeines: Rechtsstaaten verlangen die Einhaltung ihrer Regelungenauchdann,wenndasErgebnisimEinzelfall unbefriedigendausfällt.MannimmtdasinKauf,umdie Allgemeingültigkeit der Rechtsordnung nicht in Frage zustellen.DasgiltauchfürGerichte,dienichtberufen sind, bei rechtspolitisch unbefriedigenden Ergebnissen vom Gesetz abzuweichen. Gefordert ist in solchen Fällen vielmehr der Gesetzgeber, der die nötigen Korrekturen zu veranlassen hat. Er kann, neben der üblen Nachrede, auch das üble posting strafbar machen, oder die Beweislast anders verteilen. Auch wenn es für Sigrid Maurer bei der Verurteilung bleiben sollte, so hat sie - wenn der Gesetzgeber die Rechtslage ändert - eines erreicht: Wer ihr (oder anderen) neuerlich derart üble postings schreibt, kommt zukünftig vielleicht nicht mehr so einfach davon.