Deckungsgleiche Meinung zweier Kritiker
Unabhängig davon kann aber eine Verschuldenshaftung des Lenkers auch durch die Aktivierung eines selbstlenkenden Assistenzsystems ausgelöst werden, das nicht den Regelungen der Automatisches-Fahren-Verordnung (AutomatFahrV) als Schutzgesetz im materiellen Sinn entspricht.
Und natürlich ist eine Software ein Produkt im Sinn des PHG, da nach § 4 PHG auch schon allein „Energie“ein Produkt im Sinn des PHG ist. Und es wäre wohl nicht schlüssig, „Energie“allein als Produkt im Sinn des PHG anzusehen, eine ungleich komplexere und daher auch ungleich fehleranfälligere Software nicht. Diese laufende Diskussion verstehe ich daher überhaupt nicht. Zum LB von Rupert Kloiber, „Kritische Gedanken zur ,Presse‘“, 12. 10. Noch nie hat jemand so deckungsgleich seine Meinung mit meiner Meinung in einem Leserbrief in der „Presse“veröffentlichen können wie Herr Kloiber. Ich unterstreiche jedes seiner Worte doppelt. Erstaunt bin ich nur, dass sein Leserbrief abgedruckt wurde.
Mit meinen Leserbriefen der letzten Zeit mit gleicher Gesin- Vielen Dank für diesen Artikel. Leser, die Kritik am Islam in Onlineforen, auch der „Presse“, äußern (ganz ohne Beleidigungen oder Hass), werden unter Berufung auf angebliche „Islamophobie“durch die Zensur der politisch korrekten Forenwächter gnadenlos unterdrückt. Ich stimme Schwarz voll zu und danke der „Presse“und Herrn Nowak, dass diese wahren Worte erscheinen durften.